Ist so was zulässig?

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Ist so was zulässig?

Beitragvon Krieger_79 » Mi 28 Nov, 2007 15:52

Also ist sowas überhaupt erlaubt?
da wird mit "unbegrenzt" geworben... dabei ist dies ja nicht mal der fall

Quelle : http://www.drei.at/webshop/prepareSelec ... d=ATS0033&

mit 3 Data Fair um € 19,20 unbegrenzt mobil surfen. (5 Ist ja lässig.

(5 Fair Use Limit: 15 GB. 24 Monate Mindestvertragsdauer.


also ich glaube man sollte doch den leuten erklären was "unbegrenzt" "unlimited" "flat" bedeutet... das ist ja ein horror...
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Beitragvon timurinamanu » Mi 28 Nov, 2007 16:30

Das sind Wortspiele

Ungebrenzt surfen bedeutet, dass man so viel surfen kann wieviel mann will daher
das Internet wird nicht abgedreht.
daher:
unbedrenzt ist nicht unlimitiert.

Allerdings muss man natürlich ab 3gb zahlen

Zugelassen ist es weil ausdrücklich steht, dass man ab 3 gb zahlen muss auch wenn kleingedruckt.
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Beitragvon roland_ke » Mi 28 Nov, 2007 16:37

Eben, aber es wird eine aussage eines Wortes das etwas anderes suggeriert im Kontext im Kleingedruckten komplett umgedreht. Sollte geahndet werden.

Noch schlimmer war ja von one die 'Alle Netze um 0 ct', wo dann im Kleingedruckten stand dass 'alle' das Netz von '3' nicht beinhaltet.

Frechheit sowas, sondergleichen!
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Beitragvon ANOther » Mi 28 Nov, 2007 16:37

Zugelassen ist es weil ausdrücklich steht, dass man ab 3 gb zahlen muss auch wenn kleingedruckt.

...und weils IIRC noch nie einer vor gericht erstritten hat, die bedeutungen von "flat" und "unbegrenzt"

wobei - gilt da nicht das, was ein "normaler mensch" darunter versteht?
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Beitragvon timurinamanu » Mi 28 Nov, 2007 16:38

ja da ist ja auch ein stern und unten wirds genauer beschrieben

ist halt so, rechtlich ist es zugelassen.
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Beitragvon Peter12 » Mi 28 Nov, 2007 16:50

Krieger_79 hat geschrieben:Also ist sowas überhaupt erlaubt?
da wird mit "unbegrenzt" geworben... dabei ist dies ja nicht mal der fall


Dasselbe ist mir auch schon bei Telering aufgefallen, zunächst auf den Plakaten und auch im Internet:

Billig surfen WILL I: Um nur 20 Euro pro Monat unbegrenzt surfen!
[...]
Billig surfen WILL I: 3 GB Datenvolumen für nur 20 Euro im Monat

[Quelle: http://www.telering.at/Content.Node/ang ... -willi.php]

Das sind für mich krasseste Beispiele dafür, wie Werbung die Konsumenten zu besch .... versucht. :evil:

So etwas dürfte rechtlich einfach nicht erlaubt sein - und ist es vielleicht auch nicht. Man kann nur hoffen, dass sich Konsumentenschutz, Arbeiterkammer usw. dieser "unbegrenzt"-Werbung annehmen und dagegen einschreiten.

Und es stimmt zwar:
timurinamanu hat geschrieben:Das sind Wortspiele


Sie sollten aber nicht zugelassen sein.

