Seit neuem haben wir auch die Aon Kombi (endlich

In den AGBs habe ich unter VERTRAGSVERHÄLTNIS UND VERTRAGSINHALT, 7. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses folgenden Punkt gefunden: Telekom kann Vertagsverhältnis ablehen: begründeter Verdacht des Missbrauchs eines Kommunikationsdienstes oder der damit zusammenhängenden Leistungen, Missbrauch insbesondere bei Gefährdung der Netzintegrität. Ist damit vielleicht übermäßiger Traffic gemeint?
Schon mal vielen Dank fĂĽr die Antworten.
mfg