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Beitragvon jjknw » Di 15 Jul, 2008 01:25

@Earny:
> Danke! Das war "echt" hilfreich!!

War das jetzt ernst oder sarkastisch gemeint?
Denn mich würde ebenfalls ernsthaft interessieren, wo der Unterschied von "best effort"-Angeboten zu "bis zu"-Produkten liegt: Denn wie so manche endlose Diskussion vermuten läßt, ist die tatsächlich erreichbare Maximal-Bandbreite von (DSL-) Leitung zu Leitung verschieden und schwankt dann zeitlich auch noch mehr oder weniger.


@jutta:
> nein, aber bei anderen produkten muss sich ein techniker in bewegung setzen,
> wenn die vertragsbandbreite nicht erreicht wird.

Oft genug wurde argumentiert, dass sich Kunden bei "klassischen" DSL-Produkten mit diesen "Einschränkungen" abzufinden hätten, auch - oder gerade - dann, wenn die "Vertragsbandbreite" bei weitem nicht erreicht wird! Die "klassischen" DSL-Produkte werden ja meist unter dem Motto "bis zu" (n Bandbreite) verkauft und leider nicht unter "mindestens" (n Bandbreite)...


> aber bei den anderen steht nicht dabei, dass die mindest-bandbreite 256 ist.

Willst Du damit sagen, dass bei den anderen, "klassischen" DSL-Angeboten Provider-seitig erst dann reagiert werden mĂĽsste, wenn gar nix mehr geht (also Bandbreite=0)?
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Beitragvon jutta » Di 15 Jul, 2008 03:46

jjknw hat geschrieben: Oft genug wurde argumentiert, dass sich Kunden bei "klassischen" DSL-Produkten mit diesen "Einschränkungen" abzufinden hätten, auch - oder gerade - dann, wenn die "Vertragsbandbreite" bei weitem nicht erreicht wird!


wenn bei einem "klassischen" dsl-produkt die vertraglich vereinbarte bandbreite technisch nicht erreichbar ist, kann der kunde/die kundin auf das naechstkleinere und billigere produkt wechseln, oder, wenn es keines gibt, den vertrag aufloesen. bei "best effort" kommt vorzeitige vertragsaufloesung erst unter 256kbit/s in frage.

Earny hat geschrieben:in dem thread
http://xDSL.at/viewtopic.php?t=42184

wäre das ja dann anzuwenden.

wird ja.
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Beitragvon Earny » Di 15 Jul, 2008 10:52

jjknw hat geschrieben:@Earny:
> Danke! Das war "echt" hilfreich!!

War das jetzt ernst oder sarkastisch gemeint?
Denn mich würde ebenfalls ernsthaft interessieren, wo der Unterschied von "best effort"-Angeboten zu "bis zu"-Produkten liegt: Denn wie so manche endlose Diskussion vermuten läßt, ist die tatsächlich erreichbare Maximal-Bandbreite von (DSL-) Leitung zu Leitung verschieden und schwankt dann zeitlich auch noch mehr oder weniger.


......


Nein das war nicht sarkastisch gemeint! das "echt" ist unter " " gesetzt weil ich das als umgangssprachlich sehe.

werde mich mit "" hinkĂĽnftig zurĂĽckhalten

Also das was Jutta erörtert ist was ganz Wesentliches.

Weiters finde ich gerade hier die Bezeichnung BEST EFFORT vor allem mit der ErKlätung inden Faqs irreführend weils eigentlicj "geringster Aufwand " heißen müßte. So wies erklärt ist bedeutet es eigentlich dass wenn ich mit einem ADSL Produkt 3 Mbit erreich habe und ich nach dem Umstieg nur mehr 2 Mbit erreiche dass hier NICHT eine Leistung nach besten Bemühungen vorliegt. Es fragt sich ob ein Fehler in diesen Schaltkasteln (dslam oder so ähnlich) nicht trotzdem behoben werden müßte.. wo beginnen die lokalen Gegebenheiten (Wählamt des Ortes? DSlam o.ä?) Vorstellung Techniker fährt anlässlich der Umstellung zu Wählamt und stellt willkürlich alles auf 1 mbit)
Kunde ruft an? Warum plötzlich zu wenig? Siehe Vertrag! :O

Wenn das so läuft wäre fahrlässiges Handeln praktisch legalisiert. Denn um das rückgängig zu machen müßte der Techniker nochmals ausrücken.
Wobei es auch sein könnte dass das eh alles per Fernwartung abläuft.. ode vieleicht doch nicht ganz?!::
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Beitragvon jutta » Di 15 Jul, 2008 11:15

"best effort" ist in der netzwerktechnik ein gaengiger ausdruck und bedeutet einfach "so gut, wie es halt geht", keine garantie: http://en.wikipedia.org/wiki/Best_effort_delivery
http://de.wikipedia.org/wiki/Best_Effort

daher ist das nicht irrefuehrend. ausserdem weist xpirio ja sogar ausdruecklich darauf hin, dass sie die bandbreite nicht garantieren koennen.

technische pannen muessen natuerlich schon in einer angemessenen zeit behoben werden.
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Beitragvon wicked_one » Di 15 Jul, 2008 12:25

Wenn das so läuft wäre fahrlässiges Handeln praktisch legalisiert. Denn um das rückgängig zu machen müßte der Techniker nochmals ausrücken.

Mit der Einstellung der Bandbreite hat der Techniker genau nichts zu tun... nicht mal mehr richtige Fernwartung, eigentlich zum groĂźteil schon automatisiert.
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