Denn bei einem solchen Ergebnis:
timurinamanu hat geschrieben:unbegrenzt ist nicht unlimitiert.

missbrauchen Unternehmen schamlos die Sprache, um die Konsumenten in die Irre zu führen.
Internet: Aon Kombi-Paket (seit Paketwechsel [2010]: Download ca. 5000 kbit/sec; 29,90 Euro/Monat) / (zuvor): Kombi-Paket aus 2007 (2048/384 kbit/sec; 19,90 Euro/Monat)
Modem: Pirelli PRG AV 4202N
Konfiguration: Routerzugang (Multiuser)
BS: Windows 7
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Beitragvon obsolet » Mi 28 Nov, 2007 17:25

roland_ke hat geschrieben:Noch schlimmer war ja von one die 'Alle Netze um 0 ct', wo dann im Kleingedruckten stand dass 'alle' das Netz von '3' nicht beinhaltet.!


Drum habens jetzt in einer Notaktion 60min zu Drei reingenommen :rofl:
556 m zum Wählamt - Aon Kombi
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Beitragvon Krieger_79 » Mi 28 Nov, 2007 17:26

Unbegrenzt ist nicht unlimitiert....

nun tun wir das mal bischen zerlegen... es gibt eigentlich kein deutsches wort das "UNLIMITIERT" ist .

unlimitiert ist eigentlich aus dem wort Unlimited und das bedeutet GRENZENLOS/unbegrenzt/uneingeschränkt/unbeschränkt/unendlich

soviel dazu... also ist die Werbung nicht mal der deutschen rechtschreibung gerecht. somit dürfte man es ja nicht mal schreiben.

es ist kein wortspiel mehr sondern erfindung von wörtern, denen dann natürlich eine eigene bedeutung gegeben werden kann...

hier etwas feines :)
http://www.wcm.at/story.php?id=11724

Auszug :
„Bei Produkten auf Basis „unlimited“ gibt es grundsätzlich keine Einschränkung des Datentransfers. Zur Absicherung der Netzintegrität behält sich UPC das Recht vor, Anwender, die durch ihr Nutzungsverhalten andere Anwender in der Nutzung ihres Internet-Dienstes stören, in geeigneter Weise zur Einschränkung dieses Nutzungsverhaltens aufzufordern und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.“

hmm... meinen die nun Anweder sich selbst? oder die leute die auch chello haben?
weil mich würde es interessieren wie kann ein chello user den anderen einschrenken? wenn das system funktioniert, kann jeder tun und lassen was er will...
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Beitragvon M@x » Mi 28 Nov, 2007 17:35

Wehe, die TA hätte so eine Werbeaktion.
Dann gäb's ziemlich schnell eine "einstweilige Verfügung" ...
Es lebe die UPC-freie Zone:
[bcolor=#a6d514]aon Kombipaket + aon.tv[/bcolor]=24,80€:GUTE 60€ gespart
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Beitragvon Krieger_79 » Mi 28 Nov, 2007 17:40

die werben doch mit den selben methoden...

genialst von A1 http://www.a1.net/privat/breitband

http://www.a1.net/mobilkom/phase4/CMA/a ... 271,00.pdf

dieser testbericht ist ein schuss ins bein... mit 7,2 wird angepriesen...

dabei sind nicht mal diese werte möglich da wie ich im shop gehört habe nur 1,8mbit freigeschaltet sind.. also wie unabhängig ist der test?

und angepriesen und erwähnt wird nur das HSUPA das nur A1 hat... lol
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Beitragvon medice » Mi 28 Nov, 2007 17:56

Ich hab manchmal das Gefühl die Provider spielen absichtlich mit dem "Feuer".
Vermutlich is der Werbeeffekt durch Präsenz in den Medien wegen Beschwerden oder gar Klagen höher, als die damit verbundenen Spesen und somit rechnet es sich dann ;)
Mfg
Medice

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jo derfns denn dös ???

