Welche Flat?

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
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Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon wavenetuser » Mi 22 Nov, 2006 20:14

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Beitragvon wavenetuser » Mi 22 Nov, 2006 20:16

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Beitragvon roro » Mi 22 Nov, 2006 20:16

wavenetuser hat geschrieben:Was heißt "rechtzeitig hingewiesen" ?

Btw. roro: Du schließt doch Jahresvertäge ab oder ?
Hartlauer (oder war es Niedermeyer) macht das auch - und ohne Hinweis für den Kunden. Dann liest man auf der HP fein 3 Monate Bindung und unterschreibt einen 12-Monatsvertrag. Macht spaß oder ? :)

Rechtzeitig heißt z.B. bei Auftragsbestätigung. BTW: Die AGBs haben sich in diesem Punkt seit Jahren nicht geändert. 12 Monatsverträge sind eigentlich Standard, wobei ich dazu sagen muss, dass 90% meiner Kunden Firmenkunden sind, da gibt es normalerweise weniger Probleme, denn die wissen meistens vorher, was sie unterschreiben.
wavenetuser hat geschrieben:
Ich verstehe zwar daß Du als Inode-Partner anders dazu stehst als einer der eigentlich nix mehr für Inode über hat aber lüg Dich bitte nicht selbst an.

Verstehe ich nicht ganz, was Du damit meinst.
Angenommen, ich habe einen Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Dann gelten für mich 2 Monate Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Jahres.
Dies bedeutet aber auch: Ein Vertrag auf unbestimmte Zeit ist gleichzeitig ein Vertrag mit 1 Jahr MVL .
Wenn ich dann vergesse, nach 10 Monaten zu kündigen, verlängert sich der schei** um weitere 6 Monate. Habe ich das richtig verstanden ?

Genau, und entspricht exakt dem KSchG.
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Beitragvon wavenetuser » Mi 22 Nov, 2006 20:19

Du sagst also: Ein Vertrag auf unbestimmte Zeit ist ein Vertrag auf mind. 12 Monate ?
Das entspricht meiner Ansicht nach nicht dem KSchG. Denn ein Vertrag auf unbestimmte Zeit gibt es nicht - schließen die AGB von Inode ja aus
wenn nicht anders vereinbart, 3 Monate

Ooooder ? *lieb_guck* :)
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Beitragvon roro » Mi 22 Nov, 2006 20:23

wavenetuser hat geschrieben:Sobald das Internet ausfällt, ist Grundlage einer Leistungsabrechnung nicht mehr gegeben.


Leistungsabrechnung ok. Inode hat mir noch jede Stunde gutgeschrieben, die ich offline war. Auflösung des Vertrages ist aber ganz etwas anderes.
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Beitragvon wavenetuser » Mi 22 Nov, 2006 20:26

Aber wem soll ein User denn melden daß er kein Internet mehr hat wenn der Support einfach nicht erreichbar ist ?
Via Telefon kommt man nicht durch und Emails werden nicht beantwortet.
Soll man denn vorbeifahren ?
Ist dies noch für den Kunden zumutbar ?
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Beitragvon roro » Mi 22 Nov, 2006 20:31

wavenetuser hat geschrieben:Du sagst also: Ein Vertrag auf unbestimmte Zeit ist ein Vertrag auf mind. 12 Monate ?

Richtig, falls die MVD 12 Monate ist, er kann aber auch 3 Jahre (ist z.B. bei Firmen möglich) oder nur einen Tag dauern. Das hängt davon ab, was bei der Vetragsunterzeichnung vereinbart wurde.

wavenetuser hat geschrieben:Das entspricht meiner Ansicht nach nicht dem KSchG. Denn ein Vertrag auf unbestimmte Zeit gibt es nicht - schließen die AGB von Inode ja aus
wenn nicht anders vereinbart, 3 Monate

Ooooder ? *lieb_guck* :)


Du verstehst aber schon denn Unterschied zwischen einem Vertrag der 12 Monate gültig ist, und einem unbefristeten Vertrag mit 12 Monaten Mindestvertragsdauer, oder?

Es wird ja eine andere Mindestvertragsdauer bei einem unbefristeten Vertrag vereinbart, nämlich 12 Monate, und das ist sehr wohl laut KSchG möglich.

Vertragsdauer != Mindestvertragsdauer != Kündigungsfrist
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Beitragvon wavenetuser » Mi 22 Nov, 2006 20:35

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Beitragvon roro » Mi 22 Nov, 2006 20:42

Doch so funktioniert das:
§ 15. KschG
1. Verträge, durch die sich der Unternehmer zur wiederholten Lieferung beweglicher körperlicher Sachen einschließlich Energie oder zu wiederholten Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.


