roro hat geschrieben:Und falls wirklich so eine Produktänderung durchgeführt wird, ist es recht schwer in bestehende Verträge einzugreifen
Ich weiß zwar jetzt nicht, ob der Turbo-Button explizit im Vertrag stand, habe diesen gerade nicht zur Hand - glaube aber, dass er damals 2004 im Vertrag drinnen aufgeführt war...
Gorbag hat geschrieben:
Wir mussten erst nach und nach langsam herausfinden, dass der Turbo-Button sukzessive abgedreht wurde (wenn ich ehrlicherweise auch zugeben muss, dass ich ihn fast nie verwendet hatte).
§ 27 Änderungen
27.1. Änderungen der AGB können von Inode vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage von Inode unter www.inode.at kundgemacht bzw. werden dem Kunden auf Wunsch zugesandt.
27.2. Änderungen sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher gegenüber zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.
hardliner hat geschrieben:Auch die Abschaffung einer allfälligen FLAT zugunsten eines Limits mit kostenpflichtigem OVertraffic ist auch nur eine marginale bzw. geringfügige Änderung des Vertrages.
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