Aon Kombi Rückgaberecht

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Aon Kombi Rückgaberecht

Beitragvon dali » Mo 05 Jan, 2009 21:19

Gibt es bei AON Kombi ein Rückgaberecht bei Selbst instal?
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Beitragvon zigan » Mo 05 Jan, 2009 21:29

nach ablauf der mindestvertragsdauer kannst zurückgeben was du willst
Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“.

denkt dran.... vor nicht alzulanger (in universumsmassstäben gemessen) hockten wir noch auf bäumen...
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Beitragvon dali » Mo 05 Jan, 2009 21:30

Nein! Ich meine wenn ich das Bestelle und ich dann nicht zufrieden bin kann ich es ja sicher zurückgeben oder?
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Beitragvon zigan » Mo 05 Jan, 2009 21:55

guckst du in den agb's der telekom
--> http://unternehmen.telekom.at/Content.N ... gungen.php :hammer:
Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“.

denkt dran.... vor nicht alzulanger (in universumsmassstäben gemessen) hockten wir noch auf bäumen...
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Beitragvon wernerkl » Mo 05 Jan, 2009 23:45

Nein! Ich meine wenn ich das Bestelle und ich dann nicht zufrieden bin kann ich es ja sicher zurückgeben oder?


was passt den nicht oder hast mit der installation probleme
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Beitragvon Bender » Di 06 Jan, 2009 00:17

dali hat geschrieben:... Ich meine wenn ich das Bestelle und ich dann nicht zufrieden bin kann ich es ja sicher zurückgeben oder?


Siehe u. a. Konsumentenschutzgesetz:

    § 5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

    (2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Rücktrittserklärung bedarf keiner Begründung.
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Beitragvon wicked_one » Di 06 Jan, 2009 10:12

bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Ich liese jetzt mit mir darüber streiten ob der Vertragsabschluss bei der Bestellung zustande kam oder bei Erstinbetriebnahme.

Der Thread ist interessant... bitte erkläre womit du nicht zufrieden bist und ob dein Anliegen Erfolg hat(te)
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Beitragvon Bender » Di 06 Jan, 2009 16:54

wicked_one hat geschrieben:
bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Ich liese jetzt mit mir darüber streiten ob der Vertragsabschluss bei der Bestellung zustande kam oder bei Erstinbetriebnahme. …


Bei TA ist es die Freischaltung, also die tatsächlich gegebene Nutzbarkeit des (jeweiligen) Dienstes, die den Fristbeginn definiert.

(BTW

Habe bis jetzt mind. drei TA-Fernabsatz-Kündigungen erfolgreich absolviert.)
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Beitragvon Herculess » Di 06 Jan, 2009 17:47

Bender hat geschrieben:Bei TA ist es die Freischaltung, also die tatsächlich gegebene Nutzbarkeit des (jeweiligen) Dienstes, die den Fristbeginn definiert.

woraus schliesst du das?
in den agb ist es folgendermaßen definiert:
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Telekom Austria kommt
durch Bestellung des Kunden und durch Annahme der Telekom Austria zustande.


greets
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Beitragvon radditz » Di 06 Jan, 2009 18:53

dali hat geschrieben:Nein! Ich meine wenn ich das Bestelle und ich dann nicht zufrieden bin kann ich es ja sicher zurückgeben oder?

Also bei aonKombi musst du zufrieden sein, sobald du eine stabile Internetverbindung mit mindestens 256/64 hast.
Rückgaberecht gilt nur 7 (WErk)Tage nach Freischaltung.
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Beitragvon wicked_one » Di 06 Jan, 2009 19:14

Mich würd noch immer interessieren WOMIT er nicht zufrieden ist...
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Beitragvon jutta » Di 06 Jan, 2009 19:24

und mich, wie er sich die "rueckgabe" vorstellt - alle packets wieder retour schicken?
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