Koelner hat geschrieben:Hi there !
von den netten Herren angeboten werden als Köder.
....
jutta hat geschrieben:> upload ist in AT strafbar ..
nicht, wenn man die verbreitungsrechte erworben hat oder selbst urheber/in ist. die "netten Herren" werden selbstverstaendlich nur material als koeder uploaden, das sie von ihren auftraggeber/inne/n (verlage, filmproduzent/inn/en, musikverwertungsgesellschaften usw) zu diesem zweck erhalten haben.
jutta hat geschrieben:> wo ist da das Verbrechen?
erstens handelt es sich nie und nimmer um ein verbrechen. (das ist - nach oesterreichischem recht - eine vorsatztat mit einer mindeststrafe von 3 jahren.
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 29558.html
jutta hat geschrieben:
zweitens begehen nicht die berechtigten die urheberrechtsverletzung, sondern diejenigen, die das material runterladen und (dabei oder danach) selbst weiterverbreiten. das ist im prinzip wie im wirklichen leben: deine eigenen zwetschken darfst du verkaufen oder herschenken, die aus dem nachbargarten nicht.
jutta hat geschrieben: lockvogel-aktionen sind immer eine heikle sache, weil dabei die anstiftung zu einer strafbaren handlung im raum steht. aber, wie medice erwaehnt hat, kann der lockvogel ja einer anderen jurisdiktion als der oesterreichischen unterliegen. (abgesehen davon koennen, wie schon x-mal geschrieben, die zivilrechtlichen sanktionen viel teurer kommen als die strafrechtlichen.)
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