Nachverrechnung bei Transverfolumenüberschreitung unzulässig

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
Forumsregeln
Hier sind Eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.

Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Nachverrechnung bei Transverfolumenüberschreitung unzulässig

Beitragvon Neptunus » Fr 28 Okt, 2005 10:07

Falls es hier jemanden interessiert:

Ist mit einem ISP vertraglich vereinbart, dass bei Überschreitung des inkludierten Transfervolumens Nachzahlungen fällig werden, so sind diese unzulässig, falls der Besitzer des Zugangs den Traffic nicht selbst verursacht hat.
Nachzahlungen für Traffic, den ein Kunde nicht selbst verursacht, wären nämlich sittenwidrig.

Beispielsweise wenn ein "Hacker" über ein WLAN den Zugang des Kunden zum Internet mitbenutzt.


http://derstandard.at/?id=2224631
Neptunus
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 691
Registriert: Do 26 Jun, 2003 16:43

Beitragvon s » Fr 28 Okt, 2005 10:56

und wenn das wlan nicht gesichrt ist? sskm, wäre dan grob fahrlässig
s
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 626
Registriert: Fr 06 Feb, 2004 12:09
Wohnort: Celovec

Beitragvon Neptunus » Fr 28 Okt, 2005 11:04

Ändert eine Sicherung oder Nicht-Sicherung eines WLANs etwas daran, dass der Zugang offenbar mitbenutzt wurde, wenn man die Abrechnung in den Händen hält?

Eben ...
Neptunus
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 691
Registriert: Do 26 Jun, 2003 16:43

Beitragvon medice » Fr 28 Okt, 2005 11:13

1. - dazu gibts hier irgendwo schon nen Thread...
2. - in den AGB steht meist drin, dass $kunde verantwortlich ist, den Zugang nicht einfach anderen zugänglich zu machen - da gehört für mich die absicherung gegen wlan hin auch dazu.
d.h. das ganze bezieht sich wohl eher darauf, dass der Provider z.B. den Traffic der durch ausbreitungswillige Würmer von außen daherkommt (u.a.m. natürlich) nicht mitzählen dürfte...
Mfg
Medice

Wir in Bayern brauchen keine Opposition, weil wir sind schon Demokraten. (c) Gerhard Polt
medice
Advanced Power-User
Advanced Power-User
 
Beiträge: 3288
Registriert: Fr 13 Mai, 2005 10:32
Wohnort: Graz

Beitragvon Tom-Wien » Fr 28 Okt, 2005 11:20

Ändert eine Sicherung oder Nicht-Sicherung eines WLANs etwas daran, dass der Zugang offenbar mitbenutzt wurde, wenn man die Abrechnung in den Händen hält?

da wären wir wieder bei der grundsatzdiskusion über die sorgfaltspflicht des kunden ...

zB: zitat aus den agb´s der TA
Haftung und Nutzung
Code: Alles auswählen
§ 10. (1) Für Entgeltforderungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen
durch Dritte entstanden sind, haftet der Kunde, soweit er dies innerhalb seiner Einflusssphäre
zu vertreten hat.
Telekom Austria AG •
Firmensitz Wien • Firmenbuch-Nr. 144477t • DVR: 0962635 • UID: ATU 40198200 • Handelsgericht Wien • www.telekom.at
Seite 6 von 14
(2) Der Kunde darf Dritten die Inanspruchnahme von Leistungen - soweit nicht
anderes vereinbart - nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Telekom Austria
gestatten. Der Kunde kann die ständige und alleinige Benützung oder die ständige und
alleinige Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte der für die Verrechnung zuständigen
Stelle der Telekom Austria anzeigen und eine entsprechende Haftungserklärung des oder der
Dritten der Telekom Austria übermitteln.
(3) Den Kunden treffen Schutz- und Sorgfaltspflichten bezüglich der Einrichtungen
der Telekom Austria, die seiner Aufsicht oder bei Ãœberlassung von Einrichtungen an Dritte der
Aufsicht des Dritten unterstehen. Er hat der Telekom Austria den Schaden zu ersetzen, den
sie durch Verlust oder Beschädigung ihrer Einrichtungen in Gebäuden oder Räumen erleidet,
die der Aufsicht des Kunden oder bei Ãœberlassung von Einrichtungen an Dritte der Aufsicht des
Dritten unterstehen. Die Ersatzpflicht entfällt, wenn der Kunde bzw, der Dritte jede nach den
Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet haben.   

gesamt nachzulesen hier: http://www.telekom.at/Content.Node/date ... e_adsl.pdf

das steht drinenn das man dafür sorgen muß das dritte nicht den anschluß nutzen können ...
da zwar ein router-betrieb geduldet wird (auch wlan, und die ta auch diese im shop anbietet) entsprciht dies jedoch nciht mehr der von der ta hergestellten lösung.
interessant wird es allerdings bei inode bzw den anderen isp´s die wlan-zusatzpakete anbieten. da ja dann meistens eine kunfiguration des wlan´s seitens des kunden nicht möglich ist (kein pw) kann der kunde ja auch rein theoretisch gar nicht dafür sorgen das andere nicht mitsuren, wenn einmal die wep-verschlüsselung mittels eines sniffers geknackt ist.

bei dem ganzen frag ich mich aber, bei wem die beweislast liegt, daß ein fremder mitgesurft hat - und was als nachweis dafür gilt (eigene logs?? oder nur die vom provider)
LG

Tom
TA KOMBI
Tom-Wien
Advanced Power-User
Advanced Power-User
 
Beiträge: 3559
Registriert: So 07 Mär, 2004 11:02
Wohnort: Wien / LA

Beitragvon Neptunus » Fr 28 Okt, 2005 11:31

Dass AGBs und Verträge nicht immer gültig sind, sieht man eben an dem heir behandelten Thema.

