ja genau, auch der Satz:
"Der Füllstand des Tanks hat keinen Einfluss auf Ihr Auto"
ist richtig, denn das Auto bleibt ja dasselbe!
Und man kann ja auch mit leerem Tank eine Geschwindigkeit von min. 256.000 Mikrometer/sec. erzielen.*
Auch eine Geschwindigkeit bis zu 8.000 km/sec. ist erreichbar. **
* wenn ein ausreichend starker Rückenwind bläst.
** im freien Fall ausserhalb der Erdathmosphäre. scnr
@radditz, bitte, mir kommen die .
Gerade du als "Prophet des sinnerfassenden Lesens"...
"kein Einfluss" bedeutet absolut nicht dasselbe wie "kein Einfluss ausser der Internetgeschwindigkeit",
und dazu brauchts garantiert keinen Rechtsberater.
Ein "unverfänglicher" Text müsste in etwa lauten:
Ja, natürlich können sie parallel zum Fernsehen [s]wie gewohnt[/s] [s]unbehindert[/s] [s]schnell[/s] surfen ***
*** Wenn Sie eine 2. STB um monatlich xx EUR bestellen und sie ausgeschaltet lassen, sogar mit schnellen 4 Mbit/sec.
[durchgestrichene Wörter sollen nur auf mögliche Fehler in der Formulierung hinweisen
und natürlich nicht Bestandteil des eigentlichen Textes werden, ***Fußnote ist optional.]
Wenn du wirklich meinst, "ist nur eine FAQ" und die Wahrheit liegt ausschliesslich in den hier oft
strapazierten "B-Wörtern" (EB, LB, AGB etc.), gib ich dir mal einen Link auf den § 922 ABGB:
"...Ob die Sache dem Vertrag entspricht, ist auch danach zu beurteilen, was der Übernehmer auf Grund der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des Übergebers oder des Herstellers, vor allem in der Werbung und in den der Sache beigefügten Angaben, erwarten kann..."
Bei erkennbaren "marktschreierischen Übertreibungen" drücken unsere Gerichte schon mal beide Augen zu,
aber "das Fernsehen hat keinen Einfluss auf Ihren Internet-Anschluss" wird auch der kulanteste Richter
als konkrete Produktaussage werten. Vor allem, wenn das Produkt ursprünglich genau so realisiert wurde.