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Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
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Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon ANOther » Mo 02 Mär, 2009 18:17

Zitat:" Tatsächlich erreichbare Geschwindigkeitabhängig von bestehender Anschlussleitung. "

eben:)
wenn deine leitung fĂĽr stufe 2 zu schlecht is, setzts eben stufe 3

aber irgendwie denk ich, du wolltest etwas anderes sagen...
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Beitragvon helmi1 » Mo 02 Mär, 2009 18:27

Ad Another

Ahhh.... es gibt per Vertrag aber keine Stufen sondern eigentlich nur lineare Ausnützng der technisch vorgegebenen Telekomleitung und deren Qualität! Stufen sind willkürlich gezogene Grenzen die unter Umständen nicht die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Leitung ausnützen und bedienen..

Mein Zitat ist eine Kopie der FuĂźnote zur Leistungsbeschreibung zu Volles Rohr auf der Webseite von Tele2...das schreibt der Provider nicht ich..
Ich sage nur ,dass das eben ein Blödsin ist, vorallem wenn man dem Provider drauf kommt dass eine Postmessung einen anderen Rauschabstand und eine andere Dämpfung ergeben hat, sodass technisch auf dieser Leitung mehr Bandbreite ausnützbar ist als der Provider weitergibt!

Leistungsstufen sind explizit ausgeschlossen weil sie in den Verträgen nicht beinhaltet sind und auch nicht Vertragsgegenstand! Mit Bis zu ..wird nur zum Ausdruck gebracht, dass das das Maximum ist das nach möglichkeit näherst erreicht werden soll und eben nicht geshaped!!!
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Beitragvon jutta » Mo 02 Mär, 2009 20:36

helmi1 hat geschrieben:Jutta mach mich nicht wahnsinnig.........

Das steht eben so nicht in meinem Vertrag lieĂź bitte oben und das steht auch nicht so in der Produktleistungsbeschreibung da steht immer:

Zitat:" Tatsächlich erreichbare Geschwindigkeitabhängig von bestehender Anschlussleitung. "

So steht es in dem Vertrag!!!!!! Pnkt 2.3.2 bei Tele2 Leistungsbeschreibung Volles Rohr..


und das ist inhaltlich genau das gleiche, was ich geschrieben habe. die angegebene bandbreite ist die maximal vorgesehene, die tatsaechlich realisierbare bandbreite kann niedriger sein.

2.3.2:
Bei den in der aktuellen Entgeltübersicht angeführten Bandbreiten (einsehbar unter www.tele2.at) handelt es sich um die maximalen von Tele2 angebotenen Bandbreiten, die aber aus technischen Gründen nicht ständig verfügbar sein können. Die maximale Bandbreite kann einem Kunden bei Vorliegen optimaler, von Tele2 nicht beeinflussbarer Anschlussbedingungen (Qualität der Leitungen, örtliche Gegebenheiten, Entfernung zum nächsten Verteiler, Netzauslastung etc.) bereitgestellt werden. Die tatsächliche Anschlussbandbreite des Kunden hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten dieser Umstände ab.


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Beitragvon jutta » Mo 02 Mär, 2009 20:42

> Leistungsstufen sind explizit ausgeschlossen weil sie in den Verträgen nicht beinhaltet sind

[ ] du weisst, was explizit bedeutet?

btw: ich haette gerne schuhe der groesse 38 3/4. fuesse sind linear. es gibt kein technisches hindernis, schuhe in jeder erdenklichen zwischengroesse herzustellen. kein schuhhaendler weist aussen am geschaeft explizit darauf hin, dass er nicht jedes modell in groesse 38 3/4 lagernd hat oder kurzfristig besorgen kann. ich habe daher ein recht auf schuhe dieser groesse.
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Beitragvon WaJoWi » Mo 02 Mär, 2009 21:04

Ich stelle mir gerade Schuhe vor mit "bis zu Größe 45" vor. Das wäre doch mal ein Verkaufsschlager (vor allem für Kinderschuhe)! :lolshield:
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Beitragvon helmi1 » Mo 02 Mär, 2009 23:22

Ad Jutta

Dann schau mal was in der FuĂźnote (*) steht und was unter DerLeistungebeschreibung fĂĽr Volles Rohr steht .Die Spezialisierung und genaue Definition was unter "bis zu" zu verstehen ist, gibt Tele2 ja mit dem FuĂźnotenverweis bei der Bandbreiten Spalte freiwillig an! Das ist somit bindend...also genau lesen und nachdenken was die Aussage des Geschriebenen ist!!

Volles Roh: http://www.tele2.at/TELE2/downloads/LB% ... 090223.pdf

Ich hab es nicht geschrieben sondern Tele2 und du bringst selbst den Beweis!!!!!!! Nicht ich!!

