A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
Forumsregeln
Hier sind Eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.

Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund

Beitragvon danny » Mi 22 Feb, 2012 16:49

Verflucht, für euch ist es scheinbar schon das Gleiche sich bei einem Anwalt eine erste kostenlose Rechtsberatung zu holen, wie einen sündteuren, jahrenlagen, schmutzigen Prozess durch alle Instanzen zu führen von dem ja hier keiner redet.
Ein Anwalt ist nicht nur dazu da euch in einem Mordprozess vor Gericht zu verteidigen, nein er macht auch reine Rechtsberatung!

Rechtsauskünfte siehe z.B.:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 80300.html
danny
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 665
Registriert: Do 22 Apr, 2004 13:32

Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund

Beitragvon dslKupfer » Mi 22 Feb, 2012 17:07

Fragt man mich kann man sich in so einem Fall diese Rechtsberatung ersparen, da nichts als verschwendete Zeit.

Beschädigt jemand mein Eigentum gehe ich davon aus dass er auch für die Schadensregulierung aufkommen wird, deshalb werde ich ihm sagen dass ich die Beschädigung wahrgenommen habe und auf die Reparatur warte - ganz ohne Rechtsberatung.

Stößt man mit dem Vorhaben aber an, so muss man sich sowieso neu überlegen wo und an welchen Hebeln man ansetzen kann.

Das Wichtigste aber immer: Mit dem wenigsten Aufwand das Ziel (Reparatur) erreichen.


Dazu eine kleine Geschichte aus dem letzten Jahr:
Sommer, Unwetter, Hagel und ein Schaden am Carport (Löcher im Dach, durch Hagelkörner)

Wir waren so freundlich und haben gleich von uns aus ein Angebot für die Reparatur eingeholt, beim nächstbesten Dachdecker, und uns dann gleich damit an die Versicherung gewandt. So spart das Zeit und man kann gleich mit der Arbeit (=Freigabe und Zahlung) beginnen.

Die schickten aber einen Sachverständigen zur Begutachtung und Beurteilung unseres eingeholten Angebots für die Reparatur. Dieser hatte 50 km Anreise und selber eine Dachdeckerfirma.

Seine Erkenntnis: Die Reparatur lt. unserem Kostenvoranschlag wäre um viel zu teuer. Das dürfe maximal die Hälfte der veranschlagten Kosten ausmachen. Begründung: Er sei selber Dachdecker und er würde auch nicht mehr dafür verlangen.

Das Problem: In unserer Region gibt es aber kein Unternehmen, das die Reparatur zum Preis durchgeführt hätte, den sich der Sachverständige vorgestellt hätte. Wir hatten eben ein anderes Preisniveau als bei ihm in 50 km Entfernung.


Bei dieser Ablehnung der Reparatur (um die Hälfte zu teuer, gleichzeitig gibts aber niemanden ders billiger macht) hätten wir uns auch auf die Sache mit Rechtsberatung, Anwalt, usw. einlassen können. Die Lage wär ja eindeutig: Der Schaden stammt vom Unwetter, die Reparatur steht uns eindeutig und zweifelsfrei zu.

Entschieden haben wir aber weit klüger:
Dem Herrn Sachverständigen haben wir mitgeilt, dass am Besten gleich er selbst kommen soll - am nächsten Tag - um die Reparatur vorzunehmen. Nach seinen eigenen Worten hat er ja 1. ein Fachunternehmen dafür, und 2. kann er es zu diesem Preis durchführen.

Ihr dürfte raten wie seine Reaktion war und was dann schlussendlich bei der Sache raus gekommen ist :rofl: :rofl: :rofl:
dslKupfer
Senior Board-Mitglied
Senior Board-Mitglied
 
Beiträge: 354
Registriert: Do 16 Feb, 2012 13:02

Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund

Beitragvon Schiwi » Do 23 Feb, 2012 19:53

danny hat geschrieben:Verflucht, für euch ist es scheinbar schon das Gleiche sich bei einem Anwalt eine erste kostenlose Rechtsberatung zu holen, ....


Das klang ein paar Postings zuvor aber ganz anders!

danny hat geschrieben:Was sollen all die halbgaren Tipps?!
Das ist ein klassischer Fall um mal bei einem Anwalt nachzufragen, hier geht ja nicht um einen Kaugummi!

