goso hat geschrieben:da kannst du aber - so du GIS bezahlst - auch ORF empfangen.
Zwar muss jeder, der ein Fernsehgerät besitzt, die im Rundfunkgebührengesetz vorgesehenen Gebühren bezahlen. Unstrittig war daher, dass der Salzburger die Rundfunkgebühr, den Kunstförderungsbeitrag sowie die Salzburger Landesabgabe für den Kulturförderungsbeitrag zahlen muss. Das im ORF-Gesetz vorgesehene Programmentgelt (das ist jener Anteil an der GIS-Gebühr, der an den ORF geht) – es macht mit 15,18 Euro den größten Anteil aus – darf der Mann aber sparen: Das Gesetz muss laut VwGH (Zl. 2008/17/0059) nämlich so gelesen werden, dass das Programmentgelt nur bei tatsächlichem Empfang der ORF-Sendungen zu entrichten ist.
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