von Koelner » Mi 22 Okt, 2008 19:06
Hi there !
Die letztere ist der Rückshcluss auf Erstere. Weil der ORF sein programm (teilweise) im Internet frei "empfangbar" anbietet, nehmen oder nahmen sie ja an, das man als österreichischer Staatsbürger auch dafür zahlen müsste. Der Rest der Welt jedoch nicht? Das wäre zumindest beim europäischen Gericht in Den haag wegen Schlechterstellung innerhalb der EU klagbar nach meinem Rechtsverständnis.
Da ja nun bei den Internet-PCs zurückgerudert wurde, sollte man sozusagen nur mehr für den Service "terrestrischer Rundfunk" egal ob analog oder digital, gezahlt werden. Entspricht auch der gesetzlichen Auslegung von "Rundfunk". Und diesen Analogen wird bei mir nicht mehr ausgestrahlt, und Digitalen habe ich keinen Empfänger/Decoder. Sehr wohl habe ich aber SAT und dazugehörigen Fernseher (ohne DVB-T Receiver) -> Ergo kein Rundfunkempfänger mehr vorhanden. Abmeldung längst durch.
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