Vorsicht: Täuschung bei Tele2UTA Complete

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
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Beitragvon jutta » Di 25 Apr, 2006 06:12

> Und für ne Anzeige brauch ich doch nicht nen komischen Typen der mich an der Hand nimmt (oder was sollte deine Rolle nochmal genau sein?)

klage != anzeige.
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Beitragvon Earny » Di 25 Apr, 2006 07:15

umgekehrt IMO aber nicht.

Bei Anzeige übernimmt ab dann die
Behörde, bei Klage musst Du Dein Verfahren vor Gericht bestreiten.

wobei in diesem Fall ohne Klage nix draus wird und mit Klage wahrscheinlich auch nicht.
mit freundlichen Grüßen

Earny

Wenn ich all jene Nahrungsmittel nicht essen würde, vor welchen auf Gesundheitsseiten gewarnt wird, würde ich verhungern!
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Beitragvon jutta » Di 25 Apr, 2006 07:31

stimmt schon, aber eine anzeige wird von der behoerde nur angenommen, wenn es was anzuzeigen gibt. und ob dann ein verfahren daraus wird, entscheidet sich, wenns der staatsanwalt, bezirksanwalt etc gesehen hat.

hier im thread gehts aber um vertragsrecht. da sind wir im zivilverfahren und da gibts keine anzeige.
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Beitragvon completehilfe » Di 25 Apr, 2006 18:33

wahnsinn2000 hat geschrieben:Bester, i kenn mi net aus, keine Frage,


Schön, dass du diese Tatsache jetzt auch selbst erkennst. SCNR
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Beitragvon wahnsinn2000 » Mi 26 Apr, 2006 00:09

BillyX, Completehilfe:

mit euch Spezialkenner bekomm ich bald Angst!

i wiederhol mi sicher nicht, bei solch lächerlich dämlichen Niveau welches Ihr Beide haben dürft, ist dass auch vergeudete Zeit.

Completehilfe: ich bin ahnungslos, gerne sogar! nur so dämlich, dass ich vorgebe, ich wüßte nicht was für Leistungen ich in Anspruch nehme und dann zum Provider sudern geh nur weils kein Traffictool gibt und daher mich im Recht sehe nicht zahlen zu müssen, war ich nicht mal in den ersten Tagen als ich zum ersten Mal in meinen Leben Breitbandinternet hatte.

Billyx: soll ich deinen vorwurf von gewerbsmäßigen Betrug an die zuständige Rchtsabteilung von T2uta weiterleiten? die haben sicherlich Interesse daran.........
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Beitragvon BillyX » So 30 Apr, 2006 14:55

@Jutta, Earny Wenn ihr schon über Begriffe diskutiert dann lest bitte auch was ich geschrieben habe.
Ich sprach von einer Anzeige wegen gewerbsmässigem Betrug und das ist meines Wissens Starfrecht und deshalb wirklich ne Anzeige.
Damit ich die Zugangsdaten erhalten würde oder der Vertrag geändert wird oder ähnliches müßte ich eine Klage anstreben weil das Zivilrecht ist.

@wahnsinn Kannste gerne machen, achte aber bitte auf den Wortlaut (am besten Copy&Paste, das sollte für dich hinzukriegen sein). Ich weiß nämlich was ich schreibe (und schreiben darf)
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Beitragvon BlueSystem » So 30 Apr, 2006 15:25

BillyX hat geschrieben:das ist meines Wissens Starfrecht

Wohl eher Strafrecht .... Starfrecht klingt mehr nach Krieg der Sterne :rotfl:
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Beitragvon jutta » So 30 Apr, 2006 15:35

> Anzeige wegen gewerbsmässigem Betrug

und wie kommst du denn darauf?

du hast die produktbeschreibung missverstanden. kann passieren. man kann darueber diskutieren, ob dein irrtum durch eine unklare formulierung in der produktbeschreibung veranlasst wurde. das waere eventuell eine grundlage fuer eine anfechtung des vertrags. aber das hat nichts mit betrug zu tun und schon gar nichts mit gewerbsmaessigem betrug.
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Beitragvon Löwe » Mo 01 Mai, 2006 14:29

.. und damit etwas strafrechtlich wird, gehört immer ein Vorsatz dazu, jemanden zu schädigen und darauf wird sich ein Anbieter ja nicht einlassen
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Beitragvon completehilfe » Mo 01 Mai, 2006 15:25

BillyX hat geschrieben:...würde ich tele2uta wegen gewerbsmäßigem Betrug anzeigen.


Wie Löwe eben geschrieben hat, müsste man bei gewerbsmäßigem Betrug Tele2UTA den Vorsatz bzw. die Bereicherungsabsicht nachweisen, was bei dem von dir geschilderten VoIP-Problem wahrscheinlich nicht funktionieren würde.

Man könnte zwar argumentieren, dass ein Tele2UTA VoIP Anschluss "weniger Wert" ist als ein herkömmlicher Telefonanschluss, hardliner hat die Nachteile eines VoIP Anschlusses in diesem Thread ja schon aufgezählt, allerdings reicht das für einen ernst gemeinten Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs nicht aus.

Vor allem auch deshalb nicht, weil, wie du in deinem Eingangsposting schon erwähnt hast, Tele2UTA in der Complete Leistungsbeschreibung diese Dinge genau erklärt und noch dazu in den AGB auf diese Leistungsbeschreibung verweist. Wenn Tele2UTA einen Verbraucher auf die AGB hinweist, und die Leistungsbeschreibung für den Verbraucher bei Vertragsabschluss auch zugänglich war, dann hat Tele2UTA hier rechtmäßig gehandelt.

Ich persönlich glaube dir, dass du bei Vertragsabschluss nichts vom VoIP Anschluss gewusst hast, aber damit kommst du nicht aus dem Vertrag raus.

BillyX hat geschrieben:Ich will dieses Produkt nicht mehr...


Falls du den Vertrag kündigen willst, und ihn nach dem 06.03.2006 abgeschlossen hast, dann gäbe es eventuell eine Möglichkeit. Seit dem obigen Datum wirbt Tele2UTA auf der Complete Homepage damit, dass eine Datentransferabfrage möglich ist, obwohl sie bis heute nicht funktioniert, bzw. meistens irgendwelche falschen Werte anzeigt.

Wenn du diese Werbung gesehen hast, und wenn du den Vertrag bei einer nicht funktionierenden Datentransferabfrage nicht abgeschlossen hättest, dann setze Tele2UTA per Einschreiben eine Nachfrist von etwa zwei Wochen und verlange eine Mangelbehebung unter Androhung von Kündigung und Schadensersatz. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass du deinen Traffic selbst misst, die Abfrage auf der Complete Homepage wirklich nicht funktioniert und du alle Abfragen genau protokollierst.

Auf www.konsument.at findest du einen Musterbrief, den du nur noch entsprechend anpassen musst. Suche auf der Seite einfach nach "Musterbrief Lieferverzug". Vergiss auf keinen Fall, auf die Werbung hinzuweisen, sonst antwortet dir Tele2UTA garantiert, dass die Abfrage nicht Vertragsbestandteil ist.
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