angelripper hat geschrieben:Ich finde es immer wieder unterhaltsam, wenn juristische Laien meinen einen Rechtstext verstanden zu haben und damit irgendwas definieren zu können...
Ist es denn so schwer zu verstehen, dass dieses "best effort" bedeutet, dass sie, sofern es TECHNISCH und von der Leitung her stabil möglich ist bis zu 8 Mbit freischalten - wo schon mal 4 Mbit waren, wird sich an der Leitung beim Produktwechsel nix ändern, sofern es die selbe Leitung bleibt. Ist es so kompliziert, dass es der TA eigentlich vollkommen egal ist, ob da nun 8 Mbit möglich sind oder 6 Mbit, sondern es ihnen natürlich lieber wäre, wenn überall 8 Mbit möglich wären, und sie somit noch 5 Callcentermitarbeiter abbauen könnten, weil nicht alle paar Minuten ein Heinzi anruft und jammert?
Die 254 Kbit stehen doch nur für hardliner drinnen, damit Leute wie er, die statt einem Kupferkabel scheinbar eine Wollleitung haben und trotzdem bestellen nicht klagen können, wenn wie zu erwarten ist eben keine x Mbit möglich sind...
Wenn man ans erste Kombipaket zurĂĽck denkt, kann man sich vorstellen, dass derzeit die Leitungen und die Testsysteme fĂĽr irgendwelche Bandbreiten glĂĽhen und es wenn man halbwegs akzeptable Werte hat am Besten mal wartet, bis jene die mit 2 MBit die Hotline verstopfen fertig sind und dann nochmal anklopft...
wollte nur anmerken, daĂź ich kein juristischer laie bin
mein post zu mittag ist leider mit einem forumsfehler "abgewĂĽrgt" worden.... und da ich keine zeit hatte, da ich ins konversatorium vom welser musste....
jedenfalls kann der/diejenige, die mit dem waschmittelvergleich daher gekommen ist auf seite 69 im koziol/welser nachsehen (genauso im abgb kommentar vom rummel bez. des § 922 Abs2)
möchte jetzt einfach nicht mehr so viel schreiben....
was ich noch anmerken muĂź ist, daĂź die agb sowieso sehr bedenklich sind und eher nicht vertragsbestandteil geworden sind