Ich geb zu, ich war auch mal ähnlich. Ich dachte immer, das Recht wäre auf meiner Seite. Aber mit der Zeit wird man älter, weiser, klüger und erfahrener. Und vor allem regt man sich nicht mehr über Sachen auf, die man eh nicht ändern kann.
In den AGBs und LBs ist die Leistungserbringung tatsächlich erfüllt. selbst wenn du nur (Beispiel!) 64 bit Download und 8 kbit Upload hast. Meines Wissens gibt es bei UPC nicht mal eine Untergrenze (im Gegensatz zu A1) die zu einer Nichterfüllung des Vertrages führen würde.
Des Weiteren hat jeder Provider eine gewisse Gleichmäßigkeit in der Serviceerbringung zu leisten. Sprich: Wie lange soll der Dienst verfügbar sein. Wenn es in den AGBs und LBs nicht anders angegeben wird, wird juristisch ein für alle Seiten erträglicher "Mittelwert" angenommen, der meines Wissens irgendwo im Bereich von 95-97% durchschnittlicher Verfügbarkeit des Produkts liegt. (Ein erfahrener Jurist möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege)
Nehmen wir mal an, es wären zu erfüllende 96% Dienstverfügbarkeit. Dazu ein einfaches Rechenbeispiel: Ein durchschnittlicher Monat hat 30 Tage zu je 24 Stunden. Das sind 720 Stunden. 96% von 720 Stunden sind 691 Stunden und ein paar zequetschte Minuten. Das heißt nun, dass der Zugang deines Providers zum Internet insgesamt durchschnittlich 29 Stunden pro Monat komplett offline sein kann, ohne dass du hier Rechte auf Nichterfüllung des Vertrages geltend machen kannst.
Sollte es tatsächlich so sein, dass du (weit!) mehr als diese Zeit pro Monat den Dienst überhaupt (!) nicht nutzen kannst (Probleme beim Online-Zocken zählen NICHT dazu), kommen die Punkte ins Spiel, die einige schon weiter oben angebracht haben. Das "Schlimmste" was dem Provider passieren kann ist, dass du ihn erfolgreich auf Auflösung des Vertrags klagen kannst. Schadenersatz einzuklagen ist bei privaten Internetanschlüssen wie schon erwähnt, fast ein Ding der Unmöglichkeit. (Welchen materiellen Schaden hast du? ... Nein, da zählt nicht, dass dein WoW-Spielcharakter inzwischen schon 10 Level weiter sein könnte.)
Fazit: Du hast 2 Möglichkeiten. Entweder du wartest darauf, dass im Dezember (so hoffe ich zumindest für alle betroffenen UPC-Kunden) das Upgrade am Verteiler erfolgt, oder du versuchst auf ein Entgegenkommen von UPC zu hoffen, was eine außerordentliche Kündigung betrifft und du wechselst auf einen alternativen Anbieter. Wobei ich natürlich nicht weiß, wie es bei dir zuhause mit der Infrastruktur aussieht. (Lichtwellenanschluss von Blizznet oder A1? VDSL? ADSL2+?)
Letztendlich hast du sicher stabilere Leitungswerte mit einem klassischen kupferbasierten Produkt (zu LWL Anbindungen kann ich zum Thema Auslastung mangels Erfahrungswerten noch nichts sagen). ADSL/VDSL ist halt letztendlich kein geteilt genutztes Netzwerk, auch wenn natürlich die Wählämter auch Flaschenhälse sein können, was sie aber meistens (Gott sei Dank) nicht sind. Du hast dann zwar keine 100 mbit mehr (sondern halt nur noch 30, 16, 8 oder gar etwas weniger), dafür aber eine stabile Verbindung, die es dir ermöglicht, deinen WoW-Char schneller zur absoluten Elite zu bringen