geronimo hat geschrieben:Hallo
Wir haben uns am 18.11.2005 eine Flatrate von Eunet geholt ..... der automatisch auf 18.11.207 verlängert wurde.
geronimo hat geschrieben:Hab jetz das Mini-Kleingedruckte gelesen auf meinem Formular
Steht drin das ich nur jährlich kündigen kann mit 6 Wochen Kündigungsfrist.
Damit steh ich eigentlich jetz im Regen ...?
Eigentlich stammt ja Dein Anmeldeformular von EU-net und das sind so oder so immer die Vertragsbedingungen von EU-net und nicht von Etel. Also brauchst Du Etel nicht den schwarzen Peter zuschieben.
Wobei Dir das nicht hilft weil Du durch einen Produktwechsel die Bedingungen von Etel akzeptierst und dann bist auch wieder gebunden.
Dir bleibt also nur zu prĂĽfen und zu hoffen, dass das KschG ĂĽber dieser Vertragsbedingung von EU-net steht.
Meiner Meinung nach gilt der Vertrag erst ab der Freischaltung also ab 1.1.2006 weil eine Verzögerung durch den Dienstleister darf für Dich keinen solchen Nachteil bringen. bzw. darf für den Dienstleister sich daraus kein Vorteil ergeben.