von jutta » Di 07 Nov, 2006 16:50
du hast die vertragsbindung, die in deiner produktbeschreibung steht, wenn du nix abweichendes vereinbarst. abweichende vereinbarungen muessen schriftlich erfolgen. und ich schreib jetzt bewusst nichts von 3 monaten, 12 monaten, 24 monaten oder sonstwas, weil ich weder weiss, *welches produkt* du willst, noch *wann* du es bestellen wirst und welche fristen *dann* gelten werden.