ema2412 hat geschrieben:...Kombi seit Sep 2010. Email an A1, dass ich die 45 Euro zurückfordere! Antwort A1: 45 als Gutschrift auf die nächste Rechnung und zukünftig keine Verrechnung der Servicepauschale mehr (was ja auch durch die OGH-E bedingt ist).
mir gings leider nur ähnlich wie ema2412: auch uralte (allererste - 'lebenslänglich zum selben preis') kombi. nach erhalt der aktuellen rechnung wegen der 15 euro servicepauschale bei der hl angerufen. heute per mail-attachment folgende kuriose antwort bekommen:
aus kulanz ziehen sie mir 3x15 euro von den nächsten rechnungen ab,
"das entspricht der Internet-Service-Pauschale fĂĽr die letzten 3 Jahre."aber, und jetzt der knackpunkt
: "Das OGH-Urteil zur Internet-Service-Pauschale bezieht sich auf Verträge, die in bestimmten Aktionszeiträumen geschlossen wurden.
Sie haben zwar Ihr Produkt in einem dieser Zeiträume bestellt, dann aber das Produkt gewechselt. Für Ihr neues Produkt gelten nun neue Vertragsbedingungen, und diese beinhalten auch eine jährliche Internet-Service-Pauschale."wüsste nicht, wann und warum ich auf ein neues produkt mir schlechteren vertragsbedingungen gewechselt haben sollte und fühl mich etwas verschaukelt. bin ich der einzige, den sie versuchen so abzuspeisen ?
ich kann jedoch schwer den beweis erbringen, dass ich keinen produktwechsel vorgenommen hab.
mĂĽsste a1 das ggf gegenĂĽber der rtr darlegen?