AON - Online Rechnung

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AON - Online Rechnung

Beitragvon mike87 » Di 02 Sep, 2008 20:52

Hallo Leute,

seit längerem bietet AON (Telekom Austria TA AG) für seine Kunden die direkte Online Rechnung an. Man bekommt rechtzeitig vor Rechnungsfälligkeit eine Benachrichigung an die Standardemailadresse (kann man aber ändern im Kundencenter auf aon.at) und kann dennoch die Rechnung binnen 6 Wochen beeinspruchen.

Praktisch finde ich die Online Rechnung wegen der zuverlässigen Zustellung (kann nicht am Postweg verloren gehen) und ich kann die Rechnung direkt auf meinem Computer abspeichern für die elektronische Buchhaltung.

Wer von euch nutzt diesen Service? Wie zufrieden seid ihr damit?

Schöne Woche, Michael ;)

* alle Informationen zur Online Rechnung findest du übrigens auf dieser Seite: http://knowledge.telekom.at - siehe Menü Rechnung - Online Rechnung neu!
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Beitragvon lordpeng » Di 02 Sep, 2008 21:00

rechnungen in elektronischer form sind zwar grundsätzlich recht nett, aber für firmen halt ned immer interessant, manche firmen akzeptieren grundsätzlich keine elektronischen rechnungen, da sie in dem fall auch verpflichtet wären, die rechnung in elektronischer form aufzubewahren, was ohne geeignetes dms uninteressant ist
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Re: AON - Online Rechnung

Beitragvon Peter12 » Mi 03 Sep, 2008 03:11

mike87 hat geschrieben:Wer von euch nutzt diesen Service? Wie zufrieden seid ihr damit?


Mit einem Detail bin ich nicht zufrieden:

In der Mail steht der Hinweis: "Ihre Rechnung finden Sie unter: ..." (dann kommt der Link zur aon-Seite).

Ruft man diese Seite auf, steht als erste Option:

"Online Rechnung zu Hause abrufen
Wenn Sie Ihre Online Rechnung von zu Hause abrufen, benötigen Sie keine Zugangsdaten. Sie werden über Ihren aon Internetzugang automatisch erkannt."


Das funktioniert aber bei mir nicht. Wenn ich dort anklicke, öffnet sich ein Fenster mit dem Titel "Authentifizierung erforderlich". Dort muss ich dann erst wieder Benutzername und Passwort eingeben (die ich natürlich nicht auswendig weiß und erst wieder mühsam heraussuchen muss). :thumbsdown:

Ich weiß nicht, ob Andere das gleiche Problem haben. Bei mir hat in den ersten Monaten der direkte Zugriff funktioniert, wenn ich mich richtig erinnere. In der letzten Zeit klappt es nicht mehr.

PS: Und die Gestaltung der Rechnung von aon halte ich für eine Zumutung, was den mangelhaften Ausweis der Brutto-Beträge angeht. :-? Aber das betrifft nicht speziell die Online-Rechnung.
Internet: Aon Kombi-Paket (seit Paketwechsel [2010]: Download ca. 5000 kbit/sec; 29,90 Euro/Monat) / (zuvor): Kombi-Paket aus 2007 (2048/384 kbit/sec; 19,90 Euro/Monat)
Modem: Pirelli PRG AV 4202N
Konfiguration: Routerzugang (Multiuser)
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Beitragvon jutta » Mi 03 Sep, 2008 05:13

> Praktisch finde ich die Online Rechnung wegen der zuverlässigen Zustellung (kann nicht am Postweg verloren gehen)

-) meiner beobachtung nach gehen viel mehr e-mails am 'postweg' verloren als briefe.

-) ums abrufen, speichern, ausdrucken der e-rechnung muss ich mich aktiv kuemmern (meine arbeitszeit, mein internetzugang, mein drucker, mein toner/tinte/papier). im fall der dienstlichen nutzung muss ich auch noch meine vertretung einschulen (zugang, passwoerter, handhabung ...)

-) bei einer papierrechnung brauch ich nur das kuvert aufmachen und den eingangsstempel draufknallen.

e-rechnungen sind also fuer leute interessant, die sowieso alle rechnungen wegschmeissen und fuer solche, die entsprechend entwickeltes dms haben (siehe posting von lordpeng). fuer alle anderen bedeuten sie zusaetzlichen aufwand und ein zusaetzliches risiko, dass etwas uebersehen wird.

bei der online-rechnung der ta kommt noch ein kleines problem dazu: wenn man die rechnung zunaechst nur anschaut und nicht sofort ausdruckt oder wenn beim abrufen/speichern/ausdrucken was schief geht, steht beim naechsten aufruf "Kopie" drauf. das stiftet in der buchhaltung verwirrung. (andererseits kann ich von einem orginial 1000 exemplare ausdrucken, wenn mir nicht ums papier schad ist)
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Beitragvon grünspecht » Mi 03 Sep, 2008 05:33

Hi,

also für den privaten Gebrauch mag das noch angehen, im geschäftlichen Bereich sicher nicht.

