ADSL Störung kostenpflichtig

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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon lordpeng » Do 14 Jul, 2011 10:58

>nein ich war nicht dabei wozu auch ?
könnte ja auch NICHT von der telekom sondern von einem elektriker montiert worden sein ...

eine wand-dose kann aus welchen gründen auch immer in 20 jahren 15 mal demontiert und wieder montiert worden sein

btw. täusch ich mich jetzt oder ging die zuständigkeit der telekom nicht immer bis zur hausanschluss-dose ... was dann dahinter liegt, is IMHO ein anderes kapitel
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon chris87 » Do 14 Jul, 2011 11:03

das wäre dann mutwillige Zerstörung von A1 Eigentum das wird dann natürlich verrechnet probiers mal aus ;)

Zuerst werde ich einen Brief an A1 schicken und wenn das nichts hilft mich an die RTR wenden.
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon Arminio » Do 14 Jul, 2011 11:05

Die Innenleitung inkl. Dose ist NICHT Eigentum von A1, nur bis zum Hausanschluss... Und der ist entweder im Keller oder am Dachboden - je nach Haus.

Aber es ist eh sinnlos, wenn man beratungsresistent ist (ich versuche grade vehement das Wort intelligenzallergisch zu vermeiden) ;)
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon jutta » Do 14 Jul, 2011 11:09

> das wäre dann mutwillige Zerstörung von A1 Eigentum

wie kommst du darauf? wenn die tdo in der wohnung montiert ist, muss man sie zum ausmalen oder tapezieren schon einmal abmontieren. (zumindest das gehaeuse) mit mutwilliger zerstoerung hat das genau nichts zu tun.

in ganz alten zeiten, als die telefone noch amtlich versiegelt waren, haettest du vielleicht recht gehabt.

//edit ps. ich seh grad, dass das zitat von chris87 auf eine bemerkung von Arminio bezog,
Arminio hat geschrieben:Dann hau ich mal mit dem Fuß auf die Dose, bis die runterbricht, und lass das dann A1 kostenlos reparieren, oder wie?


in diesem fall stimmt das mit der mutwilligen zerstörung fremden eigentums natuerlich. problem, wenn in einem thread alle gleichzeitig schreiben :?
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon lordpeng » Do 14 Jul, 2011 11:10

>Die Innenleitung inkl. Dose ist NICHT Eigentum von A1
wenn ihm dann vielleicht noch jemand einen entsprechenden verweis auf genau diesen passus der AGB (oder woauchimmer das festehalten ist) geben würd, könnt ma den thread abhaken ...

@chris87
wenn denn die dose der A1TA gehören würde, warum glaubst würdens dir die dann verrechnen? ... vielleicht weil sie doch DIR und ned der A1TA gehört? ...

davon abgesehen kannst diese dosen von der A1TA ganz regulär kaufen - was wohl kaum der fall wäre, wenns vermeiden wollten, dass die leute selber an den innenleitungen herumfuhrwerken ...
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon wagsoul » Do 14 Jul, 2011 11:16

chris87 hat geschrieben:Die Leitung gehört bis zur Telefondose der A1 und wenn dort ein Fehler Auftritt ist dies ein Fehler von A1


Du willst dich doch nur in Sachen Kosten abputzen, unabhängig davon, dass dem eben nicht so ist: Die Leitung rund um die Telefondose gehört nämlich genau dir.

Für unseren Hausanschluss mussten wir übrigens Mitte der 80er - als die das Telefonnetz noch von der "Post" betrieben wurde und das Firmen-Konstrukt eine staatliche Behörde war - sogar das Erdkabel bis zum nächsten Ortsverteiler selbst kaufen und verlegen, inkl. ca. 50 m Grabung


Wenn tatsächlich damals vor 20 Jahren etwas falsch gemacht wurde, dann hättest es damals reklamieren müssen. Genau jetzt nachdem du eine Rechnung nicht bezahlen möchtest, erst nachher in der Vergangenheit herumzugraben und genau das auszugraben, damit lässt dich sowieso jeder abblitzen ;-)

Durch die vielen Jahre ists für Gewährleistung etc. sowieso schon zu spät.

Du weißt ja auch nicht einmal, was genau das Problem an deiner Dose war. Wie willst du es eben nicht wissen, gleichzeitig aber schon wissen, dass jemand anderer daran schuld sein soll?

Einer meiner Nachbarn hatte das selbe Problem: DSL nur mit wackligen 1 Mbit. Ein Techniker hat dann einen verbogenen Kontakt innerhalb der Telefondose festgestellt. Seit dem Austausch der Dose gibts nun ein Vielfaches der Bandbreite.

Wie willst du ausschließen, dass bei dir das selbe Probelm auftat? Ein Kontakt-Verbieger entsteht nämlich zB immer dann, wenn jemand ein Gerät an die Telefondose ansteckt und gleichzeitig das Schicksal es so will.

Führen wir mal deine Gedanken fort:
Deine Dose gehört alleinig der A1/TA. Durch unvorsichtiges Anstecken eines Geräts wurde ein Kontakt vor Jahren verbogen --> die Dose ist faktisch kaputt, und zumindest für DSL völlig ungeeignet.
Du hättest so fremdes A1/TA Eigentum zerstört, weshalb dir die Reparatur in Rechnung gestellt wird. Eigentlich solltest du froh sein, dass dir nur die Reparatur alleinige, und nicht etwaige Straf- und Schadenskosten berechnet werden.

Alles klar? :ok:
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon wicked_one » Do 14 Jul, 2011 11:20

Naja, was will ma mit 24 Jahren schon vom wirklichen Leben wissen *gg*
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon Arminio » Do 14 Jul, 2011 11:23

Klar, es ist nicht fein, wenn man plötzlich über 130 Euro zahlen muss.

Aber vehement die Erfahrung und das Wissen von über 5 Leuten hier im Forum, die teilweise jahrzehntelange Erfahrung mit dem Medium haben, abstreiten (oder milder ausgedrückt: nicht wahrhaben wollen), muss man auch erst mal schaffen. Hut ab :>
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon Stefan Hedenig » Do 14 Jul, 2011 11:55

Man hätte das ganze auch gleich direkt umgehen können, indem man eine Vor-Ort Herstellung bestellt hätte. Soweit ich weiß, ist die im Aktionszeitraum sowieso kostenlos. Bei der Inbetriebnahme durch den Techniker hättest du das gleich monieren können... Aber hey, was tut man nicht alles dafür, dass man seinen Zugang 1-2 Tage früher bekommt...
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon chris87 » Do 14 Jul, 2011 11:58

laut UPC:

•Die Herstellung ist gratis, außer es fallen im Zuge eines Providerwechsels Herstellungsentgelte an.
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon pc_net » Do 14 Jul, 2011 11:59

mal in eine andere richtung gedacht:

wurde BEVOR der techniker kam bzw. spätestens BEVOR er irgendwelche prüfungen bzw. BEVOR dann die arbeiten zur behebung durchgeführt darüber informiert, dass dies kostenpflichtig ist?
wurde die höhe der zu erwartenden kosten kommuniziert?

wenn nicht, dann hattest du ja auch keine möglichkeit dich VOR beauftragung über kostengünstigere lösungen zu informieren ...
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon chris87 » Do 14 Jul, 2011 12:02

ich wurde angerufen vorher das die Entstörung kostenpflichtig ist sollte der Fehler bei mir liegen.

Der A1 Techniker hat von irgendwelchen Kosten nichts erwähnt als er bei mir vor Ort war.
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon Arminio » Do 14 Jul, 2011 12:03

Tja Chris, bei Auswahl von "Installationsservice durch A1" hätte der Techniker die Dose kostenfrei instandgesetzt, da es aber "nur" Selbstinstallation war, ist das zwar wirklich blöd gelaufen, aber nicht zu ändern.

Wieso du da zitierst, dass die Herstellung gratis ist, ist mir im Moment allerdings schleierhaft, weil das Instandsetzen einer kaputten Dose nicht zur Herstellung zählt.

@ pc_net: Im Normalfall wird von der Hotline IMMER darauf hingewiesen, dass bei Fehlern an Innenleitung/Dose, die nicht direkt von A1 verursacht wurden, der Kunde zur Kasse gebeten werden kann. Das wird dann auch entsprechend bei der Störungsaufnahme vermerkt.

@ chris87: Wenn du von der Hotline darauf hingewiesen wurdest, muss das der Techniker nicht nochmal tun.
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon chris87 » Do 14 Jul, 2011 12:07

tja wenn das dann so ist dann werde ich das leider zahlen müssen..

Danke für eure Info
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Re: ADSL Störung kostenpflichtig

Beitragvon Arminio » Do 14 Jul, 2011 12:15

chris87 hat geschrieben:tja wenn das dann so ist dann werde ich das leider zahlen müssen..


Vergiss den Brief an das Beschwerdemanagement nicht. Die Chance auf Kulanz besteht immer, wenn sie nicht drauf eingehen, hast du es zumindest versucht, und die 62 cent (oder 1 Euro irgendwas eingeschrieben) machen das Kraut auch nimmer fett bei > 130 Euro.
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