Arbeitnehmerveranlagung

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Arbeitnehmerveranlagung

Beitragvon verachtet » Fr 16 Jan, 2009 11:44

Ich habe mich so gefreut als ich über Finanzonline alle Bescheide für die letzten 5 Jahre abgeschickt hatte, und nun bekomme ich genau 0€ zurück. Wahrscheinlich habe ich irgendwas falsch eingetragen, aber Zahnarztkosten + Wohnungsrenovierung habe ich reingeschrieben, und nun bekomme ich genau keinen einzigen €, kann doch nicht sein. Bei den Vorberechnungen stand immer etwas von 75€ - habe ja kein Geld zu verschenken..

:-? :( :O

PS: Die Jahre 2007 + 2008 sind noch ausständig, aber wird wohl auch 0€ betragen.

http://www1.minpic.de/bild_anzeigen.php ... ollbild=ja
Zuletzt geändert von verachtet am Fr 16 Jan, 2009 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon medice » Fr 16 Jan, 2009 13:19

ohne eine detailierte Offenlegung aller deiner bei der Finanz angegebenen Posten kann dir vermutlich keiner irgendeine seriöse Auskunft dazu geben...
Mfg
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Beitragvon roro » Fr 16 Jan, 2009 13:40

Entweder verdienst Du zu viel oder zu wenig.
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Beitragvon wicked_one » Fr 16 Jan, 2009 13:43

Ich finds allerdings auch jedes Jahr faszinierend... sollte allein an Pendlerpauschale den Betrag X erhalten, dazu kommen dann noch einige andere posten... und dennoch ist der Betrag Z dann unwesentlich höher als X :)

Und das, obwohl mein Arbeitgeber eh schon fast 30% an den Staat abfĂĽhrt, dass das noch zuwenig sei, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, schwerverdiener bin ich ja keiner.
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Beitragvon radditz » Fr 16 Jan, 2009 15:30

wicked_one hat geschrieben:schwerverdiener bin ich ja keiner.

Wie schwer bist du denn? :P:P
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Beitragvon wagsoul » Fr 16 Jan, 2009 17:42

Die Zahnarztkosten sind meines Wissens nach außergewöhnliche Belastungen, für welche ein Selbstbehalt zu bezahlen ist.

Der Selbstbehalt dürfte ungefähr 10 % des Jahreseinkommens betragen, weshalb Zahnarztkosten bei einem Durchschnittsverdiener schon sehr hoch sein müssen, um überhaupt irgendwie steuerwirksam zu werden.

Eine Wohnungs-Renovierung hingegen dürfte zu den Topf-Sonderausgaben zählen. Das heißt so viel, als dass diese nur bis zu einem Höchstbetrag geltend gemacht werden können, und innerhalb dieses Höchstbetrags auch nur zu einem Viertel steuerwirksam geltend gemacht werden können.

Aber ganz egal, ob man ein Pendlerpauschale oder sonst irgend eine Ausgabe meldet - im Endeffekt vermindern diese stets nur die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.

Nach deren Verminderung wird die Lohnsteuer neu berechnet, wodurch sich dann eine Steuergutschrift ergibt, welche man zurück überwiesen erhält.

Zahlt man schon sowieso keine Lohnsteuer (zB da das Jahresbruttoeinkommen abzgl. den SV-Versicherungsbeiträgen weniger als 10.000 Euro ausmacht) wird man deshalb auch nichts von der bezahlen Steuer zurück erhalten.

Denn weniger als nichts kann man nicht bezahlen.

Eine Ausnahme ist hier zwar die sog. Negativ-Steuer, die es seit ein paar Jahren gibt, und auch Personen mit niedrigem Einkommen, die sowieso steuerbefreit sind, um die 30 Euro pro Jahr bringen wird.

Aber pssst ... wenn sich diese zu viele Personen holen werden die Staatsausgaben noch höher und das Defizit größer ;)

Der Themen-Eröffner sollte sich mit seiner Frage lieber an sein Finanzamt oder einen Steuerberater wenden. Ohne, dass er uns hier zumindest sein Einkommen (Höhe und Art) schildert, wird man ihm nämlich nicht helfen können ...
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Beitragvon Sette » Mo 19 Jan, 2009 09:23

Hi,
ich kann nur sagen, dass bei mir die Vorberechnung immer genau mit dem Endergebnis ĂĽbereingestimmt hat. Warum bei dir nicht :-?

GruĂź
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Beitragvon goso » Mo 19 Jan, 2009 09:32

>Der Selbstbehalt dürfte ungefähr 10 % des Jahreseinkommens betragen, weshalb Zahnarztkosten bei einem Durchschnittsverdiener schon sehr hoch sein müssen, um überhaupt irgendwie steuerwirksam zu werden.