Was allerdings, zumindest bei mir, nicht immer funktioniert, ist die automatische Verständigung das eben eine neue Rechnung vorhanden ist. Habe bereits zwei Mal keine Verständigung bekommen sondern nur über die Abfrage gesehen, das eine neu Rechnung vorhanden ist. Wenn ich nun nicht selbst nach sehe dann versäume ich die Zahlungsfrist und bekomme eine Mahnung obwohl mir eine automatische Verständigung zugesagt wird (die hier zeitweise nicht erfolgt ist).

Ist also ein nettes Zusatzservice ersetzt aber sicher nicht eine postalische Zustellung.

Fred
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Beitragvon Earny » Mi 03 Sep, 2008 07:21

Zusammen mit der Abbuchungszeile am Kontoauszug ists aber genauso steuerlich absetzbar.
mit freundlichen Grüßen

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Beitragvon lordpeng » Mi 03 Sep, 2008 07:43

@earny
>Zusammen mit der Abbuchungszeile am Kontoauszug ists aber genauso steuerlich absetzbar.

hä? kanns sein, dass du die berechtigung für den vorsteuerabzug meinst?
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Beitragvon Earny » Mi 03 Sep, 2008 08:05

an sich schon....
Buchungszeile und rechnung müssen nur zusammen passen.
wird jedenfalls bei kleineren Beträgen toleriert.
mit freundlichen Grüßen

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Beitragvon lordpeng » Mi 03 Sep, 2008 08:50

>Buchungszeile und rechnung müssen nur zusammen passen.
>wird jedenfalls bei kleineren Beträgen toleriert.
hör ich zum ersten mal, bist sicher, dass das auch einer prüfung wiedersteht?
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Beitragvon wagsoul » Mi 03 Sep, 2008 08:52

Praktisch wärs, wenn die Rechnung als Anhang in der Mail mit eingefügt wäre.

So ist das nur eine halbe Sache ...
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Beitragvon Adream » Mi 03 Sep, 2008 10:36

wagsoul hat geschrieben:Praktisch wärs, wenn die Rechnung als Anhang in der Mail mit eingefügt wäre.

So ist das nur eine halbe Sache ...


wird bei der De Telekom so gemacht, hab mich schon monatelang nicht mehr ins Kundencenter einlogen müssen.
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Beitragvon Earny » Mi 03 Sep, 2008 11:17

lordpeng hat geschrieben:>Buchungszeile und rechnung müssen nur zusammen passen.
>wird jedenfalls bei kleineren Beträgen toleriert.
hör ich zum ersten mal, bist sicher, dass das auch einer prüfung wiedersteht?


wenn aus dem Ausdruck nicht hervorgeht, dass es eine online Rechnung ist, ist es von einer postalischen primär nicht unterscheidbar, und es besteht auch kein Unterschied.
mit freundlichen Grüßen

Earny

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Beitragvon lordpeng » Mi 03 Sep, 2008 11:28

>ist es von einer postalischen primär nicht unterscheidbar
>und es besteht auch kein Unterschied.
technisch gesehen nicht nur die finanz sieht das halt anders, im grunde is das ganze tamtam um die digitalen rechnungen (bzw. deren signatur) fürn hugo und eine reine geldvernichtungsaktion ...

theoretisch könnte bei einer prüfung durchaus beanstandet werden, dass die rechnung im originalformat (also digital) vorzuliegen hat - wenn die dann ned digital signiert ist, oder der prüfer einfach nur deppert is, dann stehst halt da ...

aber hauptsache, mir hams den deutschen nachgemacht ...

d.h. für kleinbetriebe isses häufig noch das beste elektronische rechnungen gar nicht erst zu akzeptieren
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Beitragvon jutta » Mi 03 Sep, 2008 11:34

> wenn aus dem Ausdruck nicht hervorgeht, dass es eine online Rechnung ist, ist es von einer postalischen primär nicht unterscheidbar,

- wenn du die gleiche art papier verwendest wie dein lieferant
- wenn der drucker logos, farben usw gleich darstellt wie der vom lieferanten.
- wenn du den gleichen eingangsstempel drauf hast wie auf der "normalen" post.
- wenn das e-mail mit dem die rechnung zugestellt wurde, nicht dran haengt.

dann hast du noch immer das problem, dass eine sorgfaeltige buchhaltungskraft einfach wissen muss, dass selbst ausgedruckte rechnungen nur eingeschraenkt verwertbar sind. wenn ihr einmal eine "durchrutscht", ok. wenn es oft passiert, ist aerger bei der naechsten betriebspruefung vorprogrammiert.
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Beitragvon Earny » Mi 03 Sep, 2008 14:08

Und wenn die Rechnungslegende Fa jedesmal ein neues Layout verwendet ?
oder einen anderen Drucker? Ein anderes Papier? IMHO ist das gar nicht vorgeschrieben.

Da ist kein Unterschied ob ich oder die Fa. das ausdrucke.

Wichtig ist, dass der Geldfluss auch entsprechend nachvollziehbar nachgewiesen ist.
mit freundlichen Grüßen

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