danny hat geschrieben:Frage ist geklärt.
Und an die obigen, es geht hier nicht um Lohnsteuer sondern um Unternehmensrecht.
wie ist die frage geklärt????
oben wurden ja nur lohnsteuerrechtliche aspekte behandelt
bei sogenannter fachliteratur ist als firma ein normales het abo normalerweise nicht anerkannt in der firmenbuchhaltung,
komischer weise werden mehrere fachbezogenen abos gleichzeitig dann wieder sehr wohl anerkannt.
bücher und andere nicht regelmäßig erscheinende publikationen fallen wieder unter fachliteratur
bei ärzten gibts die möglichkeit zeitschriftenabos für die sprechzimmer zu abonnieren, sehr wohl betriebsausgabe
wer den sinn und "unsinn" dahinter entdeckt, von logik ganz zu schweigen, ist ein steuergenie...
Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“.
denkt dran.... vor nicht alzulanger (in universumsmassstäben gemessen) hockten wir noch auf bäumen...