hotze_com hat geschrieben:goso hat geschrieben:2.) UPC hat noch immer die Möglichkeit für die Kündigungswilligen die Änderung der AGB zurückzunehmen
das hat mir die RTR abgelehnt bei meinen AGB weiter beizubehalten
ein entsprechender Passus ist auch teil der AGB-Änderung, ich vermute mal, ohne Hintergründe zu kennen (!), dass wohl nicht tunlich ist, Kunden eine Extrawurst zu machen
(
http://www.upc.at/pdf/Aenderungen_AGB_UPC_Austria.pdf Änderung zu §3 Abs2 streicht derartiges)
die Einmalentgelte ändern sich - sollte einen normalen Kunden nicht betreffen, wenn alles ordentlich gehandhabt wird. Sollte UPC Mist bauen, verstehe ich §14 Abs1-2 nach Änderung so, dass dem Kunden auch keine Kosten entstehen dürfen...
Große Kundenbenachteiligung sehe ich eigentlich nicht, eher im Gegenteil, aber is natürlich ne nette Gelegenheit aus nem unliebsam gewordenen Vertrag rauszukommen, wenn man dies möchte...