>Nur: Es ist fĂĽr uns bei der derzeitigen Gesetzeslage uninteressant, obs verboten ist oder nicht, da es nicht geahndet wird.
quelle?
jutta hat geschrieben:>Nur: Es ist fĂĽr uns bei der derzeitigen Gesetzeslage uninteressant, obs verboten ist oder nicht, da es nicht geahndet wird.
quelle?
http://www.internet4jurists.at/provider/auskunft1a.htm hat geschrieben:Am 26.7.2005 hat aber der OGH über eine Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes entschieden, dass der Access-Provider in Fällen von Urheberrechtsverletzungen Auskunft über den Inhaber einer IP-Adresse zu geben hat, unabhängig davon, ob es sich um eine statische oder eine dynamische handelt (11 Os 57/05z). Er nimmt dabei einen sehr formalistischen Standpunkt ein. Allerdings ist in der Folge der EuGH im Urteil vom 29.1.2008, C-275/06 - Promusicae, ohne nähere Begründung davon ausgegangen, dass es sich dabei um Verkehrsdaten handelt. Die Meinung des OGH, dass es sich nur um Stammdaten handelt, ist daher durch die EuGH-Entscheidung überholt und wurde auch von einem Zivilsenat des OGH später nicht mehr aufrecht erhalten (13.11.2007, 4 Ob 141/07z). Mit dieser Entscheidung hat der OGH dem EuGH u.a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Weitergabe personenbezogener Verkehrsdaten an private Dritte zulässig ist. Der EuGH hat dies grundsätzlich bejaht (19.2.2009, C-557/07). Auch in dieser Entscheidung geht der EuGH wieder davon aus, dass es sich bei diesen Daten um personenbezogene Verkehrsdaten handelt. Aufgrund dieser Vorabentscheidung hat der OGH (14.7.2009, 4 Ob 41/09x) die zivilrechtliche Auskunftspflicht auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Rechtslage (Speicherung der Daten nicht zulässig) verneint.
vektor hat geschrieben:...
Die Frage, die ich mir jedoch stelle, ist, was bei so einem Brief noch alles mitschwingt? Es ist nicht nur Kundenservice, sondern auch eine Mahnung oder eine Warnung. Es wird den Leuten ein GefĂĽhl der Ăśberwachung gegeben nach dem Motto "Du hast was Verbotenes getan und wir wissen es!"
...
allerdings war in dem fall der betreffende so dumm, die urheberrechtsgeschuetzten werke auf seiner homepage anzubieten
jutta hat geschrieben:vektor schrieb, dass es uninteressant ist, ob down- und upload verboten sind, weil verstoesse nicht geahndet werden. und das ist so einfach nicht richtig.
ANOther hat geschrieben:das ergebnis ist das gleiche, wenn WB die daten mit youtube, google und facebook abgleicht, 3 unternehmen, die alles sammeln, was sie nur kriegen können, 3 unternehmen, die gewinnorientiert sind, 3 unternehmen, die sich finanzieren müssen, tun und können...
ach ja, und 3 unternehmen, die in ländern daheim sind, denen es scheiBegal ist, was in österreichs datenschutzbestimmungen zu finden ist...
"Facebook ist STASI auf freiwilliger Basis", aber die anderen sind auch keine schlechten beschatter...
jutta hat geschrieben:3. auch wenn der/diejenige in oesterreich nicht verfolgt wird, heisst das nicht, dass er/sie nicht im ausland verfolgt werden kann. (wird bei "kleinen fischen" nicht passieren, bei groesseren ist es aber durchaus denkbar)
Philipp11 hat geschrieben:jutta hat geschrieben:3. auch wenn der/diejenige in oesterreich nicht verfolgt wird, heisst das nicht, dass er/sie nicht im ausland verfolgt werden kann. (wird bei "kleinen fischen" nicht passieren, bei groesseren ist es aber durchaus denkbar)
Das funktioniert so nicht ganz.
Bin ich in Ă–sterreich wohnhaft und begehe hier ein Verbrechen kann ich dafĂĽr nicht in Amerika verurteilt werden.
Um gleich ein Beispiel zu bringen : Thepiratebay.
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