Man sieht das Teil, wenn man nicht absichtlich wegsieht und gleich darauf alle Erinnerungen verdrängt.
Aber was hätte er tun sollen, war er doch nur hier um die Entbündelung der Leitung vorzunehmen?
Neptunus hat geschrieben:Ein Entbündler hat den Zugang zur Kupferleitung angefordert, daraufhin hat man vor Ort eine Messung durchgeführt und festgestellt, dass die Leitung auch funktionstüchtig (nicht unterbrochen) ist.
Also hat man sie dem Entbündler unangetastet übergeben.
* Ein Eigentümer kann nicht wissen, was ein Entbündler mit der Leitung vor hat.
* Es wäre alles andere als angebracht, im Rahmen einer Entbündelung die Leitung zu manipulieren und dem neuen Nutzer (dem Unternehmen, welches die entbündelte Kupferleitung bekommt) ins Handwerk zu pfuschen.
Denn gerade die Nutzung einer bereits verlegten Kupferleitung zum Endkunden, ohne Einfluss des Leitungseigentümer ist der eigentliche Sinn und Zweck einer Entbündelung.
superracer hat geschrieben:es wird nicht der "zugang zur kupferleitung angefordert", sondern es wird eine kupfer-doppelader zwischen wohnung/haus des kunden und wählamt gemietet.
superracer hat geschrieben:richtig. der entbündler muß eine kupfer-doppelader erhalten, ohne irgendwelche künstlichen verlängerungen.
Neptunus hat geschrieben:Also ist es offenbar nicht Sinn einer Entbündelung, eine vorhandene Kupferleitung ohne zusätzliche Manipulation an den "Entbündler" zu übergeben?
Es steht auf dem Entbündelungsformular, welcher der Leitungsinhaber vom neuen Provider enthält, ein Vermerk wie "Wir brauchen die Leitung, um unserem Kunden Datendienste auf Basis von ADSL-Technologie zur Verfügung zu stellen"?
So ist es: Alleinig der Mieter der Leitung darf über sie verfügen.
Muss auch der passive Prüfabschluss entfernt werden?
Der Eigentümer hat nicht mehr darüber zu bestimmen, was mit der Leitung passiert (wo sie angeschlossen wird, welche Bauteile beim Kunden von der Leitung versorgt werden, usw. )
jutta hat geschrieben:ich gebe zu bedenken, dass zwischen den entbuendlern und der ta vertraege abgeschlossen wurden, in denen die modalitaeten der leitungsueberlassung geregelt sind. fuer bescheide ist in einem privatwirtschaftlichen vertragsverhaeltnis eher kein platz.
superracer hat geschrieben:doch. keine manipulation = keine künstliche verlängerung.
superracer hat geschrieben:na komm. wenn du ein auto mietest, darfst du auch nicht einen anderen vergaser einbauen, oder? und wenn der vermieter eine drosselung auf max. 80 km/h eingebaut hat ohne dir was zu sagen, darfst du die auch nicht entfernen...
superracer hat geschrieben:Der Eigentümer hat nicht mehr darüber zu bestimmen, was mit der Leitung passiert (wo sie angeschlossen wird, welche Bauteile beim Kunden von der Leitung versorgt werden, usw. )
da irrst du.
Neptunus hat geschrieben:Nein. Die Leitung wurde im Zustand wie vorhanden an den Entbündler übergeben.
Schon eher würde der Vergleich mit der Miete einer Wohnung zutreffen. Und natürlich darf bei einer Wohnung der Mieter relativ Kreativ beim Durchführen von Veränderungen sein.
Also kann der Eigentümer (die Telekom) immer noch bestimmen, was mit der entbündelten Leitung geschehen darf? (zB du böser Provider darfst nur bis 300 kbit/s DSL auf die Leitung legen, und wehe du denkst daran POTS drauf zu schalten ..)
Irgend ein Anbieter möchte eine Kupferleitung haben, woraufhin diese ordnungsgemäß geprüft wird. Dabei wird festgestellt, dass diese nicht unterbrochen ist und auch sonst Werte aufweist, die im Großen und Ganzen einer solchen Leitung entsprechen, woraufhin sie dem Anbieter vermietet wird --> es ist nun seine.
Eine Veränderung an der Leitung nimmt man natürlich nicht vor, schließlich soll sie lt. Entbündelungsauftrag dem neuen Anbieter ja übergeben werden , und nicht etwa in irgend einer Weise zusätzlich beeinflusst werden.
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