wie schon von mir geschrieben steht das in der form auf den neuen formularen. aber nicht auf denen vor dem 1.3!
d.h wenn es keine definition gibt können die verechnen was sie wollen.
in österreich gilt wie schon immer > preisauszeichungs gesetz und transparente preise.
d.h wenn nix steht und es wird etwas abgebucht: nichtig!
bsp. wer so blöd ist und in einem vertrag etwas nicht genau hineinschreibt
und dann dafĂĽr geld verlangt ohne das es genau ausgemacht ist> pech gehabt wenn sich der zahlende dann aufregt!
das ist auch der grund warum sie das jetzt in dem neuen forumlar drinnen haben. hab mit einem bekannten gesprochen der zuerst umstellen lies und sich alles genau angeschaut hatte. geld abbuchen lies und sichs dann gutschreiben lies weil nirgends was zu den 30,- gestanden ist!