Privatleute sind in Deutschland für die unberechtigte Nutzung ihres WLAN-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang unlizenzierte Musiktitel herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden.
Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz bestehe jedoch nicht, entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. ....
Quelle: http://futurezone.orf.at/stories/1647588/
//edited by jutta: bitte keine full quotes von zeitungsartikel - auch nicht von online-medien. das ist eine glatte urheberrechtsverletzung