tele2 mit adsl !

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Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Beitragvon hardliner » Di 06 Jun, 2006 17:42

roro hat geschrieben:ohne Verbindungsleitung .

ist fĂĽr mich die "Umschreibung" von "drahtlos". :D
Naja! Rechtsverdreher, finden, wie schon die Bezeichnung sagt, sicher das Gegenteil !
H.
Zuletzt geändert von hardliner am Di 06 Jun, 2006 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon hardliner » Di 06 Jun, 2006 17:43

roro hat geschrieben:Die Autoradios sind deswegen ausgenommen, da nur der Empfang in Gebäuden pflichtig ist. Auch Fernsehen im Freien ist GIS frei.

d. h. in der Parkgarage bin ich GIS-pflichtig? Ohne Rundfunkbewilligung darf ich meine Gurke nur im Freien parken!
H.
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Beitragvon roro » Di 06 Jun, 2006 18:08

hardliner hat geschrieben:
roro hat geschrieben:ohne Verbindungsleitung .

ist fĂĽr mich die "Umschreibung" von "drahtlos". :D
Naja! Rechtsverdreher, finden, wie schon die Bezeichnung sagt, sicher das Gegenteil !
H.


Bitte genau lesen

ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters

damit wird BEIDES abgedeckt.
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Beitragvon roro » Di 06 Jun, 2006 18:16

hardliner hat geschrieben:
roro hat geschrieben:Die Autoradios sind deswegen ausgenommen, da nur der Empfang in Gebäuden pflichtig ist. Auch Fernsehen im Freien ist GIS frei.

d. h. in der Parkgarage bin ich GIS-pflichtig? Ohne Rundfunkbewilligung darf ich meine Gurke nur im Freien parken!
H.


Interessanter Punkt, wurde vielleicht schon ausjudiziert, denn im Gesetz steht ausdrücklich in Gebäuden. :?

Artikel I
Rundfunkempfangseinrichtungen
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses
Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des
Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes ĂĽber die Sicherung
der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar
optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
(2) Die fĂĽr Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden
fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberĂĽhrt.
Anmerkung
Formal befindet sich die Ăśberschrift ,,Artikel I'' vor dem Titel
dieses Bundesgesetzes.
GebĂĽhrenpflicht, Meldepflicht
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1
Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach
§ 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist
deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.
roro
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Beitragvon medice » Di 06 Jun, 2006 18:31

wir haben hier noch so nen Uralt-Schein bei den Autopapieren dabei, den man früher wohl auch kontrolliert bekommen hätte können ;)
Mfg
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Beitragvon daTAmasta » Mi 07 Jun, 2006 06:14

langsam wird mir klar dass man den Verbraucher, weil er einfach zu dumm ist, Angebote zu lesen und mit seinen BedĂĽrfnissen vergleicht, vieles klar.

Manfred, tschuldige WO siehst du 2,90 Euro????

WER sieht hier WO 250MB??

nur so am Rande: T2Adsl ist sicher nicht der Billigste, jeder entscheidet sowieso selbst, das T2 Startpaket kommt aber sehr gut an in Ă–sterreich.
Warum?

Denkt mal darĂĽber nach.


es soll noch Menschen geben, die sich ausser im Internet surfen und downloaden ohne Ende auch noch andere Lebensinhalte haben ABER sich nicht mit DfĂĽ begĂĽgen usw......
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Beitragvon daTAmasta » Mi 07 Jun, 2006 06:14

soll natĂĽrlich heissen "mit DFĂś nicht begnĂĽgen....."
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Beitragvon medice » Mi 07 Jun, 2006 08:43

es gibt eine editierfunktion...
Mfg
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Beitragvon Gottfried » Di 13 Jun, 2006 17:27

rub hat geschrieben:
Gottfried hat geschrieben:Wenn man das in der Privatwitschaft macht, so muss man in kĂĽrzester Zeit zumachen.
Gottfried


wusste garnicht, daĂź tele2UTA ein Staatsbetrieb ist :rotfl:

Gottfried hat geschrieben:Premiere, ORF, ... machen das genauso!
Zuerst Kaufen, nochmal extra Zahlen, nicht zufrieden KĂĽndigen und Nochmal Zahlen, ....

:x :x Gottfried


du sitzt schon wieder einem Irrtum auf. Auch Premiere ist kein Staatsbetrieb :rofl:


und desshalb ist Premiere Pleite gegangen !!

Gottfried
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Beitragvon Gottfried » Di 13 Jun, 2006 18:14

am 26. Mai habe ich von 400MB auf 800MB geupdated.

Auf Tele2-Seite steht:
Nach Absenden wird Ihr Datenpaket für den Folgemonat geändert.
http://www.tele2uta.at/ds?pagename=UTA/ ... kat=ppaket

am 13. Juni habe ich beim Support angerufen, der sagte
am 1. Juni ist der Vertrag gĂĽltig!
und am 1. Juli wird umgestellt :?

Dann rief ich bei der Telekom an, die Dame sagte,
wenn der Umstieg nach dem 25. des Monats einlangt, dann ist der übernächste Monat der Umstieg

ist also der Folgemonat der übernächste Monat, oder kann ich nicht deutsch!!!!! :nixkapier:

Tele2 und Telekom, wo Bitte Steht das???? :contract:

Beispiel: Algemeine Vertragsklauseln, der Folgemonat ist der nächste Monat, aber wenn der 25. Tag des Monats überschritten ist, dann ist der Folgemonat, der Folgemonat des Folgemonats! :rofl: :rofl:
das wäre verständlich gewäsen

Sorry, das ich in Deutsch und Mathematik so schlecht war!

MfG
Gottfried
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Beitragvon Gottfried » Fr 16 Jun, 2006 22:03

juhu

Jetzt habe ich 800MB Transfervolumen

lol lol lolipop
und
Milli Vanilli Diktrilli
:stammtisch: :party: :clap: :party: :drink: :danke: :stammtisch:
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