Nur darf ich eine Landesstraße nicht als Autobahn verkaufen.
wo liest du das? Aktuell ist das 16er Paket aktiv. Und 14 Mbit sind demnach auch ok.
Die Antwort war das Downgrade.
Naja, wie soll man etwas diskutieren, wo grundlegende Informationen fehlen.
Was war das Problem, warum wurde die Bandbreite reduziert, wie ist das
geregelt, welcher Provider ist es, wie sind die Produkte angelegt, wann wurde
der Vertrag abgeschlossen, wann wurde das Downgrade vorgenommen, etc.
Wie gesagt, der Ist-Zustand jetzt ist ok - zumindest Leitungstechnisch. Und
mit Beschwerden ist es immer so eine Sache - man kann sachlich diskutieren
oder in jedem Satz "Kündigung" schreien, im letzteren Fall wirst ein Lösung
genau nach den AGB bekommen
Und ich hatte mal wirklich so eine Landstrasse/Autobahn-Geschichte. Upgrade
auf 4 Mbit Produkt (damals waren noch fixe Bandbreiten möglich) zum gleichen
Preis, weil die Pakete günstiger wurden. Nach 3 Monaten und einigen Urgenzen, als ich
bemerkte das nur 3 Mbit eingestellt waren, wurde der neue Tarif storniert und der alte sollte
wieder aktiviert werden. Da aber 3 Mbit demnach günstiger waren und alte Verträge
einseitig nicht mehr auflebbar sind, der Provider das aber dennoch tat,hab ich ein Schreiben
an den Provider und der RTR verfasst und gesendet - erst nach Intervention von der
RTR war mir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt worden - 3 Mbit um den günstigeren
Preis wollten sie mir nicht verkaufen
Aber von einer ähnlichen Situation les ich derzeit nix. Und der Provider hat ein
Downgrade durchgeführt um die Leitung zu stabilisieren - je nach Produktkonstellation
ist dies legitim, da dir ja auch nicht 30 Mbit verrechnet werden, sondern nur
"bis zu" 16 Mbit.
Wenn bei der A1 die Mindestbandbreite von 17 Mbit nicht erreicht wird, bekommst auch "nur"
das 16 Mbit Produkt - wenn das nicht willst halt nur die Standardbandbreite von
"bis zu" 8 Mbit.
Da die Produkte nach Verfügbarkeit eingerichtet werden ist in allen AGB gleich geregelt.
Aber die RTR resp. Konsumentenschutz klärt dich da sicher auf und kann dir auch sagen ob
du zurücktreten kannst.