Hallo Forum,
nachdem hier sicher der eine oder andere nach IT-KV angestellt ist, und wir ja eine eigene Hausjuristin haben , dachte ich das passt hier ganz gut rein.
Ich bin nach IT-KV mit Gleitzeitmodell beschäftigt und es geht um eine handvoll Nachtüberstunden (nach 20h).
Gleitzeitrahmen ist von 7-20h.
Arbeiterkammer und alle möglichen Quellen im Web sagen, das sind 100%ige (also doppelt zu vergütende) Überstunden.
Meine Frage ist jetzt, auf welche Klausel des KVs oder sonstige Rechtsvorschrift bezieht sich diese Aussage genau?
Meine Vermutung Vermutung wäre ja §5 Abs. III (1)
Das Problem is nur, dass die Ăśberschrift "III. Anwendung von anderen Arbeitszeitmodellen" etwas kryptisch formuliert ist.
Meine Interpretation ist jetzt, das Arbeitszeit, welche innerhalb des Gleitzeitrahmens geleistet wird durch die Gleitzeitvereinbarung (§5 Abs. II) abgefackelt wird.
Und alles ausserhalb eben durch Abs. III....
Mein direkter Vorgesetzter und die Lohnverrechnung sehen das naturgemäß anders - ich möchte Ihnen jetzt aber wirklich keine Absicht dahiner unterstellen. Ich traue Ihnen durchaus zu das Sie einfach keine Ahnung davon haben. Leider.
Spannenderweise werden Sonntagsstunden ohne murren immer mit 100% abgerechnet, und genau dazu gibt es gleich darunter den Entsprechenden Passus....
Also wie gesagt, es geht mir in erster Linie um die richtige Interpretation der Abs. III ĂĽberschrift, bzw. welche Rechtsvorschrift oder Klausel in diesem Fall gilt.
Danke und lg
Und damit Ihr nicht googeln mĂĽsst:
https://www.wko.at/service/kollektivver ... g-2018.pdf