Nachverrechnugn bei Kündigung

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Nachverrechnugn bei Kündigung

Beitragvon punto_cabrio » Do 22 Dez, 2005 13:31

Mal eine andere Frage:

Ein Bekannter will seinen Internetzugang Kündigen, hat jedoch schon seit einiger Zeit keine Rechnung seines Providers und auch nicht vom Kto. Abgebucht bekommen.

Kann der Provider bei Kündigung die fehlenden Zahlungen nachverrechnen oder hat er Pech gehabt?
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Beitragvon roro » Do 22 Dez, 2005 13:38

Ja natürlichm und zwar IMHO rückwirkend 3 Jahre. Aber das wäre eine Frage an unsere Rechtsexpertin Jutta.
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Beitragvon jutta » Do 22 Dez, 2005 14:18

richtig - § 1486 abs 1 abgb:

§ 1486. In drei Jahren sind verjährt: die Forderungen
1. für Lieferung von Sachen oder Ausführung von Arbeiten oder
sonstige Leistungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder
sonstigen geschäftlichen Betriebe;

quelle: www.ris.bka.gv.at
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Beitragvon roro » Do 22 Dez, 2005 14:34

Wusste ich es doch :)
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