Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

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Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon Elbart » Fr 11 Sep, 2009 18:48

http://www.tomshardware.com/de/DSL-Spee ... 43439.html

Sehr interessant. Hat hierzulande schon mal jemand wegen einer ähnlichen Argumentation geklagt?
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon Herculess » Fr 11 Sep, 2009 19:00

Elbart hat geschrieben:Sehr interessant. Hat hierzulande schon mal jemand wegen einer ähnlichen Argumentation geklagt?

die frage ist hier wohl eher, braucht man das internet, wenn ja - was für alternativen hast du? die kündigung bringt dir mangels alternativprodukte genau gar nix (mobiles internet zähle ich mal nicht als alternative - wobei dort ja auch mit bis zu geworben wird, hmm).
wenn nein... ;)

greets
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon medice » Fr 11 Sep, 2009 19:24

für mich is das ein typischer Fall von "Hat recht bekommen, is aber trotzdem ein Vollidiot"
Denn was bringts? Dass er aus einem Vertrag raus is, und kein Internetprodukt hat. Und es ist absehbar dass der nächste Provider maximal ähnliche Bandbreiten zustande bringt oder Kunde mehr Geld in die Hand nehmen muss...
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon wicked_one » Fr 11 Sep, 2009 21:50

Im konkreten Fall ging es aber um kein "bis zu" Produkt...

Das Produkte mit fixen Bandbreiten auch hierzulande mit geringereren Bandbreiten realisiert wird, ist auch nichts neues... bis jetzt ging das immer wie folgt aus

a) Das Produkt wurde angepasst
b) Das Produkt wurde wieder gekündigt
c) Der Kunde lebt mit der Bandbreite und hat wenigstens eine Internetverbindung...
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon radditz » Sa 12 Sep, 2009 01:08

Wird eine zuvor vertraglich vereinbarte DSL-Bandbreite nicht erreicht oder ist der Provider nicht in der Lage, diese zur Verfügung zu stellen, so kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen.

Steht so ähnlich übrigens sogar in den AGB der Telekom. Nur, die Telekom garantiert halt nur 256/64
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon zigan » Sa 12 Sep, 2009 09:14

deutschland und österreich haben manchmal sehr unterschiedliche rechtsauslegungen

manchmal zum glück, manchmal leider ^^
Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“.

denkt dran.... vor nicht alzulanger (in universumsmassstäben gemessen) hockten wir noch auf bäumen...
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon QuickMik » Sa 12 Sep, 2009 10:53

trotzdem sollte dem "biszu" mal ein fetter vor geschoben werden.

anfänglich ging über meine leitung nicht mehr als 3 Mbit drüber.
das war vor ca. 10 monaten. mir war natürlich die biszu geschichte immer klar,
allerdings dachte ich mir....gut....bin auch mit 15 statt mit 25 zufrieden.
aber 3 waren schon wenig. mit der glotze kostet der spaß auch 55 €/monat.

naja, hab dann ein mail an den support geschickt. noch dazu ist das digital tv kastl auch i.a. gewesen.
das war die zeit, wo sie 5000 defekte teile bekommen haben. 3 x hab ich das getauscht !
war ich auch selber bei der UPC umtauschen.
dann eben wie gesagt, ein mail an den support. wo sich natürlich kein schwein gemeldet hat.

dann hab ich meine TOP FIT leitung mit dem hinweis auf ihre AGB´s §6 gekündigt.
in der vertraglichen nachbesserungs zeit von 14 tagen war dann ein techniker da.....
wir haben dann irgendwann...einmal kurzfristig 11Mbit zusammen gebracht.
und weil mir alles andere zu blöd war, hab ich dann von der kündigung abstand genommen.
aber ein zufriedener UPC kunde bin ich sicher nicht.

denke auch, das sie mittelfristig mit ihren "biszu" marketing strategien eher unzufriedene kunden haben werden.
aber das ist den werbefritzen dort wohl egal sein.
vielleicht sollten die, bevor sie wieder neue produktpakete schnüren.....einfach mal 3 wochen an der hotline verbringen müssen.
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon wagsoul » Sa 12 Sep, 2009 10:55

Ich finde das mit dem "bis zu" mal gar nicht so besonders schlimm.

Wenn man mich fragt hat man in Sachen Internet nur eine ganz andere Auffassung von dem Begriff.

Denn bei zB einer 100 Mbit LAN-Verbindung mittels Ethernet-Kabel heißt es nicht einmal "bis zu", trotzdem aber ist es für wirklich jeden selbstverständlich, dass tatsächlich nur ein Bruchteil der 100 Mbit über die Leitung geht.

Oder wer von euch macht "Speedtests" im eigenen Netzwerk und achtet dabei peinlichst genau darauf, dass auch wirklich 12,5 MByte/sec beim FTP-Transfer über die Leitung gehen?

Vielleicht ist es auch so, dass man in Sachen Internet die Schuld einfach und bequem auf den Provider schieben kann, wenn man 2 eigene Rechner mittels Netzwerkkabel zusammensteckt aber doch eher eigenes Versagen offensichtlicher ist als das eines Fremden ;-)

@QickMilk: Ich würde meinen die Ursache deines Problems liegt nicht in der "bis zu"-Klausel, bzw. würde man es sich damit meiner Meinung nach zu einfach machen. Denn ob Geräte weniger Defekte aufweisen und andere Vorgänge eines Unternehmens auch zuverlässiger funktionieren, nur da die Bandbreiten in der Werbung realistisch niedrig betitelt werden müssen, anstatt gut aussehend mit dem Zusatz "bis zu"?
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon medice » Sa 12 Sep, 2009 11:47

@quickmik - und wie stellst du dir das in der Praxis konkret vor?
Produkte, die bei niedrigen Bandbreiten aufhören, die GANZ sicher erreicht werden (und wenn dann statt 2048 nur 2045 zustande kommen bricht große Panik aus)?

