Inode xDSL: Leider funktioniert es nicht einwandfrei

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Beitragvon Tom-Wien » Do 12 Jan, 2006 07:54

frage: war im zuge der entbündelung eigentlich ein ta-mitarbeiter in der besagten neuen wohnung mit dieser "seltsamen" dose und wurde da eine messung durchgeführt?
LG

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Beitragvon Neptunus » Do 12 Jan, 2006 09:53

Ja klar wurde bei der betroffenen Dose eine Messung von einem TA-Mitarbeiter durchgeführt.

Diesem bzw. der TA ist aber nichts vorzuwerfen.

Ein Entbündler hat den Zugang zur Kupferleitung angefordert, daraufhin hat man vor Ort eine Messung durchgeführt und festgestellt, dass die Leitung auch funktionstüchtig (nicht unterbrochen) ist.

Also hat man sie dem Entbündler unangetastet übergeben.

Dafür, dass dies das einzig rechtzufertigende Vorgehen des Leitungseigentümers/der Telekom ist, gibt es 2 Gründe:

* Ein Eigentümer kann nicht wissen, was ein Entbündler mit der Leitung vor hat.

* Es wäre alles andere als angebracht, im Rahmen einer Entbündelung die Leitung zu manipulieren und dem neuen Nutzer (dem Unternehmen, welches die entbündelte Kupferleitung bekommt) ins Handwerk zu pfuschen. Denn gerade die Nutzung einer bereits verlegten Kupferleitung zum Endkunden, ohne Einfluss des Leitungseigentümer ist der eigentliche Sinn und Zweck einer Entbündelung.
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Beitragvon jutta » Do 12 Jan, 2006 10:00

> Ja klar wurde bei der betroffenen Dose eine Messung von einem TA-Mitarbeiter durchgeführt.

dann ist es aber interessant, wieso er den bauteil nicht gefunden hat. dass er erst nachher eingebaut wurde, nehme ich doch nicht an.
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Beitragvon Neptunus » Do 12 Jan, 2006 10:03

Man sieht das Teil, wenn man nicht absichtlich wegsieht und gleich darauf alle Erinnerungen verdrängt.

Aber was hätte er tun sollen, war er doch nur hier um die Entbündelung der Leitung vorzunehmen?
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Beitragvon jutta » Do 12 Jan, 2006 10:14

er war dazu bei dir, um anschluss und leitung zu pruefen. die entbuendelung findet im waehlamt statt.
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Beitragvon Tom-Wien » Do 12 Jan, 2006 10:16

Man sieht das Teil, wenn man nicht absichtlich wegsieht und gleich darauf alle Erinnerungen verdrängt.

eben - also warum wetterst dann gegen den inode support, die konnten ja nicht davon ausgehen das so ein teil bei dir verbaut ist!
aber jetzt müssig einen schuldigen zu suchen - be happy that it works - so long!

Aber was hätte er tun sollen, war er doch nur hier um die Entbündelung der Leitung vorzunehmen?

entfernen - da er in einer entbündelten leitung ja nichts mehr zu suchen hat - da da keine "gespräche" mehr darüber geführt werden. und eben für das ungestörte TELEFONIEREN mit einem TA anschluß wurde es seinerzeit eingebaut.
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Beitragvon superracer » Do 12 Jan, 2006 10:24

Neptunus hat geschrieben:Ein Entbündler hat den Zugang zur Kupferleitung angefordert, daraufhin hat man vor Ort eine Messung durchgeführt und festgestellt, dass die Leitung auch funktionstüchtig (nicht unterbrochen) ist.

es wird nicht der "zugang zur kupferleitung angefordert", sondern es wird eine kupfer-doppelader zwischen wohnung/haus des kunden und wählamt gemietet.

Also hat man sie dem Entbündler unangetastet übergeben.

genau das darf nicht passieren. nicht umsonst kommt ein TA-mitarbeiter in die wohnung/ins haus, um die telefondose zu begutachten. künstliche leitungsverlängerungen müssen hier entfernt werden. oder wie soll der entbündler sonst davon wissen, daß sowas eingebaut ist? soll vielleicht vom entbündler auch noch wer in die wohnung kommen und nochmal die telefondose anschaun, nur um etwaige überbleibsel von der TA zu entfernen?

* Ein Eigentümer kann nicht wissen, was ein Entbündler mit der Leitung vor hat.

genauer gesagt weiß er das schon: ist auf dem entbündlungsformular angegeben.

* Es wäre alles andere als angebracht, im Rahmen einer Entbündelung die Leitung zu manipulieren und dem neuen Nutzer (dem Unternehmen, welches die entbündelte Kupferleitung bekommt) ins Handwerk zu pfuschen.

richtig. der entbündler muß eine kupfer-doppelader erhalten, ohne irgendwelche künstlichen verlängerungen.