Beitragvon xray123 » Mi 28 Nov, 2007 17:58

ohne mich jetzt als jurist(ischer winkelschreiber) aufspielen zu wollen:
"zulässig" ist hierzulande alles, was nicht ausdrücklich verboten ist.
zumindest derzeit noch.
nullum crimen sine lege, sagt der lateiner dazu. damit ich den sch... nicht völlig umsonst gelernt hab.

während aber zb bei einem mord - sagen wir an einem telefonkeiler ;) - oder anderen strafrechtlich relevanten tatbeständen die staatsgewalt (polizei, staatsanwalt,...) selbständig tätig werden muss, isses beim sog. unlauteren wettbewerb anders. der gehört ins privatrecht. und dort gilt "wo kein kläger, da kein richter".

in solchen fällen kommts dann zu den berühmten klagen beim handelsgericht, die ein anbieter (sagen wir upc) gegen einen anderen (zb die ta) einbringt. wenn gefahr im verzug ist erlässt das gericht eine sog einstweilige verfügung; stichworte: "kombipaket" oder "surfst-nix-zahlst-nix".

die sog. aktive klagslegitimation hat in solchen sachen jedenfalls ein mitbewerber, dh er darf klagen. und dann kurz gesagt neben den sozialpartnern auch die konsumentenschützer (sog. verbandsklage). aber nicht einzelne bürger/innen, auch wenn sie als empörte kund/inn/en noch so gerne die aus dem u.s. film bekannten "sammelklagen" einbringen würden.

wenn Peter12 schreibt:
>So etwas dürfte rechtlich einfach nicht erlaubt sein - und ist es vielleicht auch nicht. Man kann nur hoffen, dass sich Konsumentenschutz, Arbeiterkammer usw. dieser "unbegrenzt"-Werbung annehmen und dagegen einschreiten.
hat er nicht unrecht.

nur: die müssen erst mal davon wind bekommen.
daraus folgt: je mehr aufgebrachte bürger bzw user sich dort heftig beklagen, umso eher wird "der konsumentenschutz" tätig.
ob irgendwas dann "rechtlich .. nicht erlaubt" ist, entscheidet letztendlich aber ein gericht, und nicht die konsumentenschützer selber.

§ 14 UWG
(1) In den Fällen der §§ 1, 2, 3, 6a, 9a, 9c und 10 kann der Anspruch auf Unterlassung von jedem Unternehmer, der Waren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder in den geschäftlichen Verkehr bringt (Mitbewerber), oder von Vereinigungen zur Förderung wirtschaftlicher Interessen von Unternehmern geltend gemacht werden, soweit diese Vereinigungen Interessen vertreten, die durch die Handlung berührt werden. In den Fällen der §§ 1, 2, 6a, 9a und 9c kann der Anspruch auf Unterlassung auch von der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, der Wirtschaftskammer Österreich, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs oder vom Österreichischen Gewerkschaftsbund geltend gemacht werden. In den Fällen irreführender Werbung nach den §§ 1 oder 2 Abs. 1 kann der Unterlassungsanspruch auch vom Verein für Konsumenteninformation geltend gemacht werden.

alles klar?
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Beitragvon Krieger_79 » Mi 28 Nov, 2007 18:07

bis konsumentenschutz da was tut, ist diese kampagne schon längst out...

eventuel sollte ein andere provider drauf aufmerksam gemacht werden, das die sich gegenseitig kloppen.... ist doch viel schöner

nur ich glaube langsam das diese provider in wirklichkeit alle unter einer decke stecken und sich kleine gefechte liefern um bischen wind zu machen...

so wie unsere politiker... bei der debatte fliegen die fetzen... und danach gehens in den buscheschank und saufen wie freunde...
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Beitragvon xray123 » Mi 28 Nov, 2007 18:13

Krieger_79 hat geschrieben:nur ich glaube langsam das diese provider in wirklichkeit alle unter einer decke stecken und sich kleine gefechte liefern um bischen wind zu machen...
so wie unsere politiker... bei der debatte fliegen die fetzen... und danach gehens in den buscheschank und saufen wie freunde...


hat was.
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Beitragvon muhammadAli » Mi 28 Nov, 2007 18:38

Vielleicht schreiben sie unbegrenzt hin, da sie selbst wissen, dass man mit dieser Geschwindigkeit nicht mehr zusammenkommt!
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Verbindung : 2024 Verb/Min
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