Hallo,
weiß jemand ob man bei UPC innerhalb von 14 Tagen von seinem Vertrag zurücktreten kann, wenn man im UPC Online-Shop ein Internet-Produkt bestellt hat? Würde mich interessieren, bei Drei, A1 und Co. hat man zumindest die Möglichkeit.
pc_net hat geschrieben:bei online-verträgen gilt das rücktrittsrecht grundsätzlich, also auch für UPC ...
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 32410.html
zu beachten ist allerdings, dass
*) bei leistungserbringung vor ende der rücktrittsfrist kein rücktrittsrecht mehr besteht, wenn der kunde ausdrücklich auf vertragserfüllung vor ende der rücktrittsfrist bestanden hat
*) bei teilweiser leistungserbringung vor ende der rücktrittsfrist ein anteiliger betrag zu bezahlen ist
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 01406.html
(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
pc_net hat geschrieben:@Ultimate_Weapon
der irrtum ist auf deiner seite ...
Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt.
Ultimate_Weapon hat geschrieben:Das heißt, da es sich hier um keine Ware handelt, dass die Frist fuer das Ruecktrittsrecht mit Ausfolge der Vertragsurkunde zum laufen beginnt und es eventuell effektiv, nach testen der Leitung, gar kein Ruecktrittsrecht geben kann wenn die Vertragsurkunde sofort ausgefolgt wird aber die Installation erst nach verstreichen der Frist erfolgt?
Kann die Vertragsurkunde auch per email ausgefolgt werden?
(1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden.
Ultimate_Weapon hat geschrieben:Wenn jutta sich irrt
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