Nebstbei noch hab ich einen Funvertrag.....!!!!!! http://www.tele2.at/TELE2/AGB/ADSL_Leis ... 300508.pdf

Da Explizit keine Stufen vereinbart ist somit automatisch linear vereinbart sogesehen gilt was das Gesetz Vertragsrecht) als rechtliche Vermutung bezeichnet (diese ist unwiederlegbar) also gilt somit der UmkehrschluĂź explizit ohne das es wirklich geschrieben steht!
Juristen wĂĽrden ipse iure sagen!!!

Danke fĂĽr dein Beispiel du muĂźt nur die kleingedruckte FuĂźnote lesen dann gibst du dir selbst die Antwort...
Betrifft Schuhgröße: Es wurden und werden Schuhe angebotenin die Füße bis zu Fußgröße 45 hineinpassen können...wenn der Schuster genug Leder hat sie herzustellen! Somit schau ich als Kunde wieviel Leder da ist damit ich mir Chancen auf Erhalt 43er ausrechnen kann! Es türmt sich das Leder aber der Schuster macht nur 42 er so ist das Problem zu lesen!!
Zuletzt geändert von helmi1 am Mo 02 Mär, 2009 23:32, insgesamt 3-mal geändert.
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Beitragvon BlueSystem » Mo 02 Mär, 2009 23:24

Zitat:" Tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit abhängig von bestehender Anschlussleitung. "

... und das entspricht dem gleichen wie die Angabe "bis zu .... "

HeiĂźt also, die Geschwindigkeit kann von irgendwo bis zum Maximum reichen.
So etwas einzuklagen wird wohl auch kein Starrechtsverdreher schaffen ;).
Mich wundert nur, dass Leute einen Vertrag abschließen und nachher sich beschweren, dass sie nich das Maximale an Leistung rausbekommen. Dafür werden dann alle möglichen Argumente in die Waagschale geworfen (Leitungsmessung, Dämpfung etc.) obwohl es eh schon schwarz auf weiß festgehalten ist dass es nur "bis zu ..." gibt.
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Beitragvon helmi1 » Di 03 Mär, 2009 00:34

Ad Blue System
Ganz so ist es nicht wie du meinst, denn wozu wird die "Bis ZU" Formulierung denn ĂĽberhaupt angefĂĽhrt! Sie gibt den Maximal zu erreichenden Datendursatz an der erreicht werden kann! Im KANN liegt aber auch drinnen,dass getrachtet wird dieses Maximunm erreichen zu wollen! Es ist logisch und das zeigt die Lebenserfahrung, dass niemand bei einem solchen Vertrag davon ausgeht nur das Minimum zu erhalten welches eigentlich Null darstellen wĂĽrde.....
Ich gebe dir aber recht ,dass ich auch kein Verständnis für jene Leute habe die immer nur den JackPot wollen!
Das Maximun wird nie erreicht werden aber wenn man die Leitungsparameter von der Post vor Leistungsbegin erfragt und die miĂźt die Leitung immer vor der EntbĂĽndelung ,dann kann sich jeder Kunde ca. seine zu erwartende erzielbare Bandbreite ausrechnen! Wenn die Leistungswerete auffallend abweichen so ist eine Kontaktaufnahme mit denm Provider nichts schlechtes und sollte von Seiten des Providers nicht gleich abgeblockt werden! Oft eigentlich meistens weiĂź die Technik Rat nur die Servicehotline blockt meist automatisch ab!
Zuletzt geändert von helmi1 am Di 03 Mär, 2009 10:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon luckyluke » Di 03 Mär, 2009 00:39

mich würde es interressieren, wie du deinen Anspruch auf "tatsächlich erreichbarer Geschwindigkeit abhängig von bestehender Anschlussleitung" erfüllt siehst. Bis hierher bist du lediglich mit der Leitungsgeschwindigkeit zufriedenzustellen, je höher, desto besser und möglichst linear knapp am oder bereits im Grenzbereich. Dabei scheint es dir egal zu sein, wie oft dein Modem in diesem Grenzbereich aufgrund von Geräuschwankungen auf der Leitung neu syncen muss (Zumutbarkeitsfrage) oder wieviele Fehler aus demselben grund deine tatsächliche Datentransfermöglichkeiten einschränkt. Das Zauberwort heißt hier "Betriebsreserve" um natürliche Schwankungen der Leitungsqualität im Tagesverlauf abfangen zu können und die Zumutbarkeitsgrenze eines instabilen und/oder fehlerbehaften Services nicht zu überschreiten. Es gibt zwar bereits technische Lösungen dieser linearen Einstellbarkeit (seamless rate adaption), jedoch nicht für jeden Provider technisch verfügbar und auch nicht besonders ausgereift. Und auch da muss man die Betriebsreserve in Form eines "sicheren" Geräuschabstandes vorgeben. Die kann man aus Gründen der Betriebssicherheit hoch halten (=niedrigere Geschwindigkeit) oder eben tiefer setzen (=höhere Geschwindigkeit), ist also ein Graubereich im Ermessen des Providers. Eben diese Faktoren (technische Machbarkeit und Betriebssicherheit) gilt es, in einem derartigen "bis-zu"-Verfahren zu bewerten, wird ziemlich umfangreiche Gutachten erfordern. Ob man diese unter (fast) allen Providern geübte Praxis des (weitgehend automatisierten) Stufenschalters gerichtlich untersagen kann, wage ich zu bezweifeln.
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Beitragvon helmi1 » Di 03 Mär, 2009 08:04

