oja (internet) Bestellung stornieren

Alle technisch orientierten Fragen und Diskussionen rund um Internet-Zugänge via ADSL und xDSL (alle DSL-basierenden Technologien).
Forumsregeln
Alle technisch orientierten Fragen und Diskussionen rund um Internet-Zugänge via ADSL und xDSL (alle DSL-basierenden Technologien).

Diskussionen ĂĽber Provider (deren Produkte und Dienstleistungen) werden im Bereich PROVIDER gefĂĽhrt.

oja (internet) Bestellung stornieren

Beitragvon Jade » Mo 24 Nov, 2014 22:21

Hallo,

Ich habe vor kurzem das Paket dsl naked 30 von oja bezogen und am 20. November wurde das Internet angeschlossen.
Gestern habe ich einen Mitarbeiter von oja eine Mail geschrieben, dass ich meine Bestellung rückgängig machen möchte, und ich habe auch erwähnt, dass der Einwahl nicht funktioniert.

Ich habe heute folgende Antwort auf meine Mail bekommen:


Sehr geehrter Herr xxx xxx,



ein Storno der Bestellung ist leider nicht mehr möglich, da die Leitung bereits hergestellt wurde von A1.

Die Bindung beträgt 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.


Sie können die Leitung frühestens mit 30.11.2015 bei uns kündigen.

HierfĂĽr benötigen wir bitte ein KĂĽndigungsschreiben an [email protected] oder per Post.


Bitte den Router nun nochmal neustarten.

A1 hat hier bei der Leitung eine Korrektur durchgefĂĽhrt.

---------------------------------------------------------------------

Ich habe den Router nun neugestartet, wieder den selben Passwort eingegeben und es hat sich nichts geändert.
Was ich noch erwähnen möchte ist, dass ich kein Vertrag unterschrieben habe. Nur für das wlan modem habe ich was unterschrieben.

Hat der Mitarbeiter Recht mit seiner Aussage, dass ich nicht stornieren kann? Ich bin mir da etwas skeptisch, da ich nicht mal einen Vertrag unterschrieben habe.


Ich hoffe auf eure positiven antworten. :angel:
Jade
Neu im Board
Neu im Board
 
Beiträge: 7
Registriert: Di 28 Okt, 2014 20:44
Wohnort: Wien

Re: oja (internet) Bestellung stornieren

Beitragvon Riddik » Mo 24 Nov, 2014 23:37

Hat der Mitarbeiter Recht mit seiner Aussage, dass ich nicht stornieren kann?

Hallo Jade,
nach erfolgreicher Herstellung des Anschlusses ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Solltest
ja auch mit deiner Unterschrift bestätigt haben.
Ich bin mir da etwas skeptisch, da ich nicht mal einen Vertrag unterschrieben habe.

Naja, irgendwie musst ja den Anschluss bestellt haben, somit ist das ein rechtskräftiger Vertrag.
Eine Vertragsbestätigung wird wohl noch kommen.

Und das du keine Internetverbindung hast, rechtfertigt noch keinen RĂĽcktritt vom Vertrag.
Hier hat der Provider die Möglichkeit nachzubessern. Sofern halt das Problem in seinem
Bereich liegt.

Vermutlich nicht ganz so positiv wie du erhoffst, aber das Ganze macht auch Sinn.
=)
____________________________________________________
Lg Riddik
Riddik
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 638
Registriert: Di 14 Feb, 2012 09:44

Re: oja (internet) Bestellung stornieren

Beitragvon pc_net » Di 25 Nov, 2014 14:44

mit der herstellung der leitung sind bereits kosten angefallen für die der provider in vorleistung getreten ist ... darum ist - auch laut fernabsatzgesetz - kein kostenloser rücktritt mehr möglich ...
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.

Magenta Gigakraft 250/50
pc_net
Profi-User
Profi-User
 
Beiträge: 1574
Registriert: Fr 29 Aug, 2003 21:21

Re: oja (internet) Bestellung stornieren

Beitragvon b1nb4sh » Mi 26 Nov, 2014 10:50

Grundsätzlich, kannst du folgendes machen:

Setze deinen Provider in Kenntnis, dass dein Internet nicht geht. Das ganze machst du max. 2 mal und schön alles protokollieren. Sollte dieser es immer noch nicht geschafft haben, schreibst du deinem Provider eine Brief, denn du eingeschrieben aufgibst mit einer Frist von 10 Tagen, das Problem zu lösen. Sollte dieser das Problem immer noch nicht gelöst haben, dann gehst du zum Anwalt und legst das Protokoll vor, dieser kann dich dann relativ leicht aus dem Vertrag rausholen, aufgrund nicht vollbrachter Leistung für welche du ja zahlen sollst.
Bild
b1nb4sh
Board-Mitglied
Board-Mitglied
 
Beiträge: 119
Registriert: So 18 Mai, 2014 00:05

Re: oja (internet) Bestellung stornieren

Beitragvon Riddik » Mi 26 Nov, 2014 11:25

Kann man auch die RTR mit einbeziehen - half bei mir auch, nachdem mein
damaliger Provider meinte einen alten Vertrag aufleben zu lassen der 3 Monate
zuvor aufgelassen wurde zu Gunsten eines neuen Vertrages.
Damals waren noch fixe Bandbreiten inkludiert und dieser nicht herstellbar.
Da sind die erst 3 Monate später draufgekommen.

Und bei dieser Vorgehensweise sollte vorzugsweise auch wirklich das Internet
nicht funktionieren - also nicht der Fehler beim PC oder Konfiguration liegen.
Das kann dann böse enden.

:ok:
____________________________________________________
Lg Riddik
Riddik
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 638
Registriert: Di 14 Feb, 2012 09:44

Re: oja (internet) Bestellung stornieren

Beitragvon vision » Do 27 Nov, 2014 11:45

Normalerweise hat man doch ein gesetzliche Widerrufsrecht.
In Deutschland beträgt dieses Widerrufsrecht 14 tage.
In der Zeit kann man formlos ohne Angabe von GrĂĽnden vom Vertrag zurĂĽcktreten!
Sie können ihr Geld natürlich auch zum Windows herauswerfen!
vision
Neu im Board
Neu im Board
 
Beiträge: 8
Registriert: Do 20 Nov, 2014 13:57
Wohnort: Dresden

Re: oja (internet) Bestellung stornieren

Beitragvon Riddik » Do 27 Nov, 2014 14:21

Normalerweise hat man doch ein gesetzliche Widerrufsrecht.
In Deutschland beträgt dieses Widerrufsrecht 14 tage.
In der Zeit kann man formlos ohne Angabe von GrĂĽnden vom Vertrag zurĂĽcktreten!


Ist auch in Ă–sterreich so, aber nicht wenn ein Anschluss hergestellt ist oder
eine Simkarte bereits aktiviert wurde - das ist auch in Deutschland im Prinzip nicht anders.

Edit:
Die Passage dazu:
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

auszugsweise von der DTAG. Es ist leicht etwas anders ausgeführt, aber sonst ähnlich. Im Prinzip wird ja
die Dienstleistung erst hergestellt wenn die Widerrufsfrist erloschen ist, lt. diesem Passus.
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/42342.pdf
____________________________________________________
Lg Riddik
Riddik
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 638
Registriert: Di 14 Feb, 2012 09:44


ZurĂĽck zu ADSL & xDSL

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: DotNetDotCom [Crawler] und 41 Gäste