> @jutta
Habs nicht ganz verstanden was du meinst. Da drin steht jeder der von der TA eingetragen wurde. Kunden alternativer Anbieter mit 1 statischen IP Adresse oder ĂĽber DHCP Pool stehen da nicht drin.
meine bemerkung bezog sich auf deinen ersten link.
siegi hat geschrieben:1.
http://www.ip-adress.com/ - Mal gucken wenn du hier schon drin stehst viel Spass (Notier dir deine IP Adresse)
bei
http://www.ip-adress.com handelt es sich um ein script, das einfach die ip adresse anzeigt, von der aus du gerade surfst (also zb die von deinem arbeitsplatz, vom internet-cafe oder sonstwo) und dazu eine whois abfrage macht. es ist kein archiv oder so, ich kann daher auch nicht nachschauen, ob "ich" schon drinnen stehe. die dinger gibts so lange wie es browser gibt und man kann immer wieder neue anfaenger damit schrecken
du kannst mit dem link *nicht* nachsehen, wem eine fremde ip adresse gehoert - ausser du sitzt an dessen pc.
daher steht da auch nicht jeder drin, der von der TA eingetragen wurde.
beim 2. link ist es ein wenig anders, das ist tatsaechlich eine aufzeichnung von ip adressen und deren inhabern, da kannst du auch fremde adressen nachsehen.
siegi hat geschrieben:Kunden alternativer Anbieter mit 1 statischen IP Adresse oder ĂĽber DHCP Pool stehen da nicht drin.
vorsicht: bei den ripe-einträgen besteht ein unterschied zwischen statischer ip und netz. bei 1 ip = kein ripe-eintrag, bei netz = ripe-eintrag verpflichtend. business-kunden der ta haben ein /30 oder /29 oder groesseres netz. und da gibt es auch keinen wesentlichen unterschied zwischen ta und anderen providern. bei einem dhcp-pool des providers steht natuerlich der provider als inhaber drin. das ganze wurde hier schon x-mal diskutiert, ausfuehrlich zb hier
viewtopic.php?f=23&t=27334&p=167006&hilit=ripe#p167006und die ripe-vorschriften haben sich seither nicht geaendert, siehe
http://www.ripe.net/ripe/docs/ripe-492.htmlzum thema, ob das eine datenschutzbestimmung verletzt: namen und adresse gehoeren afaik nicht zu den personenbezogenen daten, fuer die es ein geheimhaltungsbeduerfnis gibt. aber ich hab jetzt keine zeit, das genau zu recherchieren. (aber ueberleg einal rein praktisch: sind telefonbuecher schon wegen verfassungswidrigkeit untersagt worden? - nein) eine verletzung des datenschutzes kann und wird aber dann eintreten, wenn name und/oder adresse mit schuetzenswerten personenbezogenen daten verknuepft sind.