Ad luckyluke

Zum ersten Teil deiner Frage:
Ich Hatte vor dem "Upgrade 4mbit..nach dem "Upgrade" 3 Mbit...nach Intervention wieder 4Mbit...nach Vorhalt der Postmessung habe ich jetzt 5 Mbit und das alles stabil! Zuerst kein Telefon ..dann sollte ich eines haben...im dritten Anlauf hatte ich dann tatsächlich Telefon..
...und ja ich möchte nahe der maximalen Bandbreite kommen denn das ist nach dem Wortlaut auch der Inhalt des Vertrages...welches Risiko ich eingehe muß schon mir überlassen bleiben respektive ist das wie beim Autofahren die Geschwindigkeit wählt der Autofahrer und nicht Straßenerbauer...
Der Provider sollte halt seine technischen Möglichkeiten soweit Offenlegen dass der Kunde seine Entscheidung transparent treffen kann! So wie derzeit Formuliert wird ist das nicht der Fall!
Betriebsreserve: Autobusunternehmen nennen sich viele ich will aber wissen ob es Luxusreisebusse sind oder normale Omnibusse wie im öffentlichen Verkehr wengleich überall gleich viele Fahrgäste transpotiert werden könnten! Danach wird die Qualität zu messen sein!
Das gilt auch im Providerbereich! Auch will ich nicht immer gerichtliche Auseinandersetzungen es geht aber nicht an, dass sich Vorgangsweisen einschleichen die absichtlich mißdeutlich sind und beim Konumenten falsche erwartungen wecken..den bei den Providern geht es um Kundenzahlen und Marktanteile sonst hätten wir nicht immer das Weihnachts -Oster Theater.
Ist es zuviel verlangt dass in klaren Produktbeschreibungen klar zum Ausdruck gebracht wird was der Konsument bekommt!
Kaufst du Bis zu einem Liter Milch oder bizu 50 Liter Benzin oder einen Pentium4 mit bizu 3 Ghz uder willst du vor Kauf genau wissen was du Kaufst!
Derzeit ist das wie eine Lotterie ..
Von Provider zu Provider bekommst auf der selben Leitung verschiedene Bandbreiten geliefert obwohl die Produktbeschreibungen ident sind ...das sollte zum Nachdenken geben! Wenn das bei Benzinqualitäten auch Markenabhängig wäre dann kommst nicht weit mit deinem Auto....
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Beitragvon pc_net » Di 03 Mär, 2009 11:00

Es ist auch technisch möglich eine Katze in der Mikrowelle zu trocknen. Sinnvoll und (vor allem für den Katzeninhaber) wirtschaftlich wohl nicht.

Trotzdem muss heute alles in den Produktbeschreibungen und Verträgen bis aufs genauste in 728.342 Klauseln definiert werden, da der gesunde Menschenverstand immer mehr außer Acht gelassen wird.

Entschuldige bitte meinen Zynismus ...
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Beitragvon jutta » Di 03 Mär, 2009 11:54

> das wie beim Autofahren die Geschwindigkeit wählt der Autofahrer und nicht Straßenerbauer...

na wusch. wo hast du deinen fuehrerschein gewonnen?
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Beitragvon jutta » Di 03 Mär, 2009 12:02

> Juristen wĂĽrden ipse iure sagen!!!

nein. ipso jure, wenn schon. und zum rest deiner juristischen theorien aeussere ich mich jetzt nicht.
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Beitragvon wicked_one » Di 03 Mär, 2009 12:16

Ich wiederhole halt meine Empfehlung, wenn du gewissheit haben willst, und nicht wilde Theorien verbreiten die du mit deinen Anwaltsfreunden ausgesponnen hast, dann lass dir das ausjudizieren.

Die Meinung eines Anwaltes ist nämlich nicht wirklich viel Wert, wenn der Richter anderer Meinung ist - bis dahin steht Aussage gegen Aussage ;)
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Beitragvon _RoB_ » Di 03 Mär, 2009 12:18

*g* naja sorry wenn ichs sagen muss einer der alles haben will und doch nix bekommen wird bin scho gpsannt was bei den gerichtsterminen ausse kommen wird
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