ein oder auch mehrere internetprovider haben ein schreiben von einem wiener rechtsanwalt bekommen, in dem sie aufgefordert werden, den zugang zu servern wie kino.to und aehnlichen domains zu sperren, die - laut angaben in dem schreiben - vorwiegend dazu verwendet werden, filme oder filmausschnitte urheberrechtswidrig zu veroeffentlichen.
begruendung: als access-provider macht der empfaenger des schreibens die urheberrechtsverletzung erst moeglich. daher sei er auch verpflichtet, sie zu verhindern. ich geb dazu jetzt einmal keine rechtsmeinung ab.
das schreiben gibts bei rapidshare http://rapidshare.com/files/426159271/2 ... rManak.pdf (oder nach pn von mir)