Bei zu versteuernden Einkommen bis 7300 EUR beträgt der Selbstbehalt 6%, mehr als EUR 7300 bis EUR 14.600 8%, mehr als EUR 14.600 bis EUR 36.400 10% und mehr als EUR 36.400 12%

Der Selbstbehalt vermindert sich um je einen Prozentpunkt

- wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht,
- für jedes Kind (§ 106).
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Beitragvon Slavi » Mo 19 Jan, 2009 10:44

Salzburg ist da wohl ein eigenes Kapitel.
Ich mache hier in Wien für einige die Erklärung und das was Online Stand haben Sie auch bekommen.
Bei meinem Vater in SBG war das jedes Jahr anders meist bekam er nur die Hälfte des errechneten Betrages.
Vielleicht hat Sbg kein Geld mehr ?
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Beitragvon wagsoul » Mo 19 Jan, 2009 11:08

Die Gelder zahlen ja nicht die Bundesländer aus, deshalb hat Salzburg nicht mehr oder weniger Geld als ein kleines Finanzamt irgendwo anders.

Grundsätzlich wird eine jede Arbeitnehmerveranlagung noch manuell nachkontrolliert von Leuten beim zuständigen Finanzamt.

Wenn man allerhand Blödsinn als Ausgabe geltend machen möchte, dann wird was davon gestrichen werden. Ich hab mal von einem Finanzbeamten erfahren, dass es ziemliche Flaschen gibt, was zB das Mit-Aufnehmen von Ausgaben in die Werbungskosten betrifft. (Ich persönlich würde gegen solche Steuerhinzerzieher ja auch richtig vorgehen, auch wenn das die meisten Finanzämter bei so kleinen Fischen normalerweise nicht zu machen scheinen)

So kanns zustande kommen, dass man weniger an Steuern zurück erhält, als in der Online-Berechnung nach Ausfüllen der Erklärung angezeigt.
Werden irgendwelche Änderungen dazu vom Finanzamt gemacht, steht das ober ohnehin später dann auf dem Bescheid, weshalb mich wundert, dass es überhaupt Fragen dazu geben kann ...

Mir wurde erst in den letzten Jahren mal was vom eingetragenen Kirchenbeitrag gestrichen, da der nur bis 70 oder 100 Euro oder so absetzbar ist. Das wusste ich grundsätzlich zwar, weils eh nicht berücksichtigt wird hab ich aber die gesamte Zahl eingetragen.

Mich hat dann jemand vom Finanzamt angerufen und mir das erklärt. Im Bescheid stands dann auch. Also alles bestens :-)
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Beitragvon Gorbag » Mi 21 Jan, 2009 21:19

Die Zahnarztkosten müssen in der Regel schon einige 1000 Euro ausmachen, um überhaupt den Selbstbehalt zu übersteigen und somit steuerwirksam zu werden. Normalerweise sind dann also eher komplette Zahnsanierungen / Kieferregulierungen absetzbar als eine Betäubungsspritze beim Zahnarzt :-)

Sanierungskosten bei der Wohnung sind nur dann absetzbar, wenn es sich um energetische MaĂźnahmen handelt. Eine einfache Sanierung (z.B. neuer Anstrich) wird von der Finanz nicht anerkannt.

Da ich fĂĽr das Jahr 2008 genau diese zwei Punkte zu erledigen habe, bin ich also mit der Materie bereits vertraut und "freue" mich schon auf die Diskussion mit dem Finanzamt (bin aber durch Steuerberater bestens abgesichert).
Ich hasse Leute, die mitten im Satz
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Beitragvon lordpeng » Mi 21 Jan, 2009 21:25

ma könnt mit sowas auch zu einem steuerberater gehn ...
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Beitragvon xray123 » Mo 26 Jan, 2009 14:47

empfehle

ArbeitnehmerInnenveranlagung (Jahresausgleich)
http://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt/Tipp ... fahren.htm

Das Steuerbuch 2009 - Tipps fĂĽr die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008:
<http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf>
kann sein, dass das direkte link nicht funzt, zwegen dem (2)er -> copy/paste im browser funzt
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Beitragvon verachtet » Mi 04 Feb, 2009 11:36

Ich habe heute 65,56 EUR überwiesen bekommen, muha...obwohl in den Bescheiden 0€ Stand schicken die mir Geld. Wer will meine Kontonummer? Ich brauche noch mehr Money. ;)

^^ :popcorn: :partyfreak:
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Beitragvon Slavi » Mi 04 Feb, 2009 15:37

naja aber wen du die 65 nicht haben willst kannst sie ja Spenden zb. mir
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