Umsatzsteuer auf Gutscheine ?

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Umsatzsteuer auf Gutscheine ?

Beitragvon Viennaboy » Di 24 Feb, 2009 09:29

Hi
Ich habe das gelesen:
Umsatzsteuer bei Gutscheinen und Geschenkbons


Wann entsteht Umsatzsteuerpflicht?

Nach den Umsatzsteuerrichtlinien 2000 sind Anzahlungen aus Gutscheinverkäufen nur zu versteuern, wenn diese mit einer konkreten Leistung in Zusammenhang stehen. Das Entgelt für die Veräußerung eines Gutscheines oder Geschenkbons alleine ist somit nicht umsatzsteuerpflichtig.

Dies gilt für Gutscheine bzw. Geschenkbons über einen bestimmten Betrag für einen zukünftigen Wareneinkauf und zB auch für einen Gutscheinverkauf eines Reisbüros für eine spätere noch auszusuchende Reise. Umsatzsteuerpflichtig ist aber ein Gutscheinverkauf, wenn zum Zeitpunkt der Veräußerung schon ein Bezug zu einer konkret feststehenden Leistung bzw. Lieferung besteht. Dies würde zu einer Anzahlungsbesteuerung führen.

Umsatzsteuerpflicht erst bei der Gutscheineinlösung

Ist der Gutscheinverkauf nicht umsatzsteuerpflichtig, so entsteht Umsatzsteuerpflicht erst zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Kunden gegen Einlösung des Gutscheines oder Geschenkbons. Dies gilt auch für die spätere Einlösung gegen eine sonstige Leistung.

Weitere Voraussetzungen für das vorläufige Nichtanfallen einer Umsatzsteuer sind, dass der Unternehmer dem Kunden beim Verkauf der Gutscheine oder Geschenkbons in der Rechnung keine Umsatzsteuer offen ausweist. Wird ein Gutschein hingegen bereits für die spätere Einlösung gegen eine bestimmte Ware gegeben, ist also diese im Gutschein definierte, unterliegt bereits der Gutscheinverkauf der Anzahlungsbesteuerung.

Wird bei Verkauf des Gutscheines die Umsatzsteuer in der Rechnung offen ausgewiesen, so schuldet sie der Unternehmer aufgrund der Rechnungsausstellung.

Unabhängig davon entstünde die Umsatzsteuerschuld zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheines (= Zeitpunkt der Lieferung) ein zweites Mal. Wird in diesem Fall anlässlich des Gutschein- bzw. Geschenkbonverkaufs dennoch eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt, so ist der Erwerber des Gutscheines nicht berechtigt, die in der Rechnung fälschlicherweise ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen, da an ihn keine Lieferung erbracht worden ist.

Bei Einlösung des Gutscheines ist dann eine Rechnung mit Umsatzsteuer auszustellen. Der Gutscheinbetrag wird dann vom Gesamtbetrag der Rechnung (Warenpreis inkl. Umsatzsteuer) abgezogen.


Quelle: OĂ–-Wirtschaft/KN, Folge 48, 29. November 2002


Leider ist es fĂĽr mich nicht eindeutig wann ich UST abfĂĽhren muss bei welchen Gutschein und wann nicht. :-?
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Beitragvon goso » Di 24 Feb, 2009 09:42

Hint: Steuerberater fragen -sollte nicht die Welt kosten- oder beim zuständigen FA anrufen, die Beamten dort sind verpflichtet dir solche Fragen zu beantworten.

BTW: Der Text ist grundsätzlich aber ohnehin verstänldich, wenn du einen GS über den Betrag x ausstellst ist bei der Ausstellung noch keine UST fällig sondern erst bei der Einlösug des GS, wenn der GS auf einen bestimmten Artikel lautet, dann wird die UST bei der Ausstellung fällig.

Ist auch logisch -ja, das gibt's auch im Steuerrecht- bei der Ausstellung des GS weiss noch kein Mensch welcher UST Satz Anwendung findet, wenn du zB eine Kneipe betreibst hast du keine Ahnung ob damit Speisen (UST 10%) oder Getränke (UST 20%) konsumiert werden.
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Beitragvon Viennaboy » Di 24 Feb, 2009 10:00

Wenn ich eine Dienstleistung erbringe und der Person einen Gutschein ĂĽber diese Dienstleistung ausstelle muss ich die UST bezahlen ?
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Beitragvon goso » Di 24 Feb, 2009 10:09

Wenn du zB einen Gutschein über 1*Systeminstallation Win Vista ausstellst ist klar unter welchen Umsatzsteuersatz das fällt -nämlich 20%-, dann ist die UST bei Ausstellung fällig.

Sollte aber kein Problem darstellen, du kassierst den entsprechenden Betrag ja auch sofort, die UST ist als Unternehmer bestenfalls lästig wegen des Buchhaltungsaufwands, mehr nicht. Únangenehm wird es nur bei Rechungslegung auf längere Zahlungsziele, die UST ist nämlich mit Rechnungslegung in deiner Buchhaltung und am nächsten Fälligkeitstermin ans FA abzuliefern, auch wenn der Kunde erst "irgendwann" zahlt.
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Beitragvon wicked_one » Di 24 Feb, 2009 11:45

Kannst du sowas vielleicht hier fragen?
http://www.forum.steuerberater.at/forum/list.php?f=5

wenn du schon selber keinen Steuerberater oder Finanzverantwortlichen hast? irre...
Never a mind was changed on an internet board, no matter how good your arguments are...

- I Am Not A Credible Source
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Beitragvon lordpeng » Di 24 Feb, 2009 11:48

ich wĂĽrd, wenn ich solche fragen in irgendwelchen internetforen stellen muss prophylaktisch schonmal konkurs anmelden ...
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Beitragvon Viennaboy » Di 24 Feb, 2009 16:20

Wieso darf ich hier nicht fragen ?
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Beitragvon medice » Di 24 Feb, 2009 16:22

hat ein biĂźchen was von "Welches von den 3 Pedalen war nochmal zum Bremsen?" - nicht jeder hat nen FĂĽhrerschein, aber wenn doch, dann MUSS man ein paar Dinge wissen...
Mfg
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Beitragvon Viennaboy » Di 24 Feb, 2009 16:30

Nocheinmal ich habe mit solchen Wirtschafts sachen nichts am Hut.
Es war eine frage aus neugierde.
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Beitragvon goso » Di 24 Feb, 2009 16:47

>Nocheinmal ich habe mit solchen Wirtschafts sachen nichts am Hut

Das ist für einen Unternehmer aber nicht so gut, entweder du bildest dich in dieser Hinsicht fort oder du lagerst alle entsprechenden Tätigkeiten aus (kostet aber je nach Umfang von gar nicht so wenig bis unheimlich viel)
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Beitragvon Viennaboy » Di 24 Feb, 2009 16:51

Wie gesagt ich bin für sowas auch nicht zuständig in der Firma !!!
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Beitragvon lordpeng » Di 24 Feb, 2009 17:33

>Wie gesagt ich bin für sowas auch nicht zuständig in der Firma !!!
dann überlass solche fragen besser der person, die dafür zuständig ist und wenn die genauso hilflos sein sollte wie du, gilt oben geschriebenes ...
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