muhman hat geschrieben:xray123 hat geschrieben:(ex)kunden zu zwingen, dass sie beweise fĂĽr die retournierung der modems beibringen
Wie meinst du Beweise? Ein einfache Sendebestätigung von der Post? Das Packerl könnte ja auch nur Papier enthalten..
ich hab zur beweissicherung "schichtweise" mit der digicam festgehalten, was ich in das packerl reingepackt hab, bis hin zum fertigen paket samt anschrift.
nachdem ich einmal von einem kĂĽchentischler geklagt worden bin, dem ich wegen schleissiger arbeit nicht die ganze summe von rund 10.000 euro zahlen wollte, und auf vorherige schadensbehebung bestanden habe, bevor ich ihm die noch offenen 500 eur geb.
die fotos haben den richter ziemlich beeindruckt. gehe davon aus, dass das im absoluten ernstfall bei einem prozess mit upc ähnlich wäre.
schade, wenns soweit kommen mĂĽsste.
ps: der küchenplaner/schreiner ist übrigens später pleite gegangen. schätze, schlechte mundpropaganda kann einem unternehmen erheblich schaden.