Schließlich wird auch die Telekom auf diesem Wege vereinbart haben, dass Nachzahlungen fällig sind.


Der springende Punkt beim Urteil ist aber, dass zur Zeit, in der der Traffic verursacht wurde, niemand im Unternehmen des Betroffenen anwesend war, d.h. der Traffic muss durch Dritte verursacht worden sein.

Der Grund "Portscans, ..." hört sich schön an und ist wenn mans genau nimmt ja durchaus möglich. Warum ihn also nicht angegben, es könnte ja wirklich eingetroffen sein ...


Und glaubt ihr im Ernst, dass ein Jurist mit den Begriffen offenes WLAN, WEP, Sniffen irgendetwas anfangen kann? Soweit mir bekannt ist, gibts nicht einmal für das Wort "Server" eine klare Definition, was denn so etwas jurisitsch betrachtet genau ist, ohne dass man diese Formulierungen sehr breit interpretieren könnte.
Neptunus
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 691
Registriert: Do 26 Jun, 2003 16:43

Beitragvon Neptunus » Fr 28 Okt, 2005 11:37

Wie es zu diesem Urteil gekommen ist, sieht man ja auch sehr gut in der Begründung.

Es wurde nämlich eine Erkenntnis des OGH (RdW 2000/576), dass Banken das technische Risiko von Telekommunikationsgeräten nicht auf Kunden abwälzen dürfen, auf den Provider umgelegt.

Anders formuliert heißt dies, dass das Risiko, dass Dritte ohne Wissen des Kunden den Zugang mitbenutzen, für den Kunden nicht zumutbar ist, wodurch für Ihn keine Haftung besteht.
Neptunus
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 691
Registriert: Do 26 Jun, 2003 16:43

Beitragvon MarcDGray » Fr 28 Okt, 2005 11:52

Tom-Wien hat geschrieben:bei dem ganzen frag ich mich aber, bei wem die beweislast liegt, daß ein fremder mitgesurft hat - und was als nachweis dafür gilt (eigene logs?? oder nur die vom provider)


Selbstverständlich gelten eigene Logs als Nachweis.
Wenn diese automatisiert erstellt wurden, haben sie die gleiche Beweiskraft wie Logs des Providers (auch der kann bei genügend krimineller Energie Logs fälschen).

LG, MDG
...ßooooom...
MarcDGray
Junior Board-Mitglied
Junior Board-Mitglied
 
Beiträge: 93
Registriert: Di 28 Dez, 2004 12:21
Wohnort: Graz

Beitragvon s » Fr 28 Okt, 2005 12:00

Neptunus hat geschrieben:Ändert eine Sicherung oder Nicht-Sicherung eines WLANs etwas daran, dass der Zugang offenbar mitbenutzt wurde, wenn man die Abrechnung in den Händen hält?

Eben ...


das is wie mit dem offenem auto, oder steckengelassenem schlüssel...

im prinzip läufts ja nur auf eines hinaus. der dummer user sollte sich um nichts kümmern brauchen, auch wenns nur eine kleinigkeit ist - ist die typische veramerikanisierung, wo für jeden lercherlfurz irgendwer verantwortlich ist, nur selbst ist man natürlich für nichts verantwortlich.

wenn ich meine haustüre offen stehen lasse und jemand reinkommt bin auch ich schuld, und nicht der hersteller der haustüre.
s
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 626
Registriert: Fr 06 Feb, 2004 12:09
Wohnort: Celovec

Beitragvon medice » Fr 28 Okt, 2005 12:55

s hat geschrieben:das is wie mit dem offenem auto, oder steckengelassenem schlüssel...

im prinzip läufts ja nur auf eines hinaus. der dummer user sollte sich um nichts kümmern brauchen, auch wenns nur eine kleinigkeit ist - ist die typische veramerikanisierung, wo für jeden lercherlfurz irgendwer verantwortlich ist, nur selbst ist man natürlich für nichts verantwortlich.

wenn ich meine haustüre offen stehen lasse und jemand reinkommt bin auch ich schuld, und nicht der hersteller der haustüre.