Denn gerade die Nutzung einer bereits verlegten Kupferleitung zum Endkunden, ohne Einfluss des Leitungseigentümer ist der eigentliche Sinn und Zweck einer Entbündelung.

nur hat der leitungseigentümer, die TA, die leitung künstlich verschlechtert, was genau der "einfluß" ist, den es laut deiner aussage nicht geben dürfte...
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Beitragvon Neptunus » Do 12 Jan, 2006 10:34

Also ist es offenbar nicht Sinn einer Entbündelung, eine vorhandene Kupferleitung ohne zusätzliche Manipulation an den "Entbündler" zu übergeben?

@superracer: Es steht auf dem Entbündelungsformular, welcher der Leitungsinhaber vom neuen Provider enthält, ein Vermerk wie "Wir brauchen die Leitung, um unserem Kunden Datendienste auf Basis von ADSL-Technologie zur Verfügung zu stellen"?

superracer hat geschrieben:es wird nicht der "zugang zur kupferleitung angefordert", sondern es wird eine kupfer-doppelader zwischen wohnung/haus des kunden und wählamt gemietet.


So ist es: Alleinig der Mieter der Leitung darf über sie verfügen. --> Der Eigentümer hat nicht mehr darüber zu bestimmen, was mit der Leitung passiert (wo sie angeschlossen wird, welche Bauteile beim Kunden von der Leitung versorgt werden, usw. )
Zuletzt geändert von Neptunus am Do 12 Jan, 2006 10:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Neptunus » Do 12 Jan, 2006 10:47

superracer hat geschrieben:richtig. der entbündler muß eine kupfer-doppelader erhalten, ohne irgendwelche künstlichen verlängerungen.

Kannst du das auch belegen? Gibts dazu vielleicht einen Bescheid vom BMVIT oder Sonstiges, das stichhaltig genug ist?

Willst du darauf hinaus, dass die Telekom bei einer Entbündelung alle auf einer Leitung zwischengeschaltenen Bauteile entfernen muss? Muss auch der passive Prüfabschluss entfernt werden?
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Beitragvon superracer » Do 12 Jan, 2006 10:49

Neptunus hat geschrieben:Also ist es offenbar nicht Sinn einer Entbündelung, eine vorhandene Kupferleitung ohne zusätzliche Manipulation an den "Entbündler" zu übergeben?

doch. keine manipulation = keine künstliche verlängerung.

Es steht auf dem Entbündelungsformular, welcher der Leitungsinhaber vom neuen Provider enthält, ein Vermerk wie "Wir brauchen die Leitung, um unserem Kunden Datendienste auf Basis von ADSL-Technologie zur Verfügung zu stellen"?

es sind zumindest die verwendeten endgeräte angegeben (zyxel zb) und hochbitrate datenverbindung o.ä. wird auch irgendwo erwähnt, soweit ich mich erinnern kann. bzw im entbündlungsvertrag mit der TA selbst sind diese dinge auch erwähnt. die TA will ja genau wissen, was man mit ihren leitungen macht...

So ist es: Alleinig der Mieter der Leitung darf über sie verfügen.

na komm. wenn du ein auto mietest, darfst du auch nicht einen anderen vergaser einbauen, oder? und wenn der vermieter eine drosselung auf max. 80 km/h eingebaut hat ohne dir was zu sagen, darfst du die auch nicht entfernen...

Muss auch der passive Prüfabschluss entfernt werden?

der wird extra für die entbündelung eingebaut. steht auch irgendwo im vertrag mit der TA drin.

Der Eigentümer hat nicht mehr darüber zu bestimmen, was mit der Leitung passiert (wo sie angeschlossen wird, welche Bauteile beim Kunden von der Leitung versorgt werden, usw. )

da irrst du.
Zuletzt geändert von superracer am Do 12 Jan, 2006 10:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon jutta » Do 12 Jan, 2006 10:51

> Gibts dazu vielleicht einen Bescheid vom BMVIT

ich gebe zu bedenken, dass zwischen den entbuendlern und der ta vertraege abgeschlossen wurden, in denen die modalitaeten der leitungsueberlassung geregelt sind. fuer bescheide ist in einem privatwirtschaftlichen vertragsverhaeltnis eher kein platz.
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Beitragvon Neptunus » Do 12 Jan, 2006 10:56

jutta hat geschrieben:ich gebe zu bedenken, dass zwischen den entbuendlern und der ta vertraege abgeschlossen wurden, in denen die modalitaeten der leitungsueberlassung geregelt sind. fuer bescheide ist in einem privatwirtschaftlichen vertragsverhaeltnis eher kein platz.


Und ich gebe zu bedenken, dass diese Entbündelung alles andere als eine privatwirtschaftliche Idee der privatwirtschaftlichen Telekom ist.

Und staatliche Kontrolle ist bei einer Entbündelung ja auch nicht im Spiel, oder was willst du damit sagen?
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Beitragvon Neptunus » Do 12 Jan, 2006 11:14

superracer hat geschrieben:doch. keine manipulation = keine künstliche verlängerung.


Nein. Die Leitung wurde im Zustand wie vorhanden an den Entbündler übergeben. Ohne im Rahmen der Entbündelung die physikalischen Eigenschaften zu manipulieren (was beim Ausbau der VL der Fall gewesen wäre)

superracer hat geschrieben:na komm. wenn du ein auto mietest, darfst du auch nicht einen anderen vergaser einbauen, oder? und wenn der vermieter eine drosselung auf max. 80 km/h eingebaut hat ohne dir was zu sagen, darfst du die auch nicht entfernen...