Dann müsste auch das KSchG Irreführung des Konsumenten sein.
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Beitragvon lnode-Melkkuh » Mi 22 Nov, 2006 20:42

also ich hab mir letztens auch die AGB durchgelesen und hab danach eigentlich noch weniger Ahnung gehabt, was jetzt auf mich zutrifft.
eigentlich war ich primär an der kündigungsfrist des flatrate zusatzes interessiert, aber da steht null komma josef.
hier wird ja immer bahuptet, dass diese "zusatzprodukte" eine kündigungsfrist von 1 monat haben - bitte wo steht das?
und was heißt kündigungsfrist von 1 monat überhaupt?
zum ende des kalendermonats des aussprechens der kündigung 1 monat?
oder vom tag der kündigung an 1 monat?
ich hab nach bald 2 jahren noch nichtmal durchschaut wie die da verrechnen - nach kalendermonaten? und am anfang und am ende bei "geteilten" monaten aliquot?
außerdem, wenn ich mein xdsl angenommen im mai 2006 bekommen hab, was gilt dann? 3 monate mindestvertragsdauer mit 3 monaten verlängerung? oder 12/6? ich kann mich an keine "andere vereinbarung" erinnern.
auch steht da nirgends, dass zb ein downgrade einem komplett neuen vertragsabschluss gleichkommt.

um's kurz zu fassen, vielleicht weiß ja wer antworten:

wenn ich morgen meinen flatrate-zusatz kündige, bis wann muss ich die 9,90 dann zahlen?

und wenn ich morgen mein ganzes xdsl kündige bis wann muss ich zahlen (angenommen ich habe im mai 2006 von 5120 auf 4096 downgegradet)?
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Beitragvon wavenetuser » Mi 22 Nov, 2006 20:50

uninteressant ...
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Beitragvon roro » Mi 22 Nov, 2006 20:52

xdsl:

Beginn: 14. Mai 2006

Erste Möglichkeit 14. Mai 2007 (Die Kündigung muss aber spätensten am 13. März 2007 erfolgen)

Dann 14.November 2007 (Die Kündigung muss aber spätensten am 13. September 2007 erfolgen)

usw. (immer Mai/November)

Flatrate: AFAIK gelten dafür die selben Voraussetzungen wie für das Grundprodukt, also 12/6, aber es wäre möglich, dass es hier eine Sondervereinbarung gegeben hat.

=> Das heißt: Falls Du morgen kündigst, zahlst Du bis Mai 2007.
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Beitragvon Koelner » Mi 22 Nov, 2006 21:36

Hi there !

Ihr dürft niemals ein Handy anmelden so .....
Sorry, aber ist so. Denn die sind oft schon länger als 12 Monate und entsprechen auch dem KSCHG. Und das sich Inode an diese Gesetze hält kann man wohl nicht vorwerfen.
Bisher hat das hier noch jeder verstanden.
http://www.c23.at/
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Beitragvon wavenetuser » Mi 22 Nov, 2006 23:01

gelöscht

edit: vorgeworfen habe ich nix
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Beitragvon extraelm » Do 23 Nov, 2006 02:19

Koelner hat geschrieben:Hi there !

Also inzwischen sollten Forumsleser schon mitbekommen haben das Flat/unlimited eben Flat bzw unlimited ist ...
sorry, aber eigentlich war die grundsatzfrage was das ist nicht thema, oder?
Und 90 Cent Aufpreis ist nicht als teuer zu bezeichnen.
stimmt, rechnen wir noch Kosten für Spam und co dazu..., selbst wenn weihnachten bald kommt, wo wird einem was geschenkt?
Bindefrist Inode ist wenn man es sich durchlest als Erwachsener und hoffentlich mündiger Bürger durchaus zu verstehen. Wurde hier im Forum auch zig Mal angesprochen. 12 Monate MVD, danach halbjährliche Kündigung mit ich glaub 2 Monate Kündigungsfrist (oder waren es drei? Siehe selber mittels Suche).
sag mal, warum weißt DU es dann nicht als vermeintlich Erwachsener (?) und hoffentlich mündiger Bürger und musst selber raten? So ging es mir auch als vermeintlicher neukunde, und dass das undurchsichtig ist sieht man wohl am gesamten thread und auch der suche, die zeigt eben nix anderes, also bitte ersparen wir uns doch Seitenhiebe!?
Bitte nur ein bisserl Hirn einschalten ... ;-)
Ja genau! :-)


@ Koelner
also sorry, musste noch auf diese Art Antwort reagieren, nix für ungut

@ alle
Danke für die Vertragsdiskussion, wird aber schon leicht OT. Wenn jemand noch etwas Produktives ausszusagen hat, vielleicht doch zu den gestellten Fragen, bitte zu, gerne! Bin allemal noch unschlüssig, wurscht jetzt ob x oder x+1 Monate Vertrag.

Erwähnt wurde ja auch Handyvertrag, Gottseidank wird da aber keine solche Notwendigkeit gesehen einen Vertrag nach Ablauf der Mindestbindezeit nochmal ewig zu verlängern.

Wie Strom und Wasser ist auch guter Vergleich, aber die S*****e ist so schnelllebig dass man wirklich drauf schauen muss nicht in einem Endlosschleifenvertrag zu verkümmern (siehe Post Nr1, Knast hab ich schon hinter mir), wo ist also der Platz an der Sonne? :-? :-? :-? 8-)
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