full ack...
es gibt Dinge die $normalverbraucher nicht einschätzen kann - aber es gibt auch Dinge die sehr wohl einzuschätzen sind und natürlich den stets interessanten Graustreifen dazwischen wo man nicht wahrhaben will was dann zu welcher Seite fällt...
z.B. Auto: lass ichs offen und den Schlüssel stecken, kann ich sogar wegen Beihilfe zum Diebstahl drangekriegt werden (!!) aber zumindest zahlt mir das keine Versicherung der Welt, egal welch teures Kasko-Paket ich hab.
Wenn kein Mensch da ist, der diese besagte AON-Leitung in dem Fall benutzt - wieso zieht dann keiner den Stecker zum Modem? Diese Maßnahme hilft sogar noch besser als das Absperren und sichere Verwahren des Kfz-Schlüssels.
steht auch schön was am Ende des Artikels:
Allerdings haben beide Vertragspartner für entsprechende Vorkehrungen zu sorgen, um etwaigen Missbrauch zu verhindern.



viel interessanter finde ich, wie da die deutsche Rechtsprechung ist (oder wäre - hab mich da jetzt nicht kundig gemacht) angesichts der vielen Billig-Root-Server die sich in .de jeder id**t holen kann, der keine Ahnung von Server-Administration hat. Kenn da mehrere Fälle von Leuten, die nix können, aber fett Server mieten und betreiben, sozial im Net wo anecken und dann TB-weise DDoS einfahren oder gehackt werden...
so 100mbit sind ja viel interessanter als die paar 100kbit die auf home-DSL zur Verfügung stehen... ;)
Mfg
Medice

Wir in Bayern brauchen keine Opposition, weil wir sind schon Demokraten. (c) Gerhard Polt
medice
Advanced Power-User
Advanced Power-User
 
Beiträge: 3288
Registriert: Fr 13 Mai, 2005 10:32
Wohnort: Graz

Beitragvon roro » Sa 29 Okt, 2005 14:26

Wobei ich der Argumentation nicht ganz zustimmen kann
Von http://derstandard.at/?url=/?id=2224631

Sittenwidrig

Hirnschall wollte sich damit allerdings nicht geschlagen geben. Er berief und hatte Erfolg damit. "Das Gericht stieß sich genau an jenem Passus im Vertrag, der eine Entgeltpflicht für jeden Datentransfer vorsieht, egal ob der Kunde den Download veranlasst hat oder nicht. In den Augen der Richter ist das sittenwidrig", erklärt Neumayer.


Das könnten nun bedeuten falls ich eine ftp-Server betreibe mit einem freien Zugang kann mir kein Traffik über diesen Server verrechnet werden, denn ich habe den Download nicht veranlasst. Ähnliches könnte dann auch für die div. Tauschprogramme gelten.
roro
Advanced Profi-User
Advanced Profi-User
 
Beiträge: 2347
Registriert: Di 11 Jan, 2005 15:22
Wohnort: Weiz

Beitragvon littlety » Sa 29 Okt, 2005 14:43

roro hat geschrieben:Das könnten nun bedeuten falls ich eine ftp-Server betreibe mit einem freien Zugang kann mir kein Traffik über diesen Server verrechnet werden, denn ich habe den Download nicht veranlasst. Ähnliches könnte dann auch für die div. Tauschprogramme gelten.

Ich kann mich ja auch täuschen -
aber steht nicht in den AGB's der Provider, daß Serverbetrieb bei Home-Usern nicht zulässig ist?
In dem Fall hättest du doch durch das Einrichten eines Servers mit anonymem Zugang eindeutig den Download veranlaßt,
wenigstens aber billigend in Kauf genommen, oder nicht?
Zuletzt geändert von littlety am Sa 29 Okt, 2005 14:49, insgesamt 1-mal geändert.
littlety
Board-Mitglied
Board-Mitglied
 
Beiträge: 175
Registriert: Do 22 Sep, 2005 12:52
Wohnort: Absam

Beitragvon Neptunus » Sa 29 Okt, 2005 14:49

Wenn man Daten auf einem Serve für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, veranlasst man ja nicht den Download, also den Transfer derer zu anderen Hosts.
Neptunus
Board-User Level 1
Board-User Level 1
 
Beiträge: 691
Registriert: Do 26 Jun, 2003 16:43

Beitragvon littlety » Sa 29 Okt, 2005 14:54

Na dann spreng mal einen Damm -
mal sehen, ob du an der darauf folgenden Ãœberschwemmung unschuldig bist... :D
UPC-Inode Web&Phone 3072 / 512
littlety
Board-Mitglied
Board-Mitglied
 
Beiträge: 175
Registriert: Do 22 Sep, 2005 12:52
Wohnort: Absam

Beitragvon hardliner » Sa 29 Okt, 2005 14:59

Neptunus hat geschrieben:Wenn man Daten auf einem Serve für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, veranlasst man ja nicht den Download, also den Transfer derer zu anderen Hosts.

Generell sollte daher der Upstream nicht zum Volumen zählen, da man darauf keinen Einfluss hat.
H.
hardliner
Ultimate Power-User
Ultimate Power-User
 
Beiträge: 4056
Registriert: Mo 23 Jun, 2003 21:24

Nächste

Zurück zu PROVIDER

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Majestic-12 [Bot] und 35 Gäste