Mit dem Pirelli und FW 5.3.0 kein Problem - lasse aber doch meinen Thomson "Zweit Modem/Router" TG789un laufen.
Riddik hat geschrieben:Morgen,
@gonzales
Was willst du uns damit jetzt sagen?
Lies nochmals was ich geschrieben habe
mido4mido hat geschrieben: Es ist darüber hinaus höchst warscheinlich, dass Access-Provider auf die Daten des Fileservers vollen Zugriff hat.
der "Tele0m"-Account neben dem Standard "Admin"-Account exisitiert und dieselben Rechte besitzt,
die VerschlĂĽsselungsmethoden fĂĽr das WLAN erweitert wurden (z.B. um WPA2)
und der Funktionsumfang der Standard-Accounts (Admin und Telek0m) gegenbüer Vorversionen erheblich eingeschränkt wurde.
So lassen sich z.B. nur mehr Subnetze aus dem Adressbereich 10.0.0.x, 192.168.0.x und 192.168.1.x bilden, wobei bei jedem Subnetz die Anzahl der Hosts auf 100 begrenzt wird.
Der Aufbau und Zugriff auf den inkludierten Webserver vom Internet aus (was den eigentlichen Nutzen ausmacht) ist über die üblichen HTTP und HTTPS-Ports bzw. deren Secondary-Ports nicht möglich, diese werden von den Verwaltungs-Diensten blockiert. Ein "regulärer" Webserver (ohne die Angabe für Webdienste exotischer Ports) kann nicht betrieben werden
Das Einrichten eines SMB-Fileservers funktioniert, jedoch die Verwaltung sinnvoller Zugriffsrechte mit entsprechenden Gruppen und Usern ist nach wie vor nicht möglich. Es ist darüber hinaus höchst warscheinlich, dass Access-Provider auf die Daten des Fileservers vollen Zugriff hat. Deshalb betreibe ich ein eigenes NAS im Heim-Netz.
UPnP und MediaSharing funktionieren nicht zu 100%. Wer DLNA-fähige Geräte im Heim-Netz betreibt, kann nicht auf den Aufbau eines Medienservers mittels AV4202N hoffen.
Bei der Veröffentlichung des neuen root-accounts sollte man jedoch Vorsicht walten. Der Access-Provider leistet sich Juristen, die schnell mit geschäftsschädigendem Verhalten und mehr aufwarten könnten. Man darf nicht vergessen, der Provider arbeitet mit und an einem knallharten Geschäftsmodell. Im Zweifelesfalle kommt es auf die Formulierung an. Auf keinen Fall darf aus der Formulierung auf eine Anleitung oder gar Aufforderung zu rechts- und/oder vertragswidrigem Verhalten geschlossen werden können. Höchstens auf nachbarschaftliche Hilfestellung (in Not) begleiten mit einem digendem Abraten des Verwendens.
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