Das is ja keine mutwillige Bösartigkeit der Provider sondern eine prinzip- und umstandbedingte technische Limitierung. (Mag sein, dass manchmal auch menschliches Versagen mitspielt, aber das ist sicher nicht die Regel)
Das is kein Packerl Taschentücher, wo man immer davon ausgehen kann dass da auch wirklich 30x10 Taschentücher drin sind, wenns so draufsteht.
Mfg
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon Stefan Hedenig » Sa 12 Sep, 2009 12:28

Leute, wenn ihr garantierte 20 Mbit haben wollt, dann nehmt auch entsprechend Geld in die Hand. So einfach ist das ;)
Es ist mit vorhandener Technologie nicht flächendeckend möglich zu einem Kombipaketpreis 20 Mbit zu erreichen. Nein, auch nicht mit dem Preis von zwei, drei oder fünf Kombipaketen.

Wenn man auf der falschen Seite der digital divide sitzt muss man halt einfach mehr geld locker machen oder mit der geringeren Geschwindigkeit leben. Fließend Wasser gabs auch nicht von Anfang an überall und gibts auch heute noch nicht.

Edit: Wenn es einmal zu einem direkten Kundenkontakt VOR abschluss des Vertrags kommt (was ja nicht immer der Fall ist) sollte ein "braver" ISP natürlich schon drauf hinweisen dass des technologisch nicht versprochen werden kann beim Kunden die volle Geschwindigkeit zu erreichen.

Ich finds nur witzig wie das Marketing die Vorstellungen der Kunden komplett verdreht. Neulich ein Kunde der unbedingt ein Speedupgrade auf 20 Mbit haben wollte, der aber irgendwo in der Pampas über 5km vom Wählamt wegwohnt. Auf den Hinweis, das sei technisch nicht möglich, und seine Leitung laufe mit 2 Megabit eh schon am Limit, meinte er "Gut, geh ich halt zu UPC, die können das bei mir nämlich"... Was soll man da noch großartig tun außer dem (Ex)Kunden viel Glück zu wünschen :D ... und NEIN es gibt bei dem Kunden KEIN chello
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon radditz » Sa 12 Sep, 2009 14:08

QuickMik hat geschrieben:denke auch, das sie mittelfristig mit ihren "biszu" marketing strategien eher unzufriedene kunden haben werden.
aber das ist den werbefritzen dort wohl egal sein.
vielleicht sollten die, bevor sie wieder neue produktpakete schnüren.....einfach mal 3 wochen an der hotline verbringen müssen.

Also wäre es deiner Meinung nach besser, wenn man pro Mbit/s, dass man nicht bekommt, 10 Cent pro Monat weniger zahlt?
Weil so ungefähr würde es preislich aussehen...

Unzufriedene Kunden sind meistens nur die, bei denen es gar nicht geht, und da is es auch verständlich.
Alles andere ist die Minderheit, weil es dieses bis-zu schon immer gab. Nur früher gab es halt entsprechend angepasste Produkte (1 Mbit/s, 3 Mbit/s, 6 Mbit/s), und wenn die 6 Mbit/s nicht gingen, dann wurde man halt aufs 3 Mbit/s Produkt zurückgestuft.
Heute gibts halt die Klausel mit der Mindestbandbreite von 256/64.
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon QuickMik » Sa 12 Sep, 2009 14:49

radditz hat geschrieben:Also wäre es deiner Meinung nach besser, wenn man pro Mbit/s, dass man nicht bekommt, 10 Cent pro Monat weniger zahlt?
Weil so ungefähr würde es preislich aussehen...


nein.
meiner meinung nach wäre es besser, das man nicht 25 Mbit zahlen muß, wenn man nur 3 bekommt.
wobei mir als techniker natürlich klar ist, das es schwankungen geben kann.
ist auch logisch. nur wenn ich 25 bezahle, möchte ich sie wenigstens irgendwann mal erreichen oder erreicht haben.
das ist der springende punkt.

dann sollen sie mir den superfit vertrag mit 8 mbit abrechnen. hätt ich auch kein problem.
nur diese produkt gibt es nicht.
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon wagsoul » Sa 12 Sep, 2009 15:01

Einem ISP wird es vermutlich nicht wesentlich mehr oder weniger kosten, ob er dir nun 3 oder 25 Mbit an Bandbreite gibt ...

Siehst doch einfach so: Du bekommst was deine Telefonleitung hergibt und bezahlst dafür eine fixe monatliche Gebühr.
Anders dargestellt wird es nur von der Werbung, da offenbar ja doch einige Wert darauf legen reingelegt zu werden (siehe ein Stück weiter oben "Ich gehe zu UPC, da geht mehr bei meiner 5 km langen DSL-Leitung") ;-)
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon Stefan Hedenig » Sa 12 Sep, 2009 15:07

nur wenn ich 25 bezahle,...


Du bezahlst aber keine 25. Du bezahlst "was auch immer gehen mag, aber MAXIMAL 25 Megabit".
Zumindest im DSL Bereich ist das so. Bei chello bekommst ja sowieso schon seit jeher was dir der shaper halt gerade durchlässt...
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Re: Deutsches Gericht erteilt der "Bis zu"-Klausel einen Dämpfer

Beitragvon ANOther » Sa 12 Sep, 2009 18:13

die wortkombination "BIS ZU" sollte mal wissenschaftlich untersucht werden. sie scheint eigenartige eigenschaften zu haben

so macht sie sich unsichtbar, wenns um den EIGENEN vertrag geht
allerdings
taucht sie unverhofft wieder auf, um ein dt. urteil nach .at umzumünzen...
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