Mal angenommen VerkaĂĽfer A von einer verteigerungs platform verkauft eine ware die vor dem versand in einen talelosen und funktionstĂĽchtigen zustand war. KaĂĽfer B beanstandet jetzt das der Artiekel defekt ist und will Geld zurĂĽck,wenn nicht droht er mit Anwalt.
unter der Auktion standa es sich um einen Privatverkauf handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU- Recht übernehmen! „Der Verkäufer haftet nicht für die Mangelfreiheit der verkauften Ware. Die Kaufinteressenten und Bieter erklären sich im Fall einer Zuschlagserteilung (Höchstgebot bei Auktionsende) mit einem Gewährleistungsausschluss einverstanden“. Zum Zeitpunkt des Versandes befindet sich der Artikel in oben beschriebenem Zustand.
Muss VerkaĂĽfer A das Geld zurĂĽckgeben. VekaĂĽfer A ist auch Handysammler und KaĂĽfer B will ihn wegen Gewerblichen Verstoss verklagen.
WER HAT RECHT?