von jutta » Mo 17 Jul, 2006 04:39
dann pack das ding in die schachtel, schnapp die rechnung und geh zum mediamarkt. wo ist das problem? wenn du ihn nicht nachweislich selbst ruiniert hast (runtergefallen etc), ist das ein ganz normaler gewaehrleistungsfall.
die werden dir schon sagen koennen, ob sie das geraet sofort umtauschen oder ob es zuerst zum hersteller geschickt werden muss.
btw: seit der letzten novelle kann der kunde gem §932 abgb waehlen, ob er reparatur oder umtausch will (ausser, eines von beiden ist unmoeglich oder fuer den veraeusserer mit unverhaeltnismaessig hohem aufwand verbunden). frueher gab es keine wahlmoeglichlkeit.