von wicked_one » Do 17 Jul, 2008 20:37
und wie gesagt wenn sich was ändert ist diese Bindungsfrist ungültig
Wenn sich etwas in den Vertragsbedingungen ändert, dass nicht nur zum Vorteil des Kunden ist, DANN herrscht ausserordentliches Kündigungsrecht...
ändern kann sich viel - der Meeresspiegel, die Mondphasen - aber kaum etwas lässt eine Vertragsbindung "ungültig" werden..
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wicked_one am Do 17 Jul, 2008 20:41, insgesamt 1-mal geändert.
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