UPC: Kann ich kündigen, obwohl ich bestellt habe?

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UPC: Kann ich kündigen, obwohl ich bestellt habe?

Beitragvon clem92 » Do 20 Dez, 2007 22:38

Hallo!

Ich habe am 09.11. per Dienständerungsformular ein "Downgrade" von Inode aDSL Privat medium 3072/384 (€ 49,-) auf Inode aDSL Privat large 16384/1024 (€ 48,90) beantragt. Am 21.11. war dann mein Formular endlich im System und wurde angeblich an die Telekom weitergegeben. Am Samstag, den 15.12. wurde mir auf telefonischer Nachfrage mitgeteilt, dass meine Bestellung im System von UPC stecken geblieben sei. Habe dann dem einzigen kompetenten Inode/UPC-Mitarbeiter "jai" hier im Forum eine PN geschrieben und er hat sich gekümmert, dass am Montag das Speedupgrade noch einmal an die Telekom raus geht.

Auf jeden Fall hat sich bis jetzt nichts getan, lediglich die Downgrade-Gebühr von € 30,- wurde mir bereits verrechnet.

Wie sieht es denn nun mit der Kündigung aus? Kann ich noch kündigen, solange ich das neue Produkt noch nicht habe?
Meine MVD endet am 31.01.2008. Würde es rechtlich gesehen funktionieren, dass ich bis 31.12.2007 kündige und ich bis 31.01.2008 noch UPC habe? Oder hat sich mein Vertrag schon mit der Bestellung verlängert?

Vielen Dank,
Clemens
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Beitragvon wicked_one » Do 20 Dez, 2007 22:39

Wieso werden solche fragen nicht denen gestellt, die dir eine sichere Antwort dazu geben können?
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Beitragvon ginuful » Do 20 Dez, 2007 23:05

wicked_one hat geschrieben:Wieso werden solche fragen nicht denen gestellt, die dir eine sichere Antwort dazu geben können?

Weil sich Clemens hier eine hoffentlich objektivere Antwort erwartet?

Soviel ich weiß verlangt UPC ja immer eine Vertragsverlägerung in solchen Fällen, richtig? In dem Fall glaube ich nicht, daß eine Kündigung noch akzeptiert wird.
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Beitragvon wicked_one » Do 20 Dez, 2007 23:23

Weil sich Clemens hier eine hoffentlich objektivere Antwort erwartet?

die einzig verbindliche (wenn das überhaupt noch möglich ist) kann dir nur die UPC selbst geben...

hier im Forum artet sowas immer in ein "bis zu dem datum" - "nein eigentlich müsste" - "probier mal und warte ab" - "drohe mit kündigung wenn leistung" - "- "blabla" aus...

nachher is man genauso schlau wie vorher, nur um ein bisschen verwirrter - glaub mir, ich mach das nur zu seinem besten :diabolic:
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Beitragvon jofi » Fr 21 Dez, 2007 00:11

Du hättest zu dem Zeitpunkt kündigen sollen, wo sie Dir für 10 Cent billigeres Produkt eine 30,-€ Downgradegebühr angekündigt haben.
Meine Meinung, ich bin schon weg.
:diabolic: :angelgrin:
Liebe Grüße
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Vertragsrücktritt

Beitragvon freebe » So 23 Dez, 2007 23:13

UPC hat selbst festgelegt, dass die Bereitstellung der Dienstleistung innerhalb von 4 Wochen durchzuführen ist (siehe unten).

Vorgangsweise: Nach 4 Wochen schriftlich 2 Wochen Nachfrist mit
Vertragsrücktritt setzen.

Lt. AGBG gilt
§ 918. (1) Wenn ein entgeltlicher Vertrag von einem Teil entweder
nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene
Weise erfüllt wird, kann der andere entweder Erfüllung und
Schadenersatz wegen der Verspätung begehren oder unter Festsetzung
einer angemessenen Frist zur Nachholung den Rücktritt vom Vertrag
erklären.

lt. Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibung aDSL Privat und
aDSL solo Privat von UPC
Serviceübergabe
Die Bereitstellung der Dienstleistung erfolgt, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist,
innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss bzw. 4 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde
alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen hat. Insbesondere kann
die Frist erst zu laufen beginnen, wenn der Kunde alle für Vertragsabschluss und –durchführung
nötigen Daten (z.B. Anschlussbesitzer) UPC Austria bekannt gegeben hat.

lt. AGB von UPC
§ 6 Leistungsfristen und Leistungsumfang
(1) Die maximale Frist, innerhalb der ein Anschluss von UPC betriebsfähig bereitzustellen
ist, ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Von der
Leistungsbeschreibung abweichende Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn
sie ausdrücklich und – bei Unternehmern – schriftlich als solche vereinbart wurden.
(2) Bei Leistungsverzögerungen, die nicht von UPC zu vertreten sind und nur
vorübergehend auftreten, wie insbesondere bei Störungen oder Ausfällen von
Kommunikationsnetzen, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder nicht
vorhersehbarem Ausbleiben von Lieferungen durch Lieferanten, verlängern sich die
Leistungsfristen um den die Dauer des Bestehens dieser Verzögerung entsprechenden
Zeitraum.
(3) Kann die Leistung von UPC aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erbracht
werden, ist UPC zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Stornierung der Bestellung
einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn der Kunde eine ihm von UPC gesetzte
angemessene Nachfrist, welche mindestens zwei Wochen betragen muss, nicht einhält.
In diesem Fall hat der Kunde unbeschadet sonstiger Schadenersatzansprüche die
Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen, jedoch nicht über das
für die Herstellung der Leistung vereinbarte Entgelt hinaus.
freebe
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Beitragvon gst » Do 27 Dez, 2007 11:01

Das Fernabsatzgesetz sagt hierzu:

[font=Courier New](2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
[/font]
Ich _glaube_ irgendwo gelesen zu haben, dass bei Internetanschlüssen die Frist ab Herstellungsdatum beginnt, wobei dem ISP entstandene Kosten in dem Fall zu erstatten sind. D.h. Internetanschlüsse gelten im Sinne vom Fernabsatzgesetz möglichweise als Ware (und nicht als Dienstleistung).

Aber am besten einen Anwalt fragen oder z.B. in at.gesellschaft.recht nachfragen.
gst
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