gilt umzug als neuer vertrag bzw. neue mindesvertragsdauer?

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
Forumsregeln
Hier sind Eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.

Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

gilt umzug als neuer vertrag bzw. neue mindesvertragsdauer?

Beitragvon beneheld » Do 11 Okt, 2007 14:42

hallo liebe leser,

ich habe hier mal eine frage - leider finde ich nichts passendes in den agb dazu. bin (noch) kunde von upc/inode. habe jetzt gekündigt auf ende oktober - geht laut upc nicht, muss bis ende mai warten. so jetzt habe ich mir den kopf zerbrochen warum das so ist, dann ist mir eingefallen, dass ich die wohnung gewechselt habe - kann es sein, dass die darum mir eine "mindestvertragsdauer" aufgebrummt haben?

danke, lg beneheld
beneheld
Board-Mitglied
Board-Mitglied
 
Beiträge: 183
Registriert: So 11 Jul, 2004 10:47

Beitragvon jutta » Do 11 Okt, 2007 14:43

ja
jutta
Administrator
Administrator
 
Beiträge: 30485
Registriert: Do 15 Apr, 2004 10:48
Wohnort: wien

Beitragvon beneheld » Do 11 Okt, 2007 15:49

hi jutta, danke für die antwort,

und da kann man in dem fall auch nichts dagegen machen? wo genau steht das in den agb's?

finde ich irgendwie eine etwas fiese praktik - wenn ich extra noch den anschluss übernehme anstatt zu kündigen und neu anzumelden.

in dem fall muss ich jetzt damit leben, dass ich bis ende mai zahlen kann?
beneheld
Board-Mitglied
Board-Mitglied
 
Beiträge: 183
Registriert: So 11 Jul, 2004 10:47

Beitragvon roro » Do 11 Okt, 2007 16:08

Steht nicht in den AGBs sondern auf dem Formular, das Du an sich beim Umzug unterschrieben hast.
roro
Advanced Profi-User
Advanced Profi-User
 
Beiträge: 2347
Registriert: Di 11 Jan, 2005 15:22
Wohnort: Weiz

Beitragvon Bender » Do 11 Okt, 2007 16:20

Möglicherweise wäre es eine Lösung gewesen, den Vertrag dem Nachmieter zu überlassen:

    § 5 Übertragung des Vertragsverhältnisses

  1. Der Kunde ist nur mit schriftlicher Zustimmung von UPC berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte zu übertragen. Für Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche, die bis zum Eintritt entstanden sind, haftet neben dem bisherigen Kunden auch der neue Kunde als Gesamtschuldner.
  2. Übernimmt ein Dritter einen Anschluss, ohne dass UPC hierzu ihr Einverständnis erklärt hat, so haftet der Kunde ab Übernahme nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen für Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche neben dem Kunden, der aus Vertragsrecht haftet.
  3. Dem eintrittswilligen Dritten werden auf Ersuchen des Kunden die bestehenden Rückstände bis eine Woche vor Anfrage ohne allfällige Rabatte aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis bekannt gegeben. Es kann keine Zwischenabrechnung gelegt werden. Für die Ãœbertragung ist – sofern die jeweiligen Entgeltbestimmungen keinen anderen Wert vorsehen – ein Entgelt in Höhe von Euro 30,00 zu bezahlen.
  4. Im Fall der Vertragsübernahme werden sämtliche Rechte, Pflichten und Ansprüche des bisherigen Kunden auf den neuen Kunden übertragen.
Bild
Bender
Board-User Level 3
Board-User Level 3
 
Beiträge: 1247
Registriert: Di 02 Sep, 2003 14:22


Zurück zu PROVIDER

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 60 Gäste