Der kann dann außer Wiederherstellung auch zusätzlichen, ordentlichen Schadenersatz heraus schlagen probieren als Gegenleistung für einen verzicht auf eine Anzeige oder Klage.


Wie hier schon gesagt wurde: Rechtlich denke ich war die Aktion gedeckt. Die Beschädigung war sicher nicht mutwillig herbeigeführt und somit wirds wohl eine telefonische Nachfrage sicher auch tun.
Schiwi
Board-User Level 2
Board-User Level 2
 
Beiträge: 996
Registriert: Do 18 Nov, 2004 11:50

Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund

Beitragvon danny » Fr 24 Feb, 2012 02:08

Schiwi hat geschrieben:Rechtlich denke ich war die Aktion gedeckt.

Sich überhaupt solchen Unsinn schreiben getrauen?!
Delikte wie Sachbeschädigung, Besitzstörung, usw. sind also plötzlich legal?
In keinem ordentlichen Rechtsstaat ist es einfach so erlaubt fremden Grundbesitz und Bebauung aufzugraben und zu zerstören.
Seid ihr alle verrückt, oder noch so obrigkeitsfürchtig, oder noch vom Fasching so betrunken um zu glauben, dass eine große Versorgerfirma sowas darf ohne überhaupt vorher mit dem Eigentümer zu reden?!

Bei uns ist es üblich das sich ein Versorger mehrere Wochen vorher meldet, selbst wenn sie nur oberirdisch kurz irgendwelche Wartungsarbeiten an z.B. Masten oder so durchführen. Oft kommt vorher sogar auch noch persönlich jemand vorbei um die Sache genauer zu besprechen.
danny
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 665
Registriert: Do 22 Apr, 2004 13:32

Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund

Beitragvon jutta » Fr 24 Feb, 2012 08:25

> Bei uns ist es üblich das sich ein Versorger mehrere Wochen vorher meldet, selbst wenn sie nur oberirdisch kurz irgendwelche Wartungsarbeiten an z.B. Masten oder so durchführen.

ahhh! deshalb dauert es bei stoerungen also wochenlang, bis die leitung wieder funktioniert. alles klar =)

deine theorie gilt dann sicher auch fuer gasgebrechen und andere leitungsschaeden.

btw: sachbeschädigung ist ein vorsatzdelikt. und schadenersatz setzt rechtswidrigkeit voraus (genauer: schaden, verursachung, rechtswidrigkeit und verschulden).

dass die ta oder wer auch immer die aufgrabung veranlasst hat, den vorigen zustand wieder herstellen muss, ist eh klar. aber dazu braucht man nicht klagen. und dazu braucht man nicht einmal einen rechtsanwalt / eine rechtsanwaeltin konsultieren.
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30485
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund

Beitragvon Riddik » Fr 24 Feb, 2012 11:48

Huhu,

dass die ta oder wer auch immer die aufgrabung veranlasst hat, den vorigen zustand wieder herstellen muss, ist eh klar. aber dazu braucht man nicht klagen. und dazu braucht man nicht einmal einen rechtsanwalt / eine rechtsanwaeltin konsultieren.


Geht ganz einfach. Normal wird das automatisch veranlasst. Aber wie es mit Automatismen
eben manchmal ist, gehts schief. Einfach anrufen und melden, dann wird das entsprechend
veranlasst. Aber wenn man nichts sagt, wer soll es denn wissen das was schief gegangen ist.
^^

Lg

Riddik
____________________________________________________
Lg Riddik
Riddik
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 638
Registriert: Di 14 Feb, 2012 09:44

Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund

Beitragvon siegi » Sa 25 Feb, 2012 15:18

danny komm mal wieder runter. :diabolic:

Jutta hat dir das mit den Schadenersatzpunkten eh schon sehr deutlich erklärt. Das die Österreicher auch immer gleich glauben jemand muss etwas bezahlen nur weil etwas ein bißchen im Eck ist :rofl:. Versuch mal in den U.S.A. Schadenersatz von jemandem zu bekommen der keine Haftpflicht hat und nach dem Unfall seinen $ 200,- Wagen stehenlässt und wegrennt :lol:.

