Hallo Arminio, Jutta, Riddik, local.host,
Vielen Dank für die regen Anmerkungen und Erklärungen!
@Arminio:
> ich finde es schon dreist, dass du das Wissen von langjährig erfahrenen Forenteilnehmern in Frage stellst, > nur weil du nicht zu deinem angeblichen Recht gekommen bist.
Das steht doch überhaupt nirgens!? Tut mir leid, wenn das missverstanden wurde:
Mit dem Satz
Ihr geht aber alle wie selbstveständlich davon aus, dass eine Portierungsantrag mit einer Kündigung gleichzusetzen ist.
...hatte ich nur gemeint, dass ich es in keinen AGB's oder sonstigen_Beschreibungen schriftlich finden konnte.
Die Vorgangsweise, dass du selbst nicht kündigen darfst, wenn eine Rufnummer portiert werden soll, ist von der Regulierungsbehörde genau festgelegt und in deinem Fall hat sich A1 absolut genau daran gehalten. Daher wäre es gut, wenn du hier lieber deinen neuen Anbieter anprangerst, statt A1, die alles richtig gemacht haben.
Laut Vorgabe der Regulierungsbehörde muss sich für eine erfolgreiche Portierung die Nummer in ungekündigtem Zustand befinden, da eine normale Kündigung immer voraussetzt, dass man den gesamten Anschluss inklusive Nummer aufgeben möchte.
Ok danke, das ist mir neu. Ohne es jetzt nachgeschlagen zu haben, muß ich es wohl so akzeptieren. Mit "Regulierungsbehörde" ist wahrscheinl. die
http://www.rtr.at/de/tk/Portierunggemeint.
Als Endkunde muß ich aber festhalten, dass ich es von den Unternehmen dann armselig finde, wenn ein Kunde zum Thema "Portierungsvorgehen" keine schriftlichen Dokumente (wo es richtig beschrieben ist) vorfindet, nur weil man eine Änderung des Vorgehens/der RTR-Vorgabe befürchtet. Eine Portierung wird 100te-male am Tag durchgeführt. Die Hotlines sagen oft unterschiedliches - siehe nächsten Absatz.
... Rechtliche Rahmenbedingungen die von einer externen, überparteilichen Behörde vorgegeben werden und sich jederzeit ändern können, werden nicht in den AGB verankert und sind daher dort nicht nachzulesen. Ein Anruf bei A1 aber auch bei deinem neuen Betreiber über die Vorgangsweise hätte hier Klarheit geschaffen.
Ja das wäre schön. Ich glaube ich habe im letzten Monat in Summe sicher 7 Std. mit Hotlines telephoniert. Auch mehrmals mit der von A1-TA. Leider bekommt man sehr oft unterschiedliche und auch gegensätzliche Auskünfte:
z.B. Zum Thema [Portierung] wurde einmal gesagt, dass eine Kündigung schon eingegangen aber nicht durchgeführt sein darf - und ein anderes mal, dass "wegen dem A1-Computersystem" keine Kündigung vorliegen darf, weil ein Portierungsantrag sonst nicht ins Computersystem eingegeben werden kann. Woher soll ich als Endkunden den das Korrekte wissen?
Ich wäre ja schon zufrieden gewesen, wenn mir jemand an der Hotline den richtigen Grund genannt hätte: Nicht "Computersystem" sonder "Vorgabe von Behörde (RTR.at)"
Nichtmal ein Teamleiter der A1-TA, konnte mir den Grund nennen, warum eine Portierung nicht durchgeführt werden kann, wenn eine Kündigung eingereicht (nicht durchgeführt!) ist.
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@Riddik:
http://www.a1.net/hilfe-support/agb
Unter: Sonstiges=> Netzbetreiber-Portabilität Export
Danke, das war ein guter Hinweis. An AGBs magelt es der Telekom ja nicht. Interessehalber hab ich tatsächlich mal die Netzbetreiber-Portabilität-AGBs:
http://cdn2.a1.net/final/de/media/pdf/AGB_Telefon_120401.pdfund Netzbetreiber-Portabilität-LB:
http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/LB_Netzbetreiberportabilitaet-Export.pdfdurchgesehen. In den AGBs steht leider gar nix was "erklärend" wäre und in der LB steht nur allgemeines zur Portierung.
Das
Rufnummern-PortierungsVORGEHEN und das
eine Portierung nicht durchgeführt werden kann, wenn eine Kündigung eingereicht [nicht durchgeführt!] ist), steht aber auch da nicht drinnen.
>> Ihr geht aber alle wie selbstveständlich davon aus, dass eine Portierungsantrag mit einer Kündigung gleichzusetzen ist.
>Ist es eben nicht. Eine Portierung und eine Kündigung sind 2 Paar Schuhe...
Ja dann könnte ich aber eine Kündigung einreichen, und gesondert davon -bevor die Kündigung wirksam wird- die Rufnummer portieren lassen. Genau das wollte ich ja machen und es wurde mir mitgeteilt, dass das nicht geht.
>Aha, daher ist automatisch ein anderer Schuld, nur weil man sich nicht informiert hat oder etwas
nicht gefunden hat? Ich verstehe ja das es vl. in den AGB nicht gleich ersichtlich ist, ...
Bis heute konnte ich in überhaupt keinen AGB's oder Schriftstücken eine Erklärung zum Kündigungsvorgehen finden oder das eine Portierung nicht durchgeführt werden kann, wenn eine Kündigung eingereicht (nicht durchgeführt!) ist.
=> Es mag sein, dass das eine Vorgabe der RTR-Behörde ist. Diese wäre mir aber bis dato unverständlich, weil techn. sollte es durchaus möglich sein.
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RESUMEE:
Vielen Dank für Eure Hinweise und Erklärungen! Ich denke wir haben das Thema jetzt ausführlich genug diskutiert.
Ich habe jetzt mitgenommen, dass
- das Portierungsvorgehen von der
http://www.RTR.at für alle Unternehmen vorgegeben ist
- und es wohl auch vorgegeben ist, dass eine Portierung nicht durchgeführt werden kann, wenn eine Kündigung eingereicht (nicht durchgeführt!) ist
- und dass obiges in keinem Schriftstück von der A1-TA beschrieben ist
- und die Hotlines es zwar erklären, aber mit gegensätzlichen Aussagen und schon gar nicht begünden können.
Faustregel // am Beispiel: Umstieg zum 31.05. + [Kündigungsfrist alter Anbieter = 1 Mon]
=> Um nicht ein Monat dem alten Anbieter (bei mir A1-TA) unnötig zu zahlen, MUSS der neue Anbieter ca. 6 Wochen vor dem 31.05. beauftragt werden und den Portierungsantrag sofort an die A1-TA weiterleiten.
Eine fristgerechte [Kündigung mit Hinweis dass der Anschluss portiert wird] meinerseits an die A1-TA (zB Anfang April) ist nicht möglich.Ich mußte es jetzt sowieso akzeptieren und danke Euch für die ausführlichen Anmerkungen, die jetzt meinen Ärger_als_Endkunde über das [nicht schriftlich dargelegt Portierungs-Vorgehen], von der A1-TA zu allen Unternehmen verschoben haben, die es nicht schriftlich erklärt/definiert haben.
Ich denke dass da die Telekommunikations-Unternehmen hier noch aufholen, und Kundenärger vermeiden können.
Vielleicht gibt es ja andere Kunden, die den Prozess auch hinterfragen und sich genau so geärgert haben, wie ich.
beste Grüße
Brownie