
jutta hat geschrieben:die ruecktrittsfrist lt. kscht gilt ab vertragsabschluss.


jutta hat geschrieben:das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. die ruecktrittsfrist bei online-geschaeften dient dazu, dass man uebereilt abgeschlossene vertraege rueckgaengig machen kann.
wenn etwas nicht so funktioniert wie es soll, ist das ein fall der gewaehrleistung.


jutta hat geschrieben:wlan ist immer auch eine frage der lokalen umstaende und eine tueftelei.
idealerweise sollte es keine kombi-modems/router geben, sondern der access-point per kabel mit dem router verbunden sein und im selben raum mit den wlan-clients stehen. ansonsten: abwarten und sich seelisch darauf einstellen, dass die user/innen in den ersten paar tagen zu dem pc gehen muessen, der per kabel angeschlossen ist, bis das wlan einigermassen fehlerfrei funktioniert.

Also falls WLAN nicht so funkt wie es sollte, kann ich gar nichts machen.

ANOther hat geschrieben:Also falls WLAN nicht so funkt wie es sollte, kann ich gar nichts machen.
hängt IMO davon ab, ob dir bei vertragsabschluss (idealerweise schriftlich) zugesagt wurde, dass wlan überall in deinem domizil rennt...

jutta hat geschrieben:wenn du eh einenen netgear dort hast, dann verwende den als access-point und dreh das wlan vom speedtouch ab. das erspart dir sicher einiges kopfweh (oder zumindest die neukonfiguraton der wlan-clients)





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