Bei Telekommunikationsdiensten gibt es eben Sonderregelungen, weil es für einen Anbieter von Infrastrukturleistungen ansonsten kaum möglich wäre bei einem Schaden rasch eine Lösung herbeizuführen. Das Haus habens ihm eh nicht weggerissen ... und Leitungen darf man nunmal verlegen, also darfst deinen Anwalt wieder einpacken und mit der Wand :scream:.

Peace :angel:
siegi
Senior Board-Mitglied
Senior Board-Mitglied
 
Beiträge: 396
Registriert: Fr 16 Okt, 2009 22:32

Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund

Beitragvon geko36 » Sa 25 Feb, 2012 16:21

Hi,

einmal weitergesponnen:
Der TE hat ja geschrieben, daß er auf dem Teil seines Grundstückes eine Garage errichten will.
Darf er das, oder ist sein Grundstück durch die Leitung eigentlich entwertet?

Grüße
Geko
geko36
Board-User Level 3
Board-User Level 3
 
Beiträge: 1058
Registriert: Mo 07 Dez, 2009 21:28
Wohnort: Linz

Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund

Beitragvon lordpeng » Sa 25 Feb, 2012 20:35

ganz wertfrei meine meinung ...

@danny
>Bei uns ist es üblich das sich ein Versorger mehrere Wochen vorher meldet,
so ein blödsinn ... es geht hier um nicht geplante wartungsarbeiten, die kann man schlecht wochenlang anstehen lassen
wenns ein wasserrohrbruch oder gasleck wär schau ich mir an, dass sich da wochen vorher jemand meldet ...

selbstverständlich muss der ursprüngliche zustand wieder hergestellt werden, das steht ausser frage - wird vermutlich auch so geschehen ...

wärs auf meinem grundstück würd ich das ganze eigentlich recht gelassen sehen, weil pflastersteine sind ja jetzt nix, das man nicht ersetzen könnte, wenns natürlich dabei ein preisgekröntes rosenbeet zerstören, oder sonstwas an dem man in irgendeiner form hängt, könnte man sich drüber vielleicht aufregen - aber wegen steinen?

aber vielleicht könnt uns der thread-ersteller am laufenden halten wie's dann ausgegangen ist ...
lordpeng
Moderator
Moderator
 
Beiträge: 10198
Registriert: Mo 23 Jun, 2003 22:45

Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund

Beitragvon siegi » Mo 27 Feb, 2012 12:43

Der TE hat ja geschrieben, daß er auf dem Teil seines Grundstückes eine Garage errichten will.
Darf er das, oder ist sein Grundstück durch die Leitung eigentlich entwertet?

Dann muss er das dem Leitungsinhaber (egal ob Strom, Gas, Kanal, Telekommunikation etc.) innerhalb einer angemessenen Zeit melden (ca. 2-8 Wochen) und danach wird auf Kosten des Leitungsinhabers die Leitung anderwertig verlegt.

ABER! Nimmst du ein Bauprojekt nur als Vorwand um zum Beispiel eine Leitung entfernen zu lassen und es stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Leitung nicht entfernt hätte müssen (Weil du gar nicht baust oder woanders baust), dann musst du für die Kosten der Leitungsverlegung vollständig aus eigener Tasche aufkommen.

Wenn du es nicht meldest und es entsteht an der Infrastruktur durch eigenwillige Aktionen ein Schaden, dann musst du auch für die Kosten der Wiederinstandsetzung aufkommen. Am Land war es früher (Als es noch einen Verantwortlichen je Gemeinde gab den man persönlich kannte) üblich, dass Leitungsverlegungen eher wild angegangen wurden. Sprich: Bagger baggert eine Leitung an und dann guckt man mal: "Funkts, dann ruft man das E-Werk, ansonsten den Postler".

Erklärt auch, warum manche Leitungen äußerst desolat sind :rofl:.
siegi
Senior Board-Mitglied
Senior Board-Mitglied
 
Beiträge: 396
Registriert: Fr 16 Okt, 2009 22:32

Re: A1 und Grabungsarbeiten auf Privatgrund

Beitragvon derFlo » Mo 27 Feb, 2012 18:30

Ist heute eh auch noch so...
derFlo
Board-User Level 3
Board-User Level 3
 
Beiträge: 1481
Registriert: Mo 14 Jul, 2008 11:35
Wohnort: Graz

Vorherige

Zurück zu PROVIDER

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 16 Gäste