von jutta » Mi 14 Jul, 2010 08:12
1. §42 urhg berechtigt dich, kopien für den persönlichen gebrauch anfzufertigen, aber er berechtigt dich *nicht*, diese kopien fuer alle welt lesbar auf deiner website zu veroeffentlichen (="verbreiten").
2. ja, es gibt firmen, die gegen bezahlung pressemeldungen zu bestimmten themen sammeln und in diesem rahmen auch die lizenzfragen klaeren. dann bezahlst du halt die firma dafuer, dass sie es dir abnimmt, die einzelnen zeitungsherausgeber anzuschreiben. du kannst dich auch an verwertungsgesellschaften wenden und die lizensierung ueber die abwickeln.
3. welche vorgangsweise fuer dich sinnvoller ist, haengt von der groesse der firma ab und davon, wie oft ihr in der zeitung steht.
4. es gibt tausende, millionen websites, die fremde inhalte ohne ruecksicht auf das urheberrecht und oder mit dubiosen erklaerungen ueber ihre "berechtigung" verwenden. bei kleinen sites geht das oft durch, weil sie unbemerkt bleiben oder die berechtigten sich den aufwand einer klage nicht antun. soll heissen: nur weil ich artikel xy oder foto z auf 100 websites gefunden habe, heisst das noch lang nicht, dass diese werke frei verwendet werden duerfen.
als firma wuerde ich mich auf eine solche praxis jedenfalls nicht einlassen.