Da verwechselst du etwas. Ein Autovermieter will dir einen seiner Wagen vermieten. Die Telekom muss ihre Leitungen vermieten (und kann dabei nicht einmal die Miete festlegen)
Schon eher würde der Vergleich mit der Miete einer Wohnung zutreffen. Und natürlich darf bei einer Wohnung der Mieter relativ Kreativ beim Durchführen von Veränderungen sein. Im Zweifelsfalle ist das Objekt genau so zurückzugeben wie es anfangs übernommen wurde.
(Aber das hat schon nichts mehr mit einer Entbündelung zu tun)


superracer hat geschrieben:
Der Eigentümer hat nicht mehr darüber zu bestimmen, was mit der Leitung passiert (wo sie angeschlossen wird, welche Bauteile beim Kunden von der Leitung versorgt werden, usw. )

da irrst du.


Also kann der Eigentümer (die Telekom) immer noch bestimmen, was mit der entbündelten Leitung geschehen darf? (zB du böser Provider darfst nur bis 300 kbit/s DSL auf die Leitung legen, und wehe du denkst daran POTS drauf zu schalten ..)


Schau, wir beide sehen die Dinge offenbar aus einer anderen Sichtweise. Du siehst sie realistisch, was ja eigentlich sinnvoll wäre und mein Problem von Grund auf verhindert hätte.

Das würde bedeuten, dass der Telekom-Mitarbeiter bei der Messung meiner Leitung die VL gesehen hätte, mitgedacht hätte, dass dieses Ding heutzutage ja gar nicht mehr zeitgemäß wäre, und bei DSL (warum will Inode die Leitung sonst?) eher einen Nachteil als einen Vorteil darstellt und es deshalb entfernt.

Ich sehe die Dinge um Vieles bürokratsicher, und vermutlich ist solches Gedankengut auch bei der Telekom teilweise verbreitet.
Irgend ein Anbieter möchte eine Kupferleitung haben, woraufhin diese ordnungsgemäß geprüft wird. Dabei wird festgestellt, dass diese nicht unterbrochen ist und auch sonst Werte aufweist, die im Großen und Ganzen einer solchen Leitung entsprechen, woraufhin sie dem Anbieter vermietet wird --> es ist nun seine.

Eine Veränderung an der Leitung nimmt man natürlich nicht vor, schließlich soll sie lt. Entbündelungsauftrag dem neuen Anbieter ja übergeben werden , und nicht etwa in irgend einer Weise zusätzlich beeinflusst werden.
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Beitragvon superracer » Do 12 Jan, 2006 11:24

Neptunus hat geschrieben:Nein. Die Leitung wurde im Zustand wie vorhanden an den Entbündler übergeben.

nur ist nicht gesagt, daß die leitung "im zustand wie vorhanden" auch ok ist.

Schon eher würde der Vergleich mit der Miete einer Wohnung zutreffen. Und natürlich darf bei einer Wohnung der Mieter relativ Kreativ beim Durchführen von Veränderungen sein.

mir wär noch keine mietwohnung untergekommen, in der ich als mieter einfach so ne wand einreissen darf.

Also kann der Eigentümer (die Telekom) immer noch bestimmen, was mit der entbündelten Leitung geschehen darf? (zB du böser Provider darfst nur bis 300 kbit/s DSL auf die Leitung legen, und wehe du denkst daran POTS drauf zu schalten ..)

jap. wenn in deinem vertrag drinsteht, daß du nur POTS drüber machen willst, dann darfst du auch nur das.

Irgend ein Anbieter möchte eine Kupferleitung haben, woraufhin diese ordnungsgemäß geprüft wird. Dabei wird festgestellt, dass diese nicht unterbrochen ist und auch sonst Werte aufweist, die im Großen und Ganzen einer solchen Leitung entsprechen, woraufhin sie dem Anbieter vermietet wird --> es ist nun seine.

gut. nun hat der anbieter aber probleme mit der leitung. die leitungswerte sind schlecht. was kann er tun? richtig: meldung an die TA: leitung ist schlecht, mach was! der anbieter selbst kann und darf sonst nichts machen. und da gehört die telefondose und alles darin mit dazu.

Eine Veränderung an der Leitung nimmt man natürlich nicht vor, schließlich soll sie lt. Entbündelungsauftrag dem neuen Anbieter ja übergeben werden , und nicht etwa in irgend einer Weise zusätzlich beeinflusst werden.

die leitung wird aber durch die VL bereits zusätzlich beeinflußt! die VL gehört nicht zur gemieteten leitung, muß also raus!
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Beitragvon hotze_com » Do 12 Jan, 2006 11:27

jutta hat geschrieben:er war dazu bei dir, um anschluss und leitung zu pruefen. die entbuendelung findet im waehlamt statt.


der gesamte Vorgang wird als Entbündelung bezeichnet.

lg, martin
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