Urheberrechtsschutz E-Mail von AON! Was ist davon zu halten?

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Re: Urheberrechtsschutz E-Mail von AON! Was ist davon zu hal

Beitragvon jutta » Do 13 Jan, 2011 05:05

>Nur: Es ist fĂĽr uns bei der derzeitigen Gesetzeslage uninteressant, obs verboten ist oder nicht, da es nicht geahndet wird.

quelle?
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Re: Urheberrechtsschutz E-Mail von AON! Was ist davon zu hal

Beitragvon DavidXanatos » Do 13 Jan, 2011 09:21

jutta hat geschrieben:>Nur: Es ist fĂĽr uns bei der derzeitigen Gesetzeslage uninteressant, obs verboten ist oder nicht, da es nicht geahndet wird.

quelle?

Bei fixen IP bekommt der rechteinhaber den nahmen des verantwortlcihen benutzers,
bei dynamsicher IP bekommt der rechte inhaber ein feuchten dreck, also garnichts, nichts nader niente.


Im juristen sprech siehts so aus:
http://www.internet4jurists.at/provider/auskunft1a.htm hat geschrieben:Am 26.7.2005 hat aber der OGH über eine Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes entschieden, dass der Access-Provider in Fällen von Urheberrechtsverletzungen Auskunft über den Inhaber einer IP-Adresse zu geben hat, unabhängig davon, ob es sich um eine statische oder eine dynamische handelt (11 Os 57/05z). Er nimmt dabei einen sehr formalistischen Standpunkt ein. Allerdings ist in der Folge der EuGH im Urteil vom 29.1.2008, C-275/06 - Promusicae, ohne nähere Begründung davon ausgegangen, dass es sich dabei um Verkehrsdaten handelt. Die Meinung des OGH, dass es sich nur um Stammdaten handelt, ist daher durch die EuGH-Entscheidung überholt und wurde auch von einem Zivilsenat des OGH später nicht mehr aufrecht erhalten (13.11.2007, 4 Ob 141/07z). Mit dieser Entscheidung hat der OGH dem EuGH u.a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Weitergabe personenbezogener Verkehrsdaten an private Dritte zulässig ist. Der EuGH hat dies grundsätzlich bejaht (19.2.2009, C-557/07). Auch in dieser Entscheidung geht der EuGH wieder davon aus, dass es sich bei diesen Daten um personenbezogene Verkehrsdaten handelt. Aufgrund dieser Vorabentscheidung hat der OGH (14.7.2009, 4 Ob 41/09x) die zivilrechtliche Auskunftspflicht auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Rechtslage (Speicherung der Daten nicht zulässig) verneint.
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Re: Urheberrechtsschutz E-Mail von AON! Was ist davon zu hal

Beitragvon jutta » Do 13 Jan, 2011 09:42

du vermischt zwei dinge: in der E hat der OGH festgehalten, dass es keine zivilrechtliche auskunftspflicht des providers gegenueber einem rechteinhaber gibt.

vektor schrieb, dass es uninteressant ist, ob down- und upload verboten sind, weil verstoesse nicht geahndet werden. und das ist so einfach nicht richtig.

wenn der rechteinhaber irgendwie doch zu einer information kommt, die es ihm ermoeglicht den betreffenden rauszufinden, kann er natuerlich klagen und wird im falle des uploads auch erfolg haben. solche verurteilungen gab es in oesterreich schon, allerdings war in dem fall der betreffende so dumm, die urheberrechtsgeschuetzten werke auf seiner homepage anzubieten, iirc.
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Re: Urheberrechtsschutz E-Mail von AON! Was ist davon zu hal

Beitragvon pc_net » Do 13 Jan, 2011 12:19

vektor hat geschrieben:...
Die Frage, die ich mir jedoch stelle, ist, was bei so einem Brief noch alles mitschwingt? Es ist nicht nur Kundenservice, sondern auch eine Mahnung oder eine Warnung. Es wird den Leuten ein GefĂĽhl der Ăśberwachung gegeben nach dem Motto "Du hast was Verbotenes getan und wir wissen es!"
...


nicht ganz ;) ... die TA sagt lediglich seinem kunden, dass jemand behauptet der jeweilige TA-kunde hätte was verbotenes getan ... ob dies tatsächlich so ist, weiß die TA nicht :rolleyes: ...
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Re: Urheberrechtsschutz E-Mail von AON! Was ist davon zu hal

Beitragvon ANOther » Do 13 Jan, 2011 18:17

allerdings war in dem fall der betreffende so dumm, die urheberrechtsgeschuetzten werke auf seiner homepage anzubieten


das ergebnis ist das gleiche, wenn WB die daten mit youtube, google und facebook abgleicht, 3 unternehmen, die alles sammeln, was sie nur kriegen können, 3 unternehmen, die gewinnorientiert sind, 3 unternehmen, die sich finanzieren müssen, tun und können...

ach ja, und 3 unternehmen, die in ländern daheim sind, denen es scheiBegal ist, was in österreichs datenschutzbestimmungen zu finden ist...

"Facebook ist STASI auf freiwilliger Basis", aber die anderen sind auch keine schlechten beschatter...
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Re: Urheberrechtsschutz E-Mail von AON! Was ist davon zu hal

Beitragvon DavidXanatos » Sa 15 Jan, 2011 10:52

jutta hat geschrieben:vektor schrieb, dass es uninteressant ist, ob down- und upload verboten sind, weil verstoesse nicht geahndet werden. und das ist so einfach nicht richtig.

Ich glaube die Sachlage das in AT der Rechteinhaber nicht Legal an die Anschrift des IP Benutzers herankommt ist äquivalent von einem praktischem Standpunkt zu der Fertigstellung das verstoesse nicht geahndet werde.
Sie werden es nicht weil es nicht möglich ist nicht weil es nicht erlaubt ist.

ANOther hat geschrieben:das ergebnis ist das gleiche, wenn WB die daten mit youtube, google und facebook abgleicht, 3 unternehmen, die alles sammeln, was sie nur kriegen können, 3 unternehmen, die gewinnorientiert sind, 3 unternehmen, die sich finanzieren müssen, tun und können...

ach ja, und 3 unternehmen, die in ländern daheim sind, denen es scheiBegal ist, was in österreichs datenschutzbestimmungen zu finden ist...

"Facebook ist STASI auf freiwilliger Basis", aber die anderen sind auch keine schlechten beschatter...

Die frage ist nur inwieweit so ein daten abgleich vor einem AT gericht zulässig wäre.
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Re: Urheberrechtsschutz E-Mail von AON! Was ist davon zu hal

Beitragvon jutta » Sa 15 Jan, 2011 11:08

@DavidXanatos: 1. die aussage von Vektor war nicht auf dynamische IP adressen eingeschraenkt.

2. auch bei dynamischen IP adressen gibt es legale moeglichkeiten, den jeweiligen user rauszufinden. (man muesste nur nach "Warner Brothers" oder Urheberrecht* googeln, um forenbeitraege wie diesen hier zu finden und dann die betreffenden user per PN zu kontaktieren und unter einem vorwand dazu zu bewegen, dass sie sich verraten. man = die rechteinhaber bzw deren vertretung koennten auch eigene foren zum thema urheberrecht und download betreiben und haetten dann alle informationen zur verfuegung, die so ein board + webserver ausspuckt. das kann eine ganze menge sein.)

3. auch wenn der/diejenige in oesterreich nicht verfolgt wird, heisst das nicht, dass er/sie nicht im ausland verfolgt werden kann. (wird bei "kleinen fischen" nicht passieren, bei groesseren ist es aber durchaus denkbar)
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Re: Urheberrechtsschutz E-Mail von AON! Was ist davon zu hal

Beitragvon ANOther » Sa 15 Jan, 2011 11:38

[..]
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Re: Urheberrechtsschutz E-Mail von AON! Was ist davon zu hal

Beitragvon Philipp11 » So 16 Jan, 2011 19:05

jutta hat geschrieben:3. auch wenn der/diejenige in oesterreich nicht verfolgt wird, heisst das nicht, dass er/sie nicht im ausland verfolgt werden kann. (wird bei "kleinen fischen" nicht passieren, bei groesseren ist es aber durchaus denkbar)

Das funktioniert so nicht ganz.
Bin ich in Ă–sterreich wohnhaft und begehe hier ein Verbrechen kann ich dafĂĽr nicht in Amerika verurteilt werden.

Um gleich ein Beispiel zu bringen : Thepiratebay.
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Re: Urheberrechtsschutz E-Mail von AON! Was ist davon zu hal

Beitragvon ANOther » So 16 Jan, 2011 19:13

Philipp11 hat geschrieben:
jutta hat geschrieben:3. auch wenn der/diejenige in oesterreich nicht verfolgt wird, heisst das nicht, dass er/sie nicht im ausland verfolgt werden kann. (wird bei "kleinen fischen" nicht passieren, bei groesseren ist es aber durchaus denkbar)

Das funktioniert so nicht ganz.
Bin ich in Ă–sterreich wohnhaft und begehe hier ein Verbrechen kann ich dafĂĽr nicht in Amerika verurteilt werden.

Um gleich ein Beispiel zu bringen : Thepiratebay.


stimmt, allerdings ist filesharing auch in österreich illegal, und urheberrechtsverstöße wurden und werden durchaus auch in .at verfolgt...

ĂĽbrigens darf zwischen straf- und zivilrecht unterschieden werden;)
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Re: Urheberrechtsschutz E-Mail von AON! Was ist davon zu hal

Beitragvon Dookie » Mi 02 Feb, 2011 16:08

.. und genau aus diesem Grund sollte man brisante Sachen nur mit VPN-Tunnelung downloaden, ist schon recht sicher(er), aber auch keine 100%ige Garantie - und trotzdem, das Mindestding. Vorallem mit richtiger VerschlĂĽsselung.

Dann kannst Dir reintheoretisch (was ja niemand hier macht) die neuesten Kinofilme über Vuze oder sonstwas runterladen und nix wird sein (im Normalfall), aber wem erzähl ich das. Einen Cisco-Certified-Insider muss man das eigentlich gar nicht sagen.

Aber andere könnten sich dafür interessieren und so ein Jahresabo eines guten VPN-Services kostet 150-200 Euro maximal.. Für Viel-Down-/Up-Loader sowieso ein Muss. Außerdem hat s noch paar ganz andere schöne Nebensächlichkeiten, wie einfach relativ freie IP-Auswahl diverser Server über die man sich einwählt, dh schnell ist die nervige 70minuten Filmschausperre auf Megavideo-Uploads übergangen damit bzw Hulu, Wilmaa, Zattoo macht auch wieder Spass - natürlich alles nur